

18. Zusatzvereinbarung –
Übergabepraxis neu
Der ganz normale Praxiswahnsinn
Gute Vorsätze
Es ist Samstag und statt Wochenende ist Fortbildung angesagt.
Was ja einerseits interessant ist, weil man Neues lernen kann,
und auch nett ist, weil man liebe Kolleg/innen treffen kann,
aber andererseits ziemlich zermürbend zu einer Zeit, in der
ich nicht weiß, wo mir vor lauter Arbeit und Stress der Kopf
steht. Und nicht genug damit. Irgendeiner der dutzenden,
hunderten, unzähligen Patienten hat mir seinen Infekt ver-
macht. Und genießt jetzt wahrscheinlich daheim in Ruhe sei-
nen Krankenstand. Gut versorgt von seiner sich um ihn sor-
genden Hausärztin mit wirksamen Medikamenten und frei
geschrieben von aller Unbill der täglichen Verantwortungen.
Nicht so seine Hausärztin. Die will die Fortbildungspunkte
am Wochenende und am Montag ist die Ordi ohnehin wieder
gedroschen voll mit Kranken, Leidenden und sogar der eine
oder andere Männerschnupfen wird erwartet.
Also werfe ich mir mal ein, was die Giftkiste so hergibt: NSAR,
Nasentropfen, Antibiotika und zum Trost einen ganz großen
Schluck von meinem Lieblingskinderhustensaft. Ein bisschen
Thymian und massenweise Zucker wecken die Erinnerung
an längst vergangene Zeiten. Solche, wo ich im Bett bleiben
durfte, ein neues Buch gelesen habe und Mama mein Lieb-
lingsessen gekocht hat. Aber da ich kaum schlucken kann
und Makrolide bei mir immer eine Dysgeusie verursachen, so
dass alles nach Schuhschachtel schmeckt, braucht keiner für
mich zu kochen. Neues Buch hab ich auch keines, aber bevor
ich das Haus verlasse, schaue ich noch mal auf Facebook
vorbei. Ich will mir wenigstens ein paar süße Katzenvideos
reinziehen als Seelentrösterchen und zu inneren Aufheiterung.
Maunzlervideos finde ich keine, dafür hat aber Freundin B.
eine Menge sinniger Sprüche gepostet.
Ich hasse Sinnsprüche und Kalendersprüche. Oder Klosprü-
che, wie sie Freundin M. nennt und mich immer wieder
mit unheimlich dämlichen Exemplaren zum Lachen bringt.
Trotzdem bleibt mein Blick an einem dieser Geistesergüsse
hängen: „Fang an zu leben“, steht da: „Was nützt es dir, wenn
du einmal der fleißigste Mensch auf dem Friedhof bist?“ Aua.
Das hat irgendwie gesessen. Diesem Klospruch wohnt viel
Weisheit inne. Vielleicht mach ich heuer doch ein paar gute
Vorsätze für das Arbeitsjahr.
Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für
Allgemeinmedizin.
Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc!
Anekdoten aus der Sprechstunde“ (Goldegg Verlag 2014).
PRAKTISCH
TÄGLICH
Von Ulrike Stelzl
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Die 18. Zusatzver-
einbarung – Über-
gabepraxis finden
Sie im genauen
Wortlaut auf der
Homepage der Ärztekammer
für Steiermark im Down-
loadcenter unter Tarife und
Verträge/§ 2-Kassen/Gesamt-
verträge und Zusatzvereinba-
rungen.
Änderungen
y
Die Altersgrenze für die
Übergabepraxis wird ent-
sprechend der Regelung in
§ 342 ASVG, in dem die Al-
tersgrenze für Einzelverträge
von Vertragsärztinnen und
Vertragsärzten auf 70 festge-
legt ist, von 65 auf 70 Jahre
angehoben.
y
Wenn ein Bewerber in der-
selben Ausschreibung für
mehr als eine Planstelle erst-
gereiht ist und eine Überga-
bepraxis ablehnt, wird diese
Übergabepraxis dem Zweit-
gereihten zugesprochen,
wie es bisher schon gelebte
Praxis war. Diese Regelung
wurde in den § 4a-Gesamt-
vertrag aufgenommen.
y
Eine Verlängerung der Über-
gabepraxis um höchstens
ein weiteres Jahr ist möglich.
Die Befristung dieser Mög-
lichkeit wurde aus der Ver-
einbarung gestrichen.
y
Eine Mitarbeitspflicht des
Übernehmers im Ausmaß
von mindestens 25 Prozent
über den gesamten Über-
gabezeitraum wird nun fix
vorgesehen.
y
In der Vergangenheit war
es immer wieder der Fall,
dass der Übernehmer der
Übergabepraxis mit Be-
ginn seines Einzelvertrages
seine Ordination nicht an
der Adresse der Übergabe-
praxis, sondern an einem
anderen Ort eröffnet hat.
Daher wird festgelegt, dass
dies für die Dauer eines
Quartals nach Beginn des
Einzelvertrages in der Regel
nicht möglich sein soll. Lie-
gen jedoch Gründe vor, die
Die Vereinbarung über
die Übergabepraxis
neu wurde nun vom Hauptverband unterfertigt
und ist mit 1. Jänner 2017 gültig.
48
ÆRZTE
Steiermark
|| 01|2017
Altersgrenze für die
Übergabepraxis
ALT
65 Jahre
NEU
70
Jahre