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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

54

Ærzte

Steiermark

 || 07_08|2015

a) Vertretung in der Ordina-

tion:

Eine Meldeverpflich-

tung besteht nur dann, wenn

die Vertretung länger als

zwei Wochen dauert. Wenn

die Vertretung länger als

drei Monate dauert, ist zwin-

gend eine erweiterte Stellver-

tretung zu beantragen.

Die Details dazu werden wir

in der Septemberausgabe

von AERZTE Steiermark

darstellen.

b) Vertretung durch bis zu drei

der nächstgelegenen niederge-

lassenen KassenärztInnen:

Die Vertretungsmeldung

muss schriftlich erfolgen,

am besten über die Home-

page der Ärztekammer. Die

Vertretung gilt als geneh-

migt, wenn binnen acht Ta-

gen kein Einspruch erhoben

wird. An der Ordinationstür

ist ein Aushang, aus dem die

Anschrift und die Ordina-

tionszeiten der/des vertre-

tenden Ärztin/Arztes bzw.

der vertretenden ÄrztInnen

entnommen werden können,

sichtbar anzubringen.

Für die Vertragsfachärz-

tInnen gilt diese Regelung

unter der Voraussetzung,

dass am gleichen Ort Fach-

ärztInnen der gleichen Fach-

richtung niedergelassen

sind.

Meldefristen

Krankheit:

Meldung an GKK und ÄK

sofort erforderlich, die Ver-

treter sind sofort bekanntzu-

geben – nach der Krankheit

Meldung an die Ärztekam-

mer = Krankengeld

Urlaub:

14 Tage vor Urlaubsantritt

Kur, Fortbildung,

„Waffenübungen“, Karenz

Meldung 14 Tage vorher

Vertretungsmöglichkeiten

Organisation – letzt-

endlich auch umwelt-

bedingt – können diese

Meldungen ab sofort di-

rekt über unsere Home-

page erfolgen. Das neue

Tool kann sowohl von

Kassen-, als auch von

WahlärztInnen genutzt

werden – bitte nutzen Sie es.

Vorteile

Nachfolgend einige der Vor-

teile der elektronischen Er-

fassung:

Abwesenheitsplanung

direkt über die Homepage

– kein Versand von Fax,

E-Mail oder Post an ver-

schiedene Verteiler mehr

notwendig.

Änderungen (z. B. Zeitraum

oder Vertretungen) kön-

nen nachträglich direkt von

Ihnen über die Homepage

vorgenommen werden.

Mehrere Termine können im

Voraus eingetragen werden.

Vereinfachung des Melde-

wesens und dadurch Redu-

zierung der Arbeitsschritte

und des Aufwandes.

Für KassenärztInnen: Auf

Wunsch wird die Meldung

an die Steiermärkische Ge-

bietskrankenkasse weiterge-

leitet.

Veröffentlichung im Inter-

net: Auf Wunsch erscheint

die Abwesenheit in der

Ärztesuche auf unserer

Homepage, damit sich Ihre

PatientInnen einfach und

unbürokratisch an eine Ver-

tretung wenden können.

Sollten Sie einen Abwesen-

heitseintrag bei der Ärzte-

suche wünschen, bitten wir

Sie, dies über einen Eintrag

auf unserer Homepage zu

tun.

Wie funktioniert die

elektronische Meldung?

Bitte loggen Sie sich ein. Sie

gelangen über folgenden Link

zur Eingabemaske: https://

www.aekstmk.or.at/564

Wählen Sie unter dem Menü-

punk t „Niedergelassene

Ärzte“ den Punkt „Abwesen-

heiten verwalten“ und geben

Sie Ihre Urlaube bzw. Vertre-

tungen etc. ein.

Sollten Sie Ihr Passwort

nicht verfügbar haben,

können Sie über LOGIN

neue Zugangsdaten elek-

tronisch anfordern.

Konkrete Fragen zum

neuen Service beantwor-

tet Ihnen gerne das Informa-

tions- und Mitgliederservice

unter T. 0316-8044-0 bzw.

F. 0316-8044-790 oder per

E-Mail unter info@aekstmk.

or.at

. Wir freuen uns auf Ihre

Meldungen bzw. auf Ihr Feed-

back. Nur so können wir un-

sere Serviceleistungen laufend

verbessern.

Konkrete Anfragen zu den

vertraglichen Grundlagen

bzw. Anregungen zur Serie

stellen Sie den Autoren bitte

telefonisch unter 0316 8044

DW 34 oder per E-Mail unter

ngl.aerzte@aekstmk.or.at

.