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„Wir gehen mit dem Kapital sorgsam um“

Als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses trägt Gert Kollegger zentrale Verantwortung für den Wohlfahrtsfonds. Im Gespräch mit AERZTE Steiermark erklärt er, was er erreichen will und wie das auch gelingen kann.
 

Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds wird häufig mit der staatlichen Pension verglichen. Was unterscheidet den Wohlfahrtsfonds von anderen Versorgungswerken?

Der Wohlfahrtsfonds für Mitglieder der Ärztekammer Steiermark besteht seit 67 Jahren. Er ist ein abgeschlossenes System ohne Zugriff von außen. Ärztinnen und Ärzte entscheiden mit multiprofessioneller Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte. Der Wohlfahrtsfonds unterliegt auch entsprechenden Kontrollmechanismen und durchläuft diverse Gremien – etwa die Vollversammlung und die erweiterte Vollversammlung mit den zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen –, bevor es zu einer Entscheidungsfindung kommt.

Akzeptiert. Aber wenn die Entscheider Ärztinnen und Ärzte sind, dann sind sie keine Experten. Sie können auch falsch entscheiden, auch wenn sie das gar nicht möchten ...

Wie schon gesagt – der Wohlfahrtsfonds trifft seine Entscheidungen nach optimaler Aufbereitung einerseits durch die fachlich entsprechend ausgebildeten MitarbeiterInnen der Steirischen Ärztekammer und andererseits durch externe ExpertInnen, die wir im Bedarfsfall hinzuziehen.

Was heißt das konkret?

Wir können auf die Unterstützung einer versierten Versicherungsmathematikerin zurückgreifen, die auch für einige Schwesterkammern in Österreich tätig ist und so einige Wohlfahrtsfondseinrichtungen überblickt. Dadurch hat sie ein hohes spezifisches Wissen. Außerdem arbeiten wir mit einem Professor der juridischen Fakultät der Universität Graz zusammen, der in der steirischen Ärztekammer schon als Vorsitzender im Beschwerdeausschuss tätig war und somit das Aufgabengebiet gut kennt. Er unterstützt uns bei komplexen rechtlichen Fragestellungen. Nicht zuletzt beschäftigen wir einen eigenen Risikomanager für die Veranlagungen der WFF-Gelder. Gerade in Zeiten, in denen die Zinsen gegen Null gehen und andere Unsicherheiten aufgetreten sind, versuchen wir die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Stichwort Erträge: Veranlagung kann riskant oder konservativ sein. Das ist doch eine Frage der Philosophie und Mentalität.

Wir sind rechtlich zu einer risikoarmen Veranlagung angehalten. Allerdings sind wir stolz darauf, dass wir risikoarm veranlagen und dennoch gute Ergebnisse erwirtschaften. Wir haben Jahrzehnte im Auge. Wir verwalten ja auch das Geld junger Kolleginnen und Kollegen, die darauf vertrauen, dass sie in vielen Jahren einen Teil ihrer Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds beziehen. Wir gehen also mit dem Kapital sehr sorgsam um.

Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen?

Die Vermögensveranlagung hat unter Einhaltung der Grundsätze der Anlagensicherheit bzw. Risikominimierung und Ertragsfähigkeit zu erfolgen. Die Veranlagungsrichtlinie ist in der Satzung verankert und regelt, in welche Asset-Klassen investiert werden kann, sowie die entsprechenden Wertgrenzen. Die „Strategische Asset Allokation “ wird unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten im Verwaltungsausschuss und in weiterer Folge in der erweiterten Vollversammlung beschlossen. Des Weiteren beschäftigt sich der Verwaltungsausschuss mit der taktischen Allokation, die kurzfristig von der langfristigen Allokation abweichen kann. Allerdings kann der Wohlfahrtsfonds negative Zyklen besser durchstehen, da die langfristige Absicherung des Versorgungswerkes im Vordergrund steht.

Der Wohlfahrtsfonds ist komplex. Es ist für Ärztinnen und Ärzte also eher schwierig, den Durchblick zu bewahren …?

Man muss ja auch berücksichtigen, dass der Wohlfahrtsfonds eine Vielzahl an Leistungen für unsere Mitglieder vorsieht. Viele denken beim Wohlfahrtsfonds nur an die Altersversorgung. Aber es gibt weit mehr, beispielsweise die Krankenbeihilfe, das Wochengeld oder die Leistungen für Angehörige und Hinterbliebene. Genau dafür gibt es aber die zahlreichen Informationen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohlfahrtsfonds, die beratend und helfend zur Seite stehen.

Welche Vorhaben stehen beim Wohlfahrtsfonds auf dem Programm, welche Entwicklungsvorhaben gibt es?

Informationsbereitstellung ist ein dynamischer Prozess, der einer ständigen Wartung und Aktualisierung bedarf. Außerdem ist es für uns selbstverständlich, mit der Zeit zu gehen. Daher nehmen wir den Wandel der Zeit besonders im Hinblick auf die Digitalisierung sehr ernst. Das bedeutet, dass wir intensiv daran arbeiten, einerseits Informationen digital bereitzustellen und andererseits, das Serviceangebot auf allen Ebenen zu optimieren.

Der Wohlfahrtsfonds ist etwas Anderes als die staatliche Pension. Aber er kann sich ja deswegen von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen nicht abkoppeln?

Natürlich kann sich der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Steiermark gesellschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklungen nicht verschließen. Das tut er auch nicht. Um allen Ansprüchen Genüge zu tun, wird seine Gebarung laufend überprüft. Dabei werden eben auch unterschiedliche Szenarien berücksichtigt, um mögliche Entwicklungen abzuschätzen und rechtzeitig darauf reagieren zu können. Das heißt, dass wir aktuelle Entscheidungen auf ihre langfristigen Auswirkungen überprüfen und damit generationenübergreifend betrachten.

Das klingt ja nicht nach dem reinen Vergnügen ...

Die Tätigkeit im Wohlfahrtsfonds ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, unbestritten. Gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versuchen wir im Gremium aus 14 Ärztinnen und Ärzten stets die beste Entscheidung im Sinne aller – von der Turnusärztin bis zum Pensionisten – zu treffen. Dabei folgen wir dem Prinzip, alle Parteien zu hören, abzuwägen und dann zu entscheiden. Das ist harte Arbeit, aber es bringt Freude, wenn es gelingt.
 

AERZTE Steiermark 02/2019

Fotos: Schiffer




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