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"Stopp für den Flascherlzug"

Turnusärztinnen und Turnusärzte, deren kostbare Ausbildungszeit mit Routinetätigkeit vergeudet wird, das ist einer der größten Kritikpunkte an der Ausbildungszeit. Aber „Spritzen-Tschakln“ und „Flascherlzug“-Führer gehören nun bald der Vergangenheit an. Das ist das erste konkrete Ergebnis des gemeinsamen Großprojekts „Lebensphasenorientiertes Attraktivitätsmodell für Ärzte“ von KAGes und Ärztekammer.

Das Papier trägt den sperrigen Titel „Dienstanweisung § 15 GuKG und § 49 Ärztegesetz 1998 (mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich)“, hat zehn Seiten und regelt die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. „Ohne Einschränkung sind unternehmensintern nur zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte) berechtigt, im Einzelfall ärztliche Tätigkeiten des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches an diplomiertes Pflegepersonal oder in Ausbildung zu einem Gesundheitsberuf stehende Personen zu übertragen“, heißt es in dem Papier. Dann aber weiter: „Ein Abteilungsleiter (Primararzt) oder Departmentleiter ist jedoch ermächtigt, über Vorschlag des Ausbildungsverantwortlichen auch Turnusärzte (in Ausbildung zum Facharzt und in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin) bei entsprechenden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen schriftlich mit dieser Anordnungsbefugnis zu betrauen.“
Dahinter steckt die Einigung in der Arbeitsgruppe 1 „Verbesserung der Ausbildungsqualität im Turnus zum Arzt für Allgemeinmedizin“ des Projekts. In Kraft ist die Dienstanweisung ab sofort, in den kommenden Monaten, so das Ziel, soll sie vollständig umgesetzt werden.


Tätigkeitskatalog
Vielleicht noch wichtiger als die Richtlinie selbst ist der zugehörige Tätigkeitskatalog, der im Detail regelt, welche Tätigkeiten erfasst sind. Demnach gehört das Beschriften von Eprouvetten, die Durchführung von EKGs, das Legen intravenöser  Zugänge, das Vorbereiten und Abhängen von Transfusionen und Chemotherapie, ein Großteil der Injektionen, Infusionen außer dem Blocken und dem Porth anstechen bei Infusionen über Porth-a-cath und anderes zu den pflegerischen Tätigkeiten.
„Das klare Ziel des Projektes ist, die bestmögliche ärztliche Arbeit in allen KAGes-Spitälern zu fördern. Der erste Schritt dazu ist, die Ausbildungsqualität für Turnus¬ärzte auf das höchste Niveau anzuheben“, erklärten der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner und KAGes-Vorstandsvorsitzender Karlheinz Tscheliessnigg, in einer gemeinsamen Presseaussendung. „Spätestens bis Ende 2014“, so Tscheliessnig wird endgültig Schluss damit sein, dass Turnusärztinnen und -ärzte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit diesen Routinetätigkeiten zubringen. Wobei der Katalog Mindestanforderungen definiert.  Der Obmann der Kurie Angestellte Ärzte, Martin Wehrschütz, sprach von einer „wichtigen und richtigen Forderung der steirischen Ärzteschaft“, die nun endlich erfüllt werde. Ausdrücklich dankte er der Pflege für die konstruktive Zusammenarbeit.


Überzeugende Antwort
Der stellvertretende Kurienobmann Karlheinz Kornhäusl und der steirische Turnusärzteobmann David Windisch sind sich einig, dass die Vereinbarung eine überzeugende Antwort auf die Klagen in der österreichweiten Turnusärzte-Evaluation ist: „Die Qualität der Ausbildung, die Möglichkeit, an Visiten und Fallbesprechungen teilzunehmen und nicht durch Routinetätigkeiten von der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit ferngehalten zu werden, ist eine der wichtigsten Forderungen der jungen Ärztinnen und Ärzte. Nun ist gewährleistet, dass diesem dringenden Wunsch in den Häusern der KAGes Rechnung getragen werden kann.“


„Erste Hilfe für Turnusärzte“ Bericht in der Kleinen Zeitung

 


Fotocredit: Schiffer, Ärztekammer Steiermark




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