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AERZTE Steiermark 02/2024

 

Wie gründe ich eine PVE?

Der Weg zur PVE-Gründung ist durchaus herausfordernd. Aber es gibt Hilfe.

Seit 1. Juli 2023 ist ein steirischer PVE-Vertrag zwischen Ärztekammer Steiermark und ÖGK in Kraft, der die Organisation der PVE und die Honorierung regelt. Die Bezahlung besteht aus einer Grundpauschale von 30.000 Euro pro Jahr und einer (kontaktabhängigen) Fallpauschale von 48,39 Euro pro Patient:in und Quartal. Bei 2.000 Patientinnen ergeben die Grundpauschale und die Fallpauschalen 417.120 Euro pro Jahr.

Die Grundpauschale (EUR 30.000,– pro Jahr) dient laut Vertrag „insbesondere zur Abgeltung PVE-spezifischer Personal- und Sachmehrkos­ten“. Damit gemeint sind die laufenden Kosten für Zugänglichkeit – längere Öffnungszeiten, Gesundheitsförderung und Prävention sowie administrative Aufgaben (Unterstützung der Patient:innen beim Auffinden der richtigen Versorgungseinrichtungen und Koordinierung des Versorgungsprozesses innerhalb und außerhalb der Primärversorgungsstruktur, Qualitätsmanagement, Aus-, Fort- und Weiterbildung).

Zusätzlich zu den Pauschalen können auch einige Einzelleistungen in der PVE verrechnet werden: Das sind Krankenbesuche, Visiten und Wegegebühren, fixes Wegegeld (Pos. 003-007; 012-014; 194-196), Zeitaufwand bei lebensbedrohlichen Zuständen (Pos. 145 und 146), Wundversorgung (Pos. 210-214), Operative Eingriffe und Verbandwechsel (Pos. 220-228; 232, 282), Leistungen der physikalischen Medizin laut Abschnitt II der HO (Pos. 530-533; 542; 544-545), dazu Labor (Pos. 20 bis 27, 30 bis 38, 40 bis 46, 50, 55, 56, 60-66, 70, 80-81, 85, 86 und 90), Lungenfunktionsprüfung (Pos. 307 und 331), EKG (Pos. 508), 24-Stunden Blutdruckmonitoring (Pos. 519), Psychotherapie (Pos. 337 -339), Infusionen (Pos. 120 und 121) sowie die Aufklärung im Rahmen des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms/BKFP (Pos. 149). Dazu kommen Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen des Mutter-Kind-Passes, Substitution und DMP – wie in Einzelordinationen laut bestehenden Vereinbarungen. Zusätzlich sind Förderungen anderer Stellen (vor allem für die Gründung) möglich. Dazu gehören etwa die Mittel aus dem Resilienzfonds der EU, die über das Austria Wirtschaftsservice (AWS) – bis zu 1,6 Millionen Euro – abgewickelt werden oder Landesförderungen.

 

Der Weg zur PVE-Gründung

Expertenempfehlung ist es, vorweg mit relevanten Gemeinden in der Wunschregion Kontakt aufzunehmen, um abzuchecken, welche Infrastruktur (Praxisräumlichkeiten, Wohnmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen für Kinder, Verkehr, Arbeitsmöglichkeiten für Partnerin oder Partner, Personal …) zur Verfügung stehen können. Ebenso wichtig erscheint es, potenzielle Partner:innen für die PVE zu suchen. Dann sollten unbedingt die unmittelbaren Stakeholder (ÖGK, Gesundheitsfonds, Ärztekammer) angesprochen werden.

 

PVE-Struktur

Grundsätzlich sind ein PVE-Zentrum (vor allem in Ballungsräumen sinnvoll) oder ein PVE-Netzwerk (vor allem in peripheren Regionen) möglich. Als Kern eines Zentrums ist eine Gruppenpraxis (als OG oder GmbH) vorgesehen, für ein Netzwerk kommt zusätzlich ein Verein in Frage.

 

Team

Es gibt ein Kernteam und ein erweitertes Team. Das Kernteam besteht aus zwei VZÄ (Vollzeitäquivalente)* Ärzt:innen für Allgemeinmedizin (AM) mit zumindest 1 Lehrpraxis-Bewilligung bzw. der Bereitschaft, eine solche zu beantragen, sobald die Voraussetzungen vorliegen, und dauerhaft eine Lehrpraxisstelle anzubieten. Ferner besteht das Kernteam aus mindestens einer/einem Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (0,5 VZÄ) sowie einer Ordinationsassistenz „im erforderlichen Ausmaß“ (so die Formulierung im Vertrag). Orts- und bedarfsabhängig soll zusätzlich mindestens eine Fachärztin/ein Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde Teil des Kernteams sein. Abhängig von den Planungsvorgaben im Regionalen Strukturplan Gesundheit darf das ärztliche Kernteam auch ausschließlich aus mind. zwei Pädiater:innen oder aus mindestens einer/einem Pädiater:in und einer/einem Allgemeinmediziner: bestehen.

Für das erweiterte Team (zumindest Angehörige von drei weiteren nichtärztlichen Gesundheits- und Sozialberufen), kommen Physiotherapeut:innen; Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Sozialarbeiter:innen und Klinische Psycholog:innen in Betracht.

Zusätzlich ist ein/e Primärversorgungsmanager.in denkbar. Deren bzw. dessen Tätigkeit besteht darin, die PVE in den ersten fünf Jahren zu unterstützen sowie die Koordination und Kontinuität der Betreuung durch ein funktionales Management sicherzustellen.

Die Finanzierung des erweiterten Teams, sowie allenfalls zusätzlicher DGKS/DGKP und Ordinationsassistenz, erfolgt durch die Sozialversicherungsträger bzw. deren Zielsteuerungspartner derart, dass der PVE die anfallenden Personalkosten (Löhne/Gehälter – orientiert an den im Landesdienst üblichen Schemata, inklusive Lohnnebenkosten) ersetzt werden.

Im Vertrag ist auch geregelt, wie das Ausscheiden von Gesellschafter:innen erfolgen kann.

 

Wer zählt die PVE?

Die Frage, wie viele PVE es in der Steiermark gibt, wird unterschiedlich beantwortet – je nachdem, wem man sie stellt. Der Gesundheitsfonds Steiermark listet 13 Primärversorgungseinrichtungen auf, die ÖGK nur zwölf, weil sie das vom Marienkrankenhaus ausgehende Gesundheitszentrum Joglland, so wie auch die Plattform Primärversorgung nur einmal zählt. Der Fonds dagegen führt auch den zweiten Standort in Friedberg gesondert an. Dafür nennt er die Lendarztpraxis, die ab 19. Februar 2024 den Betrieb am endgültigen Standort aufnimmt, Ende Jänner noch nicht. Die Ärztekammer zählt nur die „echten“ PVE, die als Gruppenpraxis und nicht als Ambulatorium geführt werden. Strittig ist auch das Zentrum in Eisenerz – weil es zwar von zwei Ärzten gestartet wurde, dort aber schon lange nur mehr einer tätig ist.

Der Vertrag ist so gestaltet, dass es keine inhaltliche Bevorzugung gegenüber Einzelpraxen gibt.

 

Infos: gesundheitsfonds-steiermark.at/gesundheitszentren/

https://primaerversorgung.gv.at/www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.879312
www.aekstmk.or.at/671




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