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50

ÆRZTE

Steiermark

 || 01|2017

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Gemä

ß §

4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen

§

2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem.

§

3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem.

§

3 Abs. 3 des

zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.

§

 4 Abs. 1

des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende

Planstellen ausgeschrieben:

PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG

01/2017

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin

Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Söchau

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.04.2017

Bezirk Murtal

Weißkirchen

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.04.2017

Bezirk Südoststeiermark

Kirchbach

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

)

: 1

ab 01.04.2017

Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste

werden von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert.

Bei einer Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste

des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.

Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei

der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen

besteht keine Bewerbungspflicht.

Eine Nichtbewerbung führt zu kei-

ner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.

Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-

benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten

angeführten Bedingungen mitbewerben.

Für die Bewerbung ist der aufgelegte

Bewerbungsbogen mit allen

für die Bewerbung notwendigen Unterlagen

bei der Ärztekammer

für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens

9. Februar

2017

einzureichen.

Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich

oder auf der Homepage der Ärztekammer

unter

www.aekstmk.or.at/

Formulare/Niedergelassene Ärzte

abrufbar.

Später einlangende Be­

werbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark

sind:

Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen,

wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt

wurden:

QQ

Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht

in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung

vorzulegen)

QQ

Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-

nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-

gte Übersetzung vorzulegen)

QQ

Staatsbürgerschaftsnachweis

QQ

Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter

angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-

tekammer

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-

kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-

halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen

Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines

Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-

mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage

eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;

die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird

automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische

Gebietskrankenkasse weitergeleitet.

Für den Geschäftsausschuss der steirischen

§

-2-Krankenver­

sicherungsträger:Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer), Obfrau Mag.

a

Verena Nussbaum (Vorsitzende)

Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)

Anmerkung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge­

rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam­

mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.

Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-

chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der

Sie tagsüber erreichbar sind.