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AERZTE Steiermark 02/2024

 

Lehrpraxis: Höhere Entlohnung

Ab 1.1.2024 steht Ärztinnen und Ärzten in der Lehrpraxis eine Erhöhung zu.

Das monatlich auszuzahlende Gehalt für die Turnusärzt:innen richtet sich gemäß Kollektivvertrag nach dem Gehaltsschema der KAGes. Mit 1. Jänner 2024 werden die Gehaltsansätze der KAGes angepasst, sodass auch das Gehalt in der Lehrpraxis ab diesem Zeitpunkt einer Anpassung bedarf.

Die unten angeführte Tabelle weist das Bruttogrundgehalt in der Lehrpraxis auf Basis einer 30-Stundenwoche aus (75 % vom KAGes-Bruttogrundgehalt). Eine allfällige Kinderzulage ist bei der Gehaltsberechnung zu berücksichtigen.

 

Die Ärztekammer ersucht, das neue Grundgehalt sowohl bei der Antragstellung (Förderung) als auch bei der monatlichen Auszahlung ab Jänner 2024 zu verwenden.

Achtung: Die Förderunterlagen sind frühestens sechs Monate und spätestens acht Wochen vor Beginn der Ausbildung in der Lehrpraxis bei der Ärztekammer einzubringen – an mailto:ausbildung@aekstmk.or.at oder via Fax 0316-8044-143.

Die Rasterzeugnisse sind von der TÄ / vom TA entsprechend rechtzeitig im Original vorzulegen.

Die erforderlichen Unterlagen für die Lehrpraxis-Förderung sowie weitergehende Informationen finden Sie unter: https://www.aekstmk.or.at/607

Wir empfehlen Ihnen, die gegenständliche Information auch an Ihre lohnauszahlende Stelle (etwa Steuerberatung) weiterzuleiten.

Für Fragen stehen Ihnen Alexander Moussa als Referent für Lehrpraxis und Qualitätssicherung sowie Hermann Toplak als Referent für Ausbildung gerne zur Verfügung.

 

 

01.01.2024
SI/N1

 

 

01.09.2023
SI/N1

Stufe

KAGES
40 Std/W

LP
30 Std/W

 

Stufe

KAGES
40 Std/W

LP
30 Std/W

1

5.020,90

3.765,68

 

1

4.600,00

3.450,00

2

5.239,20

3.929,40

 

2

4.800,00

3.600,00

3

5.457,50

4.093,13

 

3

5.000,00

3.750,00

4

5.566,70

4.175,03

 

4

5.100,00

3.825,00

5

5.675,80

4.256,85

 

5

5.200,00

3.900,00

6

5.785,00

4.338,75

 

6

5.300,00

3.975,00

7

5.894,10

4.420,58

 

7

5.400,00

4.050,00

Symbolbild 1
 



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