

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
54
Ærzte
Steiermark
|| 07_08|2015
a) Vertretung in der Ordina-
tion:
Eine Meldeverpflich-
tung besteht nur dann, wenn
die Vertretung länger als
zwei Wochen dauert. Wenn
die Vertretung länger als
drei Monate dauert, ist zwin-
gend eine erweiterte Stellver-
tretung zu beantragen.
Die Details dazu werden wir
in der Septemberausgabe
von AERZTE Steiermark
darstellen.
b) Vertretung durch bis zu drei
der nächstgelegenen niederge-
lassenen KassenärztInnen:
Die Vertretungsmeldung
muss schriftlich erfolgen,
am besten über die Home-
page der Ärztekammer. Die
Vertretung gilt als geneh-
migt, wenn binnen acht Ta-
gen kein Einspruch erhoben
wird. An der Ordinationstür
ist ein Aushang, aus dem die
Anschrift und die Ordina-
tionszeiten der/des vertre-
tenden Ärztin/Arztes bzw.
der vertretenden ÄrztInnen
entnommen werden können,
sichtbar anzubringen.
Für die Vertragsfachärz-
tInnen gilt diese Regelung
unter der Voraussetzung,
dass am gleichen Ort Fach-
ärztInnen der gleichen Fach-
richtung niedergelassen
sind.
Meldefristen
Krankheit:
Meldung an GKK und ÄK
sofort erforderlich, die Ver-
treter sind sofort bekanntzu-
geben – nach der Krankheit
Meldung an die Ärztekam-
mer = Krankengeld
Urlaub:
14 Tage vor Urlaubsantritt
Kur, Fortbildung,
„Waffenübungen“, Karenz
Meldung 14 Tage vorher
Vertretungsmöglichkeiten
Organisation – letzt-
endlich auch umwelt-
bedingt – können diese
Meldungen ab sofort di-
rekt über unsere Home-
page erfolgen. Das neue
Tool kann sowohl von
Kassen-, als auch von
WahlärztInnen genutzt
werden – bitte nutzen Sie es.
Vorteile
Nachfolgend einige der Vor-
teile der elektronischen Er-
fassung:
�
Abwesenheitsplanung
direkt über die Homepage
– kein Versand von Fax,
E-Mail oder Post an ver-
schiedene Verteiler mehr
notwendig.
�
Änderungen (z. B. Zeitraum
oder Vertretungen) kön-
nen nachträglich direkt von
Ihnen über die Homepage
vorgenommen werden.
�
Mehrere Termine können im
Voraus eingetragen werden.
�
Vereinfachung des Melde-
wesens und dadurch Redu-
zierung der Arbeitsschritte
und des Aufwandes.
�
Für KassenärztInnen: Auf
Wunsch wird die Meldung
an die Steiermärkische Ge-
bietskrankenkasse weiterge-
leitet.
�
Veröffentlichung im Inter-
net: Auf Wunsch erscheint
die Abwesenheit in der
Ärztesuche auf unserer
Homepage, damit sich Ihre
PatientInnen einfach und
unbürokratisch an eine Ver-
tretung wenden können.
�
Sollten Sie einen Abwesen-
heitseintrag bei der Ärzte-
suche wünschen, bitten wir
Sie, dies über einen Eintrag
auf unserer Homepage zu
tun.
Wie funktioniert die
elektronische Meldung?
Bitte loggen Sie sich ein. Sie
gelangen über folgenden Link
zur Eingabemaske: https://
www.aekstmk.or.at/564Wählen Sie unter dem Menü-
punk t „Niedergelassene
Ärzte“ den Punkt „Abwesen-
heiten verwalten“ und geben
Sie Ihre Urlaube bzw. Vertre-
tungen etc. ein.
Sollten Sie Ihr Passwort
nicht verfügbar haben,
können Sie über LOGIN
neue Zugangsdaten elek-
tronisch anfordern.
Konkrete Fragen zum
neuen Service beantwor-
tet Ihnen gerne das Informa-
tions- und Mitgliederservice
unter T. 0316-8044-0 bzw.
F. 0316-8044-790 oder per
E-Mail unter info@aekstmk.
or.at. Wir freuen uns auf Ihre
Meldungen bzw. auf Ihr Feed-
back. Nur so können wir un-
sere Serviceleistungen laufend
verbessern.
Konkrete Anfragen zu den
vertraglichen Grundlagen
bzw. Anregungen zur Serie
stellen Sie den Autoren bitte
telefonisch unter 0316 8044
DW 34 oder per E-Mail unter
ngl.aerzte@aekstmk.or.at.