AERZTE Steiermark | November - page 49

ÆRZTE
Steiermark
 || 11|2014
49
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Foto: Schiffer
Die Hygiene-Verordnung
Mit dem Spezialthema
der Aufbereitung von
Endoskopen müssen sich nur jene niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte auseinandersetzen, die diese
Geräte in ihrer Ordination verwenden.
QUALITÄT
Lust auf
Dr. Wilfried Kaiba
Karin Ferk
DR. WILFRIED KAIBA
UND KARIN FERK
Die Auf bewahrung konta-
minierter Endoskope und
Instrumente erfolgt in ge-
sondert gekennzeichneten Be-
hältern. Für alle Endoskope
gilt, dass sie unmittelbar nach
der Endoskopie mit einem
nicht-eiweißfixierenden Des-
infektionsmittel vorzureini-
gen sind. Mit der Vorreini-
gung soll vermieden werden,
dass organisches Material am
bzw. im Endoskop austrock-
net. Der Vorreinigungspro-
zess ist unter dem Begriff
„einlegen“ bekannt und meint
nicht dasselbe wie „manuell
aufbereiten“ – darunter wäre
die nicht-maschinelle Aufbe-
reitung des Instruments nach
Vorgaben des Robert Koch-
Instituts (RKI) zu verstehen.
Desinfektionsmittel nach dem
state of the art sind in der Re-
gel nicht-eiweißfixierend, also
aldehydfrei. Bei aldehydfreien
Desinfektionsmitteln fallen
Vorreinigungs- und Auf be-
reitungsprozess zusammen.
Unerlässlich ist aber auch in
diesen Fällen, dass der Prozess
unmittelbar nach der Ver-
wendung des Instruments zu
erfolgen hat.
Für die Vorreinigung muss
eine Arbeitsanweisung erstellt
werden, die schriftlich fest-
hält, welche Schritte durch-
zuführen sind. Dabei könnte
neben dem eigentlichen Ab-
lauf der Vorreinigung auch
festgelegt werden,
y
dass vor dem Einlegen in
die Lösung grobe Verunrei-
nigungen vom Endoskop zu
entfernen sind,
y
wie oft die Lösung gewech-
selt werden muss (Standzeit-
gutachten beim Hersteller
oder Lieferanten anfordern),
y
dass die richtige Dosierung
und Einwirkzeit (lt. Her-
stellerangabe am Produkt,
siehe auch VAH-Listung
unter
einzuhalten sind,
y
dass ein Sicherheitsdaten-
blatt aufliegen muss, das
u. a. auch regelt, wie bei
Haut- und Augenkontakt
vorzugehen ist.
Die Hygiene-VO differen-
ziert zwischen Instrumenten
mit und ohne Arbeitskanal.
Ein Hohlraum eines Instru-
mentes ist nicht zwingend
automatisch auch ein Arbeits-
kanal; in der Regel handelt
es sich um Spülkanäle. Als
Arbeitskanal wird der Hohl-
raum dann angesehen, wenn
z. B. Biopsien, Injektionen
oder Verödungen durchge-
führt werden.
Für thermostabile Endoskope
ohne Arbeitskanal, also starre
Endoskope, wie sie beispiels-
weise in der HNO, Urologie
oder Gynäkologie verwendet
werden, und für thermolabile
Endoskope ohne Arbeitska-
nal, also flexible Endoskope,
wie z. B. Nasopharyngoskope,
oder starre Endoskope mit
eingebauter Elektronik, ist
entweder eine maschinelle
Auf bereitung (mit Reini-
gungs-Desinfektionsgeräten
(= RDG) für thermostabile
bzw. thermolabile Instru-
mente und ggf. Dampfsteri-
lisator) samt Dokumentation
(elektronisch oder Ausdruck)
durchzuführen, oder die Auf-
bereitung erfolgt manuell mit
Arbeitsanleitung und täg-
licher Unterschrift des durch-
führenden Personals.
Endoskope mit Arbeitskanal
für die Verwendung in nicht
sterilen Gebieten, z. B. Gas-
troskopie, Coloskopie, Bron-
choskopie, Zystoskopie, sind
in dafür geeigneten RDG mit
Dokumentation (elektronisch
oder Ausdruck) aufzubereiten
und davor gründlich manuell
vorzureinigen. Nur im Notfall
ist eine manuelle Aufberei-
tung zulässig. Dazu bedarf es
einer Arbeitsanleitung und
der Unterschrift des durch-
führenden Personals.
Endoskope mit und ohne
Arbeitskanal, die in sterilen
Gebieten (z. B. Bauchhöhle,
Gelenk) verwendet werden,
bedürfen einer Vorreinigung
sowie einer Desinfektion
und einer Sterilisation. Die
Reinigung kann maschinell
mit einem Reinigungs-Des-
infektionsgerät für thermo-
stabile Instrumente samt Do-
kumentation (elektronisch
oder Ausdruck) erfolgen oder
mit einem für thermosta-
bile Endoskope geeigneten
Autoklaven bzw. mittels für
thermolabile Endoskope ge-
eignetem Niedertemperatur-
sterilisationsverfahren. Egal
welches Verfahren angewen-
det wird, für jedes gilt, dass
es elektronisch oder mittels
Ausdrucks zu dokumentie-
ren ist.
Zusatzgeräte, die für invasive
Prozeduren im Sterilbereich
verwendet werden (z. B. Bi-
opsiezangen, ERCP-Katheter,
Schlingen etc.), werden nach
Herstellerangaben nach er-
folgter Reinigung und Desin-
fektion einer Dampfsterilista-
tion unterzogen.
Zusatzgeräte, die nur im
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