

ÆRZTE
Steiermark
|| 11|2015
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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Fotos: Schiffer
Phy s i k a l i s che
Beha nd-
lungen können nur von
Vertrags(fach-)ärzten ver-
rechnet werden, die von den
Krankenversicherungsträgern
hiefür eine schriftliche Ge-
nehmigung besitzen. Für jede
Leistungsart ist eine Geneh-
migung erforderlich. Das ent-
sprechende Formular kann
von der Website der Ärzte-
kammer für Steiermark he-
runtergeladen werden (www.
aekstmk.or.at>Downloadcen-
ter >Formulare >Niedergelas-
sene Ärzte > §2-Kassen) und
ist ausgefüllt bei der Ärzte-
kammer einzureichen.
Innerhalb eines Kalendervier-
teljahres können zehn Be-
handlungen je Behandlungs-
art ohne Vorbewilligung ver-
abfolgt werden. Sind mehr als
zehn Behandlungen erforder-
lich, so ist die chefärztliche
Bewilligung mittels des Form-
blattes VP 31 einzuholen.
Innerhalb eines Kalendervier-
teljahres können acht manuelle
Massagen ohne Vorbewilli-
gung verabfolgt werden. Sind
mehr als acht Behandlungen
erforderlich, so ist die chefärzt-
liche Bewilligung mittels des
Formblattes VP 31 einzuholen.
Physikotherapeutische
Leistungen
bei den steirischen
§2-Kassen
werden in Teil 17 unserer Serie be-
handelt.
Tipps für
Kassenärztinnen
und Kassenärzte
Kassenärztlicher
Referent
Dr. Wilfried
Kaiba
Gerd Wonisch,
MPH, Kurie
Niedergelassene
Ärzte
Pos. 530
Dezimeter-Mikrowelle
€ 2,87
Pos. 531 Faradisation
€ 1,97
Pos. 532
Galvanisation (Quergalvanisation), Schwellstrom
€ 1,97
Pos. 533
Jontophorese
€ 2,25
Pos. 534
Hochfrequenz (verrechenbar nur für FÄ für Neurologie)
€ 2,17
Pos. 535
Anwendung von Wärmebestrahlungslampen (Sollux-, Vitalux-, Profunduslampen)
€ 1,79
Pos. 536
Chromotherapie (Rot-Blaulicht)
€ 1,79
Pos. 537
Quarzlichtbestrahlung (Quecksilber und Höhensonne)
€ 1,79
Pos. 538
Heißluft-Teil-(Kopf-)lichtbad
€ 1,79
Pos. 539
Manuelle Massage
€ 4,47
Pos. 540
Pneumomassage des Trommelfelles (verrechenbar nur für FÄ für HNO-Krankheiten)
€ 1,15
Pos. 541
Extensionsbehandlung (verrechenbar nur für FÄ für Chirurgie und Orthopädie)
a) Quengeln
€ 2,68
b) Glissonschwebe
€ 2,68
Pos. 542
Aerosolinhalation (ohne Medikament)
€ 2,25
Pos. 543
Exponentialstrom (verrechenbar nur für FÄ für Neurologie)
€ 3,16
Pos. 544
Mittelfrequenztherapie; Stereodynamischer Strom, Interferenzstrom
€ 2,68
Pos. 545
Therapeutischer Ultraschall (Mindesttherapiedauer 10 Minuten)
€ 4,27
Ordinationsverrechnung
und Physikotherapie:
Die Regelung zur Serienbe-
handlung umfasst neben den
i.m.-Injektionen auch die Phy-
sikotherapie.
Eine Serienbehandlung liegt
nur dann vor, wenn während
eines Quartals mehr als fünf
gleiche Leistungen bei glei-
cher Diagnose und in Folge
erbracht werden. Bei einer
Serienbehandlung wird eine
Ordination bei der ersten
und bei der letzten Leistung
honoriert.
Werden zwischen einer Serie
Ordinationen durchgeführt,
können diese in Rechnung
gestellt werden, wenn in der
Abrechnung auch eine kurze
Begründung angegeben ist
(z. B. Überweisung, Rezept,
RR). Eine neue Diagnose (mit
Datumsangabe) gilt als Be-
gründung.
Konkrete Anfragen zu den
vertraglichen Grundlagen
bzw. Anregungen zur Serie
stellen Sie den Autoren bitte
telefonisch unter 0316 8044
DW 34 oder per E-Mail unter
ngl.aerzte@aekstmk.or.at.