Vergabekriterien
Die Vergabe der Planstellen erfolgt nach der seit dem 01.07.2024 gültigen Reihungsrichtlinie.
Grundlage für die Reihungsrichtlinie ist die Reihungskriterienverordnung.
Für § 2-Kassenstellen gibt es einen vereinbarten Stellenplan.
-
Richtlinie über das Verfahren zur Bewertung einer Kassenpraxis
Richtlinie über das Verfahren zur Bewertung einer Kassenpraxis