Anrechnung von Zeiten des Klinisch Praktischen Jahres auf die Basisausbildung ab 01.06.2026

Nach aktueller Rechtslage kann seit 01.06.2026 ein Antrag gestellt werden, dass Zeiten des Klinisch Praktischen Jahres (KPJ) auf die Basisausbildung angerechnet werden.
Das Verfahren wird von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) abgewickelt. Alle Informationen zum Verfahrensablauf inkl FAQs und stellt die ÖÄK auf ihrer Homepage unter https://www.aerztekammer.at/kpj-anrechnung bereit.