Dr. Michael Hasiba Preis – Förderungspreis der universitären Lehre in der Medizin der Ärztekammer für Steiermark für die Jahre 2019/2020
Dieser Preis wird von der Ärztekammer in Kooperation mit dem Vizerektorat für Studium und Lehre gestiftet und dient zur Förderung von Projekten oder Konzepten, denen ein strukturierter Lehrinhalt zu Grunde liegt, der innovativ, faktisch dargestellt und an der Medizinischen Universität Graz praktisch umsetzbar ist.
Benannt wurde er nach dem allzu früh verstorbenen Dr. Michael Hasiba in Anerkennung seiner außerordentlichen Leistungen für die ärztliche Fortbildung in der Steiermark bzw. in Österreich und die verstärkte Einbeziehung der allgemeinmedizinischen Ausbildung in das Humanmedizin-Curriculum.
Preis
Der Förderungspreis ist mit € 7.500,-- dotiert. Zusätzlich wird das Gewinnerprojekt durch das Vizerektorat für Studium und Lehre bei der Umsetzung unterstützt.
Teilnahmebedingungen
Alle in der Lehre der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz tätigen Personen, die ein innovatives Lehrkonzept entwickelt haben, können sich bewerben. Einreichungen sind als Einzel- oder Gruppenarbeiten möglich.
Das Projekt muss an der Medizinischen Universität Graz praktisch umsetzbar sein. Eine bereits erfolgte Evaluation ist nicht erforderlich, es besteht auch keine Beschränkung auf ein bestimmtes Lehrmedium, auch bereits publizierte Projekte können eingereicht werden.
Jede/r Bewerber/in kann alle zwei Jahre nur ein Projekt einreichen. Die Einreichung desselben Projektes in den folgenden Jahren ist zulässig.
Einsendeschluss
30. September 2020. (Eine Arbeit gilt als rechtzeitig eingereicht, wenn sie an diesem Tage zur Post gegeben wurde.)
Eine Projektbeschreibung muss in zweifacher Ausfertigung unter Angabe der Namen und Anschriften der Mitwirkenden und allfälliger Sponsoren bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, mittels eingeschriebenen Briefes eingereicht werden.
Verleihung - Jury
Von der Jury wird festgelegt, welche der eingereichten Projekte in die Endausscheidung kommen und dort präsentiert werden. Nach erfolgter Präsentation wird von der Jury die/der Preisträger/in gewählt. Die Präsentation ist öffentlich zugänglich. Die Präsentation findet im Rahmen der Seminare im März 2021 statt.
Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Förderungspreises besteht nicht. Es gibt auch keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Jury. Der Preis stellt kein Entgelt für eine Leistung der PreisbewerberInnen dar. In jedem Fall behalten die EinreicherInnen der Projekte einschließlich jenem, welchem der „Dr. Michael Hasiba Preis - Förderungspreis der universitären Lehre in der Medizin der Ärztekammer für Steiermark“ zuerkannt wurde, unbeschadet einer allfälligen Drucklegung und Veröffentlichung das geistige Eigentum an ihren Projekten und die daraus entspringenden Rechte.
Kontakt
Ärztekammer für Steiermark, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz
Andrea Veigl, Tel. 0316/8044-42, e-mail: veigl@aekstmk.or.at