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18. Zusatzvereinbarung –

Übergabepraxis neu

Der ganz normale Praxiswahnsinn

Gute Vorsätze

Es ist Samstag und statt Wochenende ist Fortbildung angesagt.

Was ja einerseits interessant ist, weil man Neues lernen kann,

und auch nett ist, weil man liebe Kolleg/innen treffen kann,

aber andererseits ziemlich zermürbend zu einer Zeit, in der

ich nicht weiß, wo mir vor lauter Arbeit und Stress der Kopf

steht. Und nicht genug damit. Irgendeiner der dutzenden,

hunderten, unzähligen Patienten hat mir seinen Infekt ver-

macht. Und genießt jetzt wahrscheinlich daheim in Ruhe sei-

nen Krankenstand. Gut versorgt von seiner sich um ihn sor-

genden Hausärztin mit wirksamen Medikamenten und frei

geschrieben von aller Unbill der täglichen Verantwortungen.

Nicht so seine Hausärztin. Die will die Fortbildungspunkte

am Wochenende und am Montag ist die Ordi ohnehin wieder

gedroschen voll mit Kranken, Leidenden und sogar der eine

oder andere Männerschnupfen wird erwartet.

Also werfe ich mir mal ein, was die Giftkiste so hergibt: NSAR,

Nasentropfen, Antibiotika und zum Trost einen ganz großen

Schluck von meinem Lieblingskinderhustensaft. Ein bisschen

Thymian und massenweise Zucker wecken die Erinnerung

an längst vergangene Zeiten. Solche, wo ich im Bett bleiben

durfte, ein neues Buch gelesen habe und Mama mein Lieb-

lingsessen gekocht hat. Aber da ich kaum schlucken kann

und Makrolide bei mir immer eine Dysgeusie verursachen, so

dass alles nach Schuhschachtel schmeckt, braucht keiner für

mich zu kochen. Neues Buch hab ich auch keines, aber bevor

ich das Haus verlasse, schaue ich noch mal auf Facebook

vorbei. Ich will mir wenigstens ein paar süße Katzenvideos

reinziehen als Seelentrösterchen und zu inneren Aufheiterung.

Maunzlervideos finde ich keine, dafür hat aber Freundin B.

eine Menge sinniger Sprüche gepostet.

Ich hasse Sinnsprüche und Kalendersprüche. Oder Klosprü-

che, wie sie Freundin M. nennt und mich immer wieder

mit unheimlich dämlichen Exemplaren zum Lachen bringt.

Trotzdem bleibt mein Blick an einem dieser Geistesergüsse

hängen: „Fang an zu leben“, steht da: „Was nützt es dir, wenn

du einmal der fleißigste Mensch auf dem Friedhof bist?“ Aua.

Das hat irgendwie gesessen. Diesem Klospruch wohnt viel

Weisheit inne. Vielleicht mach ich heuer doch ein paar gute

Vorsätze für das Arbeitsjahr.

Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für

Allgemeinmedizin.

Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc!

Anekdoten aus der Sprechstunde“ (Goldegg Verlag 2014).

PRAKTISCH

TÄGLICH

Von Ulrike Stelzl

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Die 18. Zusatzver-

einbarung – Über-

gabepraxis finden

Sie im genauen

Wortlaut auf der

Homepage der Ärztekammer

für Steiermark im Down-

loadcenter unter Tarife und

Verträge/§ 2-Kassen/Gesamt-

verträge und Zusatzvereinba-

rungen.

Änderungen

y

Die Altersgrenze für die

Übergabepraxis wird ent-

sprechend der Regelung in

§ 342 ASVG, in dem die Al-

tersgrenze für Einzelverträge

von Vertragsärztinnen und

Vertragsärzten auf 70 festge-

legt ist, von 65 auf 70 Jahre

angehoben.

y

Wenn ein Bewerber in der-

selben Ausschreibung für

mehr als eine Planstelle erst-

gereiht ist und eine Überga-

bepraxis ablehnt, wird diese

Übergabepraxis dem Zweit-

gereihten zugesprochen,

wie es bisher schon gelebte

Praxis war. Diese Regelung

wurde in den § 4a-Gesamt-

vertrag aufgenommen.

y

Eine Verlängerung der Über-

gabepraxis um höchstens

ein weiteres Jahr ist möglich.

Die Befristung dieser Mög-

lichkeit wurde aus der Ver-

einbarung gestrichen.

y

Eine Mitarbeitspflicht des

Übernehmers im Ausmaß

von mindestens 25 Prozent

über den gesamten Über-

gabezeitraum wird nun fix

vorgesehen.

y

In der Vergangenheit war

es immer wieder der Fall,

dass der Übernehmer der

Übergabepraxis mit Be-

ginn seines Einzelvertrages

seine Ordination nicht an

der Adresse der Übergabe-

praxis, sondern an einem

anderen Ort eröffnet hat.

Daher wird festgelegt, dass

dies für die Dauer eines

Quartals nach Beginn des

Einzelvertrages in der Regel

nicht möglich sein soll. Lie-

gen jedoch Gründe vor, die

Die Vereinbarung über

die Übergabepraxis

neu wurde nun vom Hauptverband unterfertigt

und ist mit 1. Jänner 2017 gültig.

48

ÆRZTE

Steiermark

 || 01|2017

Altersgrenze für die

Übergabepraxis

ALT

65 Jahre

NEU

70

Jahre