

ÆRZTE
Steiermark
|| 01|2017
25
PRAXIS
Arztmangel:
OP musste unterbrochen werden
Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich wochentags
im Routinebetrieb eines Krankenhauses. Betroffen war ein
männlicher Patient im sechsten Lebensjahrzehnt; ein Pati-
entenschaden wurde nicht dokumentiert.
Auf einer chirurgischen Station wurde an einemNachmittag
eine aufwändige elektive Operation durchgeführt, für die
sieben Stunden anberaumt waren. Während fünf Stunden
war die Anwesenheit der gesamten Dienstmannschaft am
OP-Tisch unentbehrlich. In dieser kritischen Phase wurde
eine Patientin mit akuter Ischämie der unteren Extremität
eingeliefert, die einer sofortigen Notversorgung bedurfte.
Ein/e gerade noch anwesende/r Chirurg/Chirurgin war
einverstanden, auf Überstundenbasis an der elektiven OP
weiterzuarbeiten, damit der/die Diensthabende – unter As-
sistenz einer DGKS, die sich dazu bereit erklärt hatte – das
Bein retten konnte. Aufgrund der beiden gleichzeitigen
Eingriffe war während mehrerer Stunden kein Arzt für die
Versorgung der herz- und gefäßchirurgischen Stationen
sowie deren Überwachungsstationen verfügbar. Auf einer
der Überwachungsstationen drohte jedoch ausgerechnet in
dieser Zeit ein Patient aufgrund von Schleimaspiration zu
ersticken. So musste die elektive OP unterbrochen werden.
Ergebnis:
Obwohl bereits ein/e zusätzliche/r Arzt/Ärztin im
Einsatz war und eine Krankenschwester für die Assistenz
eingesprungen war, musste die elektive OP unterbrochen
werden. Der /die berichtende Arzt/Ärztin spricht von nicht
näher genanntem „möglichem Patientenschaden“.
Eigener Ratschlag
: Die Wiedereinführung eines fünften
diensthabenden Arztes, wie bis vor wenigen Jahren üblich,
könnte Entlastung bringen. Auch ein/e eigene/r Arzt/Ärztin
für die Betreuung der PatientInnen auf der Station wäre hilf-
reich, denn derartige Koinzidenzen kämen monatlich vor.
Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu:
Die ExpertInnen klassifizieren die Situation als „typischen
Fall für das Risikomanagement eines Krankenhauses“,
wo das Kostenrisiko gegen die Risiken mehrerer parallel
auftretender Notfälle abzuwägen sei. Für Notsituationen
bedürfe es einer klar definierten Organisationsstruktur
und eindeutiger Handlungsanweisungen – von der Unter-
brechung elektiver OPs bis hin zum Abmelden des Hauses
aus der Notfallversorgung. Falls der Krankenhausleitung
das Ausmaß des Risikos noch nicht bekannt sei, müsse sie
umgehend darüber informiert werden.
CIRSmedical.atFALL DES MONATS
Foto: Schiffer/Ärztekammer
An- bzw. Abmeldung bei vorübergehender
ärztlicher Tätigkeit im Ausland
Sollten Sie einen ärztlichen Auslandsaufenthalt planen, melden
Sie dies bitte gemäß § 29 Abs. 1 Z 2 Ärztegesetz der Ärztekam-
mer für Steiermark.
Informationen über ärztliche Tätigkeit im Ausland und die
hierfür erforderlichen Dokumente (z. B. das Certificate of
Good Standing) erhalten Sie bei der Österreichischen Ärz-
tekammer (Frau Mag. Podest:
i.podest@aerztekammer.at).
Wird von Ihrem Dienstgeber eine Karenzierung für diese
Zeit bewilligt, übermitteln Sie bitte Ihre Karenzierungsver-
einbarung.
Bitte bedenken Sie, dass zur Wiedereintragung in die Ärzte-
liste die Vorlage folgender Dokumente im Original und
beglaubigter Übersetzung erforderlich ist:
y
Certificate of Good Standing (Unbescholtenheitsbescheini-
gung) von den Behörden des Staates, in dem Sie ärztlich tätig
waren
y
Strafregisterauszug von der zuständigen Behörde des Staates,
in dem Sie ärztlich tätig waren
y
Gesundheitsattest (ausgestellt von einem/r österreichischen
Arzt/Ärztin)
y
Die Dokumente dürfen bei Anmeldung zur Eintragung in die
Ärzteliste nicht älter als drei Monate sein.
Wir empfehlen, die ausländischen Dokumente vor Antritt
der Heimreise zu besorgen – da sich die Ausstellung der
genannten Unterlagen imNachhinein in vielen Ländern laut
unseren Erfahrungen als äußerst schwierig erweist.
Das Informations- und Mitgliederservice steht Ihnen für
Fragen gerne zur Verfügung.
Katharina Pichler
Informations- und Mitgliederservice
info@aekstmk.or.atDer Tipp von
der Expertin
Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.
Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-
nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll
eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen?
A.:
Um
die eigenen Daten zu kontrollieren.
B.
Weil sie/er wirklich
eine/n braucht.
Download und Nutzung sind kostenlos.
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