AERZTE Steiermark 06 2014 - page 55

Ærzte
Steiermark
 || 06|2014
55
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Schiffer
Die Hygiene-Verordnung
Die Reinigung und bei Bedarf
die notwendige
Desinfektion der Ordinationsräumlichkeiten sind
für jede Ordinationsstätteninhaberin/jeden Ordi-
nationsstätteninhaber eine Selbstverständlichkeit.
Um eine Orientierungshilfe zu bieten, wurden in der
Hygiene-VO Mindeststandards festgelegt und die
zur Nachvollziehbarkeit notwendigen Dokumentati-
onen festgeschrieben.
QUALITÄT
Lust auf
Dr. Wilfried Kaiba
und Karin Ferk
Eine regelmäßige, gründliche
Reinigung der Ordination hat
unabhängig vom Grad der zu
erwartenden Verschmutzung
zu erfolgen. Entsprechende
Arbeitsanweisungen für die
routinemäßige und anlass-
fallbezogene Reinigung sind
im Reinigungs- und Des-
infektionsplan vorzusehen
(Seite 3 Anlage Hygiene-VO).
Der Reinigungs- und Desin-
fektionsplan ist im überge-
ordneten Hygieneplan anzu-
führen (Details zum Hygie-
neplan siehe März-Ausgabe
AERZTE Steiermark). Alle
geforderten Unterlagen sind
auf das jeweilige spezifische
Leistungsspektrum der Ordi-
nation anzupassen. Die Anla-
ge zur Hygiene-VO kann da-
her nur als Anhaltspunkt zur
Erstellung des Reinigungs-
und Desinfektionsplans he-
rangezogen werden.
Der Reinigungs- und Desin-
fektionsplan muss alle „Ob-
jekte“ beinhalten, die zu rei-
nigen bzw. gegebenenfalls zu
desinfizieren sind, und sollte
zumindest die folgenden fünf
Inhalte aufweisen:
y
Was: Objekt, das „gewartet“
werden muss (z. B. Hände;
Blutdruckmessgerät)
y
Wann: Zeitpunkt, Rhyth-
Dr. Wilfried Kaiba
Karin Ferk
mus (z. B. bei sichtbarer
Verschmutzung; nach jeder
Verwendung)
y
Wie: Art der „Wartung“
(z. B. Händereinigung
durch Waschen, abtrock-
nen mit Einmalhandtuch;
Wischdesinfektion)
y
Womit: Produkt (z. B.)
Flüssigseifenspender [Pro-
duktbezeichnung], Alkoho-
lisches Desinfektionsmittel
[Produktbezeichnung])
y
Wer: Verantwor t licher
(z. B. jede Mitarbeiterin/je-
der Mitarbeiter; Name)
Der Teil des Reinigungs- und
Desinfektionsplans für Be-
handlungsliegen und Pati-
entInnen-Sessel könnte wie
folgt aussehen: Mechanische
Reinigung täglich und nach
Kontamination, Wischdesin-
fektion (Einwirkzeit gemäß
Herstellerangaben beachten),
Reinigungsmittel, Flächen-
desinfektionsmittel [Pro-
duktbezeichnung].
Für WC-Anlagen gilt, dass
die notwendigen Reinigungs-
und Desinfektionsstandards
grundsätzlich nur im Rei-
nigungs- und Desinfekti-
onsplan festgehalten werden
müssen. Ein im WC aus-
gehängter Reinigungsplan,
der mit Datumsangabe vom
jeweiligen Reinigungsperso-
nal abgezeichnet wird, ist
nur dann notwendig, wenn
die Reinigung der Ordinati-
on von wechselndem Reini-
gungspersonal durchgeführt
wird.
Eine Desinfektion des Bo-
dens erfolgt anlassbezogen.
Eine Desinfektion von kon-
taminationsgefährdeten Ein-
richtungsoberflächen, Hand-
läufen, Schubladengriffen,
Türklinken, Lichtschaltern
und dergleichen erfolgt in re-
gelmäßigen Abständen sowie
anlassbezogen. Die Auswahl
der Desinfektionsmittel ist
nach Anwendungszweck und
benötigtem Wirkspektrum
zu treffen.
Zwar steht es nicht unmit-
telbar mit Reinigung- und
Desinfektion im Zusammen-
hang, doch ist bekannt, dass
in geschlossenen Räumen die
Anzahl der Viren in der Luft
stark ansteigen kann. Regel-
mäßiges Lüften wirkt dem
entgegen und senkt so das
Die Hygiene-Verordnung
Die neue Hygiene-Verordnung 2014 ist im Volltext abrufbar
auf der Homepage der ÖÄK unter Kundmachungen oder
unter
. Dort finden sich auch Antwor-
ten auf die häufigsten Fragen (FAQ) und die Möglichkeit,
praktische Dokumente in bearbeitbarem Format herunter-
zuladen. Weitere Dokumente gibt es auf
Ansteckungsrisiko. Außer-
dem verbessert sich durch drei
bis viermal pro Tag durchge-
führtes jeweils zehnminütiges
Lüften das Raumklima.
In der nächsten Ausgabe:
Händehygiene
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