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ÆRZTE

Steiermark

 || 01|2017

25

PRAXIS

Arztmangel:

OP musste unterbrochen werden

Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich wochentags

im Routinebetrieb eines Krankenhauses. Betroffen war ein

männlicher Patient im sechsten Lebensjahrzehnt; ein Pati-

entenschaden wurde nicht dokumentiert.

Auf einer chirurgischen Station wurde an einemNachmittag

eine aufwändige elektive Operation durchgeführt, für die

sieben Stunden anberaumt waren. Während fünf Stunden

war die Anwesenheit der gesamten Dienstmannschaft am

OP-Tisch unentbehrlich. In dieser kritischen Phase wurde

eine Patientin mit akuter Ischämie der unteren Extremität

eingeliefert, die einer sofortigen Notversorgung bedurfte.

Ein/e gerade noch anwesende/r Chirurg/Chirurgin war

einverstanden, auf Überstundenbasis an der elektiven OP

weiterzuarbeiten, damit der/die Diensthabende – unter As-

sistenz einer DGKS, die sich dazu bereit erklärt hatte – das

Bein retten konnte. Aufgrund der beiden gleichzeitigen

Eingriffe war während mehrerer Stunden kein Arzt für die

Versorgung der herz- und gefäßchirurgischen Stationen

sowie deren Überwachungsstationen verfügbar. Auf einer

der Überwachungsstationen drohte jedoch ausgerechnet in

dieser Zeit ein Patient aufgrund von Schleimaspiration zu

ersticken. So musste die elektive OP unterbrochen werden.

Ergebnis:

Obwohl bereits ein/e zusätzliche/r Arzt/Ärztin im

Einsatz war und eine Krankenschwester für die Assistenz

eingesprungen war, musste die elektive OP unterbrochen

werden. Der /die berichtende Arzt/Ärztin spricht von nicht

näher genanntem „möglichem Patientenschaden“.

Eigener Ratschlag

: Die Wiedereinführung eines fünften

diensthabenden Arztes, wie bis vor wenigen Jahren üblich,

könnte Entlastung bringen. Auch ein/e eigene/r Arzt/Ärztin

für die Betreuung der PatientInnen auf der Station wäre hilf-

reich, denn derartige Koinzidenzen kämen monatlich vor.

Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu:

Die ExpertInnen klassifizieren die Situation als „typischen

Fall für das Risikomanagement eines Krankenhauses“,

wo das Kostenrisiko gegen die Risiken mehrerer parallel

auftretender Notfälle abzuwägen sei. Für Notsituationen

bedürfe es einer klar definierten Organisationsstruktur

und eindeutiger Handlungsanweisungen – von der Unter-

brechung elektiver OPs bis hin zum Abmelden des Hauses

aus der Notfallversorgung. Falls der Krankenhausleitung

das Ausmaß des Risikos noch nicht bekannt sei, müsse sie

umgehend darüber informiert werden.

CIRSmedical.at

FALL DES MONATS

Foto: Schiffer/Ärztekammer

An- bzw. Abmeldung bei vorübergehender

ärztlicher Tätigkeit im Ausland

Sollten Sie einen ärztlichen Auslandsaufenthalt planen, melden

Sie dies bitte gemäß § 29 Abs. 1 Z 2 Ärztegesetz der Ärztekam-

mer für Steiermark.

Informationen über ärztliche Tätigkeit im Ausland und die

hierfür erforderlichen Dokumente (z. B. das Certificate of

Good Standing) erhalten Sie bei der Österreichischen Ärz-

tekammer (Frau Mag. Podest:

i.podest@aerztekammer.at)

.

Wird von Ihrem Dienstgeber eine Karenzierung für diese

Zeit bewilligt, übermitteln Sie bitte Ihre Karenzierungsver-

einbarung.

Bitte bedenken Sie, dass zur Wiedereintragung in die Ärzte-

liste die Vorlage folgender Dokumente im Original und

beglaubigter Übersetzung erforderlich ist:

y

Certificate of Good Standing (Unbescholtenheitsbescheini-

gung) von den Behörden des Staates, in dem Sie ärztlich tätig

waren

y

Strafregisterauszug von der zuständigen Behörde des Staates,

in dem Sie ärztlich tätig waren

y

Gesundheitsattest (ausgestellt von einem/r österreichischen

Arzt/Ärztin)

y

Die Dokumente dürfen bei Anmeldung zur Eintragung in die

Ärzteliste nicht älter als drei Monate sein.

Wir empfehlen, die ausländischen Dokumente vor Antritt

der Heimreise zu besorgen – da sich die Ausstellung der

genannten Unterlagen imNachhinein in vielen Ländern laut

unseren Erfahrungen als äußerst schwierig erweist.

Das Informations- und Mitgliederservice steht Ihnen für

Fragen gerne zur Verfügung.

Katharina Pichler

Informations- und Mitgliederservice

info@aekstmk.or.at

Der Tipp von

der Expertin

Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.

Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-

nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll

eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen?

A.:

Um

die eigenen Daten zu kontrollieren.

B.

Weil sie/er wirklich

eine/n braucht.

Download und Nutzung sind kostenlos.

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