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ÆRZTE
Steiermark
|| 01|2017
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Gemä
ß §
4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen
§
2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem.
§
3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem.
§
3 Abs. 3 des
zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
4 Abs. 1
des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende
Planstellen ausgeschrieben:
PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG
01/2017
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Söchau
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.04.2017
Bezirk Murtal
Weißkirchen
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.04.2017
Bezirk Südoststeiermark
Kirchbach
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
)
: 1
ab 01.04.2017
Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste
werden von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert.
Bei einer Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste
des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei
der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen
besteht keine Bewerbungspflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu kei-
ner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-
benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten
angeführten Bedingungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen
für die Bewerbung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer
für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens
9. Februar
2017
einzureichen.
Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich
oder auf der Homepage der Ärztekammer
unter
www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte
abrufbar.
Später einlangende Be
werbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark
sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen,
wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt
wurden:
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht
in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen)
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-
nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-
gte Übersetzung vorzulegen)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter
angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-
tekammer
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-
kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-
halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen
Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines
Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-
mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage
eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;
die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird
automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
Für den Geschäftsausschuss der steirischen
§
-2-Krankenver
sicherungsträger:Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer), Obfrau Mag.
a
Verena Nussbaum (Vorsitzende)
Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge
rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam
mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-
chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der
Sie tagsüber erreichbar sind.