FAQs - Reihung und Bewerbungsverfahren
01. Welche Unterlagen benötige ich, um mich reihen zu lassen?
Den Antrag zur Reihung finden Sie unter folgendem Link:
https://aekstmk.or.at/cms/get_doc2.php?artid=3970&docId=16287
Die Reihung ist nach Beendigung der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt möglich.
Wenn Sie nicht Mitglied der Ärztekammer sind benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen für die Reihung: Staatsbürgerschaftsnachweis und das Jus practicandi bzw. das Facharztdiplom oder die Nostrifikation.
Füllen Sie den Antrag zur Reihung bitte vollständig aus und übermitteln Sie diesen an ngl.aerzte@aekstmk.or.at
02. Welche Reihungsräume gibt es und für wieviel kann ich mich reihen lassen?
Es gibt insgesamt 3 Reihungsräume: Graz/GU, Stmk-Nord, Stmk-Süd. Man kann maximal 2 Reihungsräume auswählen.
03. Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?
Für die Durchsicht und Bepunktung der Bewerbungen hat die Ärztekammer Steiermark nach Ende der Bewerbungsfrist 4 Wochen Zeit. Für die Überprüfung durch den Versicherungsträger (u.a. ÖGK) sind weitere 4 Wochen vorgesehen. Danach bekommt jeder Bewerber seine Punkte und das Ergebnis der Reihung mitgeteilt.
04. Wie lange ist die Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 14 Tage und dauert in der Regel meist 3 – 4 Wochen.
05. Auf wie viele Stellen kann ich mich gleichzeitig bewerben?
Es gibt keine Einschränkung. Sie können sich gleichzeitig für mehrere Planstellen bewerben.
06. Kann ich mich bewerben, wenn ich nicht in der Reihungsliste bin?
Ja, sie können sich auf eine Planstelle bewerben, auch wenn Sie nicht in der Reihungsliste erfasst sind. Ihre Bewerbung begründet die Reihung in dem Raum, in dem der Ort der Bewerbung liegt (Graz/GU, Stmk-Nord oder Stmk-Süd).
Wenn Sie sich für Planstellen in allen 3 Reihungsräumen bewerben und gar nicht gereiht sind, müssen Sie uns mitteilen, bei welchen 2 Reihungsräumen Sie sich reihen lassen. Die Bewerbung begründet keine Reihung, wenn Sie bereits in 2 anderen Reihungsräumen gereiht sind.
07. Wie erfährt man von Ausschreibungen?
Die Ausschreibungen sind auf der Homepage der Ärztekammer Steiermark zu finden. Die Ausschreibungen erfolgen grundsätzlich einmal im Quartal (März, Juni, September und Dezember). Manchmal gibt es zusätzliche Sonderausschreibungen.
Anbei der Link: https://www.aekstmk.or.at/186
08. Was passiert, wenn ich bei mehreren Planstellen Erstgereihte/r bin?
Sie müssen sich binnen 1 Woche für eine Stelle entscheiden und dies der Ärztekammer Steiermark zB per E-Mail an ngl.aerzte@aekstmk.or.at mitteilen.
09. Welche Zertifikate/Diplome/Fortbildungen werden für die Bepunktung berücksichtigt?
- ÖÄK-Diplome
- ÖÄK-Zertifikate
- ÖÄK-CPDs
ÖÄK-Diplome, ÖÄK-Zertifikate sowie ÖAK-CPD-Diplome werden mit jeweils 2 Punkten angerechnet.
Es werden max. 7 Diplome und Zertifikate angerechnet = max. 14 Punkte.
Die anzurechnenden Zertifikate können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.arztakademie.at/weiterbildungsurkunden#
10. Wie lange bleibt meine Reihung gültig?
Die Reihung bleibt gültig, bis man von der Reihungsliste gestrichen wird (siehe Frage 11).
11. Wann werde ich aus der Reihungsliste gestrichen?
- Wenn der gereihte Arzt die Streichung selbst verlangt.
- Im Falle des Todes des gereihten Arztes
- Im Falle einer Verurteilung nach § 343 Abs.2 Zi 4 bis 6 (ASVG)
- Im Falle einer rechtskräftigen Kündigung eines bereits innegehabten Kassenvertrages durch den Versicherungsträger
- Im Falle des Erreichens der jeweils festgelegten Altersgrenze mit Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres in dem die Altersgrenze erreicht wird
- Wenn Sie aus der Ärzteliste gestrichen werden
- Wenn der gereihte Arzt als Einzelvertragsarzt oder Gesellschafter einer Gruppenpraxis einen Vertrag mit der ÖGK abschließt oder ein vergleichbares Vertragsverhältnis außerhalb der Steiermark eingeht, wird er mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertragsverhältnisses aus der Liste jenes Reihungsraumes gestrichen, in dem er die Vertragsarztstelle annimmt.
- Die Wiedereintragung ist unter Beachtung der Voraussetzungen des § 3 über Antrag oder über eine neuerliche Bewerbung um eine Planstelle möglich.
- Bei einer Streichung gemäß Abs.1 lit. c ist eine Wiedereintragung erst nach Ablauf der gesetzliche Tilgungsfrist möglich, bei einer Streichung gemäß Abs. 1 lit.g erst nach Ablauf der befristeten Berufsuntersagung bzw. nach erfolgter Wiedereintragung in die Ärzteliste.
12. Was passiert, wenn ich eine ausgeschriebene Einzelkassenplanstelle ablehne?
Wenn Sie die Einzelkassenplanstelle ablehnen, hat dies keine negativen Folgen für Sie. Sie können sich bei den nächsten Ausschreibungen wieder bewerben. Sobald Sie aber einen Einzelvertrag mit der ÖGK abschließen, werden Sie aus dem betreffenden Reihungsraum gestrichen, können sich aber neu reihen lassen.
13. Welche Unterlagen benötige ich zusätzlich für die Bewerbung, wenn ich mich als ausländischer Staatsbürger bewerbe?
- Nachweis der Berufsberechtigung (Facharztdiplom bzw. Nostrifikation)
- eine (beglaubigt übersetzte) Dienstzeitbestätigung des jeweiligen Dienstgebers sowie eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung der jeweiligen Standesvertretung, sofern eine solche in dem jeweiligen Land vorhanden ist
- eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung über Mutterschutzzeiten
- eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung der zuständigen Standesvertretung über die Tätigkeit als niedergelassener Arzt (sofern keine Standesvertretung vorhanden sein sollte: andere Unterlagen, mit welchen die Tätigkeit als niedergelassener Arzt im Ausland belegt werden kann)
14. Welche Unterlagen könnte ich zusätzlich für die Bewerbung vorlegen, wenn ich nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark bin?
- Bestätigung der zuständigen Landesärztekammer über die dort gemeldeten und anzurechnenden Vertretungszeiten
- Sämtliche ÖÄK-Diplome, Zertifikate und CPD’s
15. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich noch gar nicht in die Reihungslisten eingetragen bin?
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Mit der Bewerbung erfolgt automatisch die Reihung.
16. Welchen Vorteil bietet die Eintragung in die Reihungsliste?
Sie können im Falle einer Bewerbung dadurch Punkte erhalten (je nach Reihungsposition im Vergleich mit den anderen Reihungspositionen der Mitbewerber).
- -Gereihter - 15 Punkte
- -Gereihter - 14 Punkte
- -Gereihter - 13 Punkte
- -Gereihter - 12 Punkte
- -Gereihter - 11 Punkte
- -Gereihter - 10 Punkte
- -Gereihter - 09 Punkte
- -Gereihter - 08 Punkte
- -Gereihter - 07 Punkte
- -Gereihter - 06 Punkte
- -Gereihter - 05 Punkte
17. Mit wie vielen Punkten wird die fachliche Eignung maximal berücksichtigt?
Es können max. 30 Punkte aus der fachlichen Eignung sowie 4 Zusatzpunkte für die Tätigkeit als angestellter Arzt oder erweiterte Stellvertretung in der Ordination des konkreten Planstellenvorgängers berücksichtigt werden.
18. Welches Formular ist bei einer Vertretung zu verwenden und bis wann muss dieses an die Ärztekammer übermittelt werden?
Es wird empfohlen das Formular Vertretungsbestätigung zu verwenden.
Ein anderes Formular, das alle wesentlichen Punkte enthält, wird auch akzeptiert.
Anbei der Link zum Formular: https://www.aekstmk.or.at/496?articleId=13535. Dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per E-Mail an ngl.aerzte@aekstmk.or.at.
Bitte senden Sie diese Bestätigungen rechtzeitig innerhalb der Frist an uns, sonst können Sie für die Bepunktung nicht berücksichtigt werden.
Die Fristen sind spätestens bis zum 15. April für das erste Quartal, bis zum 15. Juli für das zweite Quartal, bis zum 15. Oktober für das dritte Quartal und bis zum 15. Jänner für das vierte Quartal.
19. Wird eine Tätigkeit als hauptberuflicher Wahlarzt berücksichtigt?
Ja, die Tätigkeit als hauptberuflicher Wahlarzt wird mit 3 Punkten pro Kalenderjahr berücksichtigt und maximal 30 Punkte.
20. Welche Zusatzpunkte können noch berücksichtigt werden?
Die Tätigkeit als Vertragsarzt bei der ÖGK oder einer vergleichbaren Krankenanstalt innerhalb des EWR Raumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates werden mit 3 Punkten pro Kalenderjahr berücksichtigt.
Zusätzlich können zu lit a bis f die Tätigkeit als angestellter Arzt oder erweiterter Stellvertreter in der Ordination des konkreten Planstellenvorgängers mit zusätzlichen 4 Punkten berücksichtigt werden, wenn die Tätigkeit unmittelbar vor Ende der Bewerbungsfrist durchgehend mindestens 2 Jahre gedauert hat. Maximal sind 34 Punkte möglich.
21. Kann ich meine Bewerbung während des laufenden Bewerbungsverfahrens zurückziehen?
Ja, eine Bewerbung kann jederzeit zurückgezogen werden.
22. Werden Karenzzeiten berücksichtigt?
Nein, Karenzzeiten werden derzeit bei der Bepunktung nicht berücksichtigt.
23. Werden Mutterschutzzeiten berücksichtigt?
Ja, Zeiten des Mutterschutzes werden im gesetzlichen Ausmaß berücksichtigt, wenn die Zeiten nach Erlangen des Facharztdiploms bzw. Ius Practicandi liegen.
24. Ab wann kann ich Einsicht in die Bepunktung nehmen?
Einsicht in die Bepunktung kann nach feststehendem Endergebnis genommen werden.
Jeder Bewerber bekommt seine Punkte und das Ergebnis der Reihung mitgeteilt.
25. Werde ich auch informiert, wenn ich bei der Stelle nicht Erstgereihter bin?
Ja, Sie erhalten am Ende des Reihungsverfahrens eine Punktemitteilung von der Ärztekammer.
26. Werden Zeiten als Vertretungsarzt berücksichtigt?
Ja, Tätigkeiten als Vertretungsarzt werden berücksichtigt.
Es sind 0,01 Punkte/Tag (maximal 3 Punkte pro Kalenderjahr) möglich.
Vertretungszeiten neben einem Anstellungsverhältnis unter 20 Wochenstunden können berücksichtigt werden. Vertretungszeiten neben einem Anstellungsverhältnis ab 20 Wochenstunden können nicht berücksichtigt werden.
Eine Anrechnung während der Tätigkeit als Wahlärzt:in ist nicht möglich.
27. Werden Ausbildungszeiten oder Tätigkeiten im Ausland angerechnet?
Ja, Ausbildungszeiten oder Tätigkeiten im Ausland werden angerechnet, es sind aber beglaubigt übersetzte Bestätigungen Ihrer Standesvertretung vorzulegen.
28. Wenn ich die Planstelle annehme, was sind die weiteren Schritte, die ich erledigen muss?
Setzen Sie sich mit der ÖGK in Verbindung, um die Rahmenbedingungen für Ihren Vertrag abzuklären bzw. zwecks Unterzeichnung des Einzelvertrages.
Im Rahmen einer Niederlassungsberatung können wir Ihnen gerne weiterhelfen, kontaktieren Sie uns dazu gerne telefonisch oder per E-Mail.
Wertvolle Informationen finden Sie auch in unserem Niederlassungsratgeber:
29. Werden Zeiten bei der Bepunktung berücksichtigt, die in einem anderen Fachgebiet erbracht wurden, als in der ausgeschriebenen Planstelle, für die ich mich beworben habe?
Nein, es werden nur jene Zeiten berücksichtigt, die in dem Fach absolviert wurden, für welches die konkrete Planstelle ausgeschrieben ist bzw. die Bewerbung abgegeben wurde.
30. Wenn ich in einem Dienstverhältnis stehe und mir eine Planstelle zugesprochen wird, was muss ich beachten?
Ist ein Bewerber erstgereiht, der in einem aufrechten Dienstverhältnis mit einer Dienstleistungsverpflichtung von mehr als 15 Wochenstunden beschäftigt ist, so kann diesem die ausgeschriebene Planstelle nur dann zuerkannt werden, wenn er sich verpflichtet, das Dienstverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zuerkennung der Planstelle endgültig aufzulösen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn die Bewerbung im Rahmen einer Teambewerbung für eine Vertragsgruppenpraxis erfolgt und zumindest ein Teammitglied keine Dienstverpflichtung im Sinne des vorstehenden Satzes aufweist.