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Ærzte

Steiermark

 || 07_08|2015

57

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Vergabe ausgeschriebener

Planstellen

im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und

den steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin

Punkteanzahl

Groß St. Florian, Bezirk Deutschlandsberg

Keine Bewerber

Friedberg, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Keine Bewerber

Leoben, Bezirk Leoben

Dr. Elisabeth CATTINI

37,0

Leoben-Lerchenfeld, Bezirk Leoben

Dr. Heide TESAR

28,4

Eisenerz, Bezirk Leoben

Keine Bewerber

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin

als Nachfolgepraxis

Stainz, Bezirk Deutschlandsberg

Dr. Alexander ERBEN

37,5

Pistorf, Bezirk Leibnitz

Dr. Bernhard NEWART

34,9

Fachärztinnen und Fachärzte

Augenheilkunde und Optometrie

Graz – Zentrum – Links

Dr. Horst KRENN

51,0

Lungenkrankheiten

Graz – Zentrum – Links

Prim. Dr. Martin TRINKER, MSc

35,0

Neurologie

Weiz, Bezirk Weiz

Dr. Dieter KRAMETTER

41,0

Radiologie

Weiz, Bezirk Weiz

Dr. Robert ZÖHRER

39,0

Urologie

Feldbach, Bezirk Südoststeiermark

Dr. Nikolaus LEONTARIDIS

41,0

Fachärztinnen und Fachärzte  

als Nachfolgepraxis

Lungenkrankheiten,

Weiz, Bezirk Weiz

Dr. Gerhard AMBROSCH

46,0

Vergabe ausgeschriebener

Planstellen

im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und

der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

Fachärztinnen und Fachärzte

Punkteanzahl

Kinder- und Jugendheilkunde

Fernitz, Bezirk Graz-Umgebung

Dr. Barbara PRATL

40,5

PlanstellenAusschreibung

07-08/2015

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin

Bezirk Deutschlandsberg

Groß St. Florian

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.10.2015

Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste wer-

den von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Bei einer

Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes

bzw. Reihungsraumes.

Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nach-

folgepraxis und bei der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an

Gruppenpraxen besteht keine Bewerbungspflicht.

Eine Nichtbewerbung

führt zu keiner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungs-

raumes. Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausge-

schriebenen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten

angeführten Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung ist der aufge-

legte

Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Un-

terlagen

bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse

29, bis längstens

6. August 2015

einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei

der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärz-

tekammer

unter

www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene

Ärzte

ab-

rufbar.

Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt

werden.

Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark

sind:

Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn

die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:

QQ

Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deut-

scher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)

QQ

Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate;

sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Überset-

zung vorzulegen)

QQ

Staatsbürgerschaftsnachweis

QQ

Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestell-

ter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse

oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des

Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschafts-

raumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations-

staates.

Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und

die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage eines aktuellen

Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlas-

sungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach

Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse

weitergeleitet.

FürdenGeschäftsausschussdersteirischen

§

2-Krankenversicherungsträger:

Direktor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsführer), Obfrau Mag.

a

Verena Nuss-

baum (Vorsitzende)

Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)

Anmerkung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die

termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärzte-

kammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.

Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen

wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie

tagsüber erreichbar sind.

Gemä

ß §

 4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den

Steirischen

§

 2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtver-

trages, sowie gem.

§

3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekam-

mer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen

Gesamtvertrages, gem.

§

 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen

Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen

Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.

§

 4 Abs. 1 des

zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt

für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden

nachstehende Planstellen ausgeschrieben: