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Ærzte

Steiermark

 || 07_08|2015

55

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Honorarabschluss mit

VAEB von 2015 - 2019

Die Österreichische Ärztekammer

hat sich nach langwie-

rigen, monatelangen Verhandlungen mit der VAEB wieder auf

einen 4-Jahres-Abschluss von 1.5.2015 bis 30.4.2019 geeinigt.

Auch dieser Abschluss sieht

– wie bereits jener der BVA –

Tarifabsenkungen im Labor-

bereich vor. Die Eckpunkte

des VAEB-Abschlusses sind:

Ab 1.5.2015 jährliche Er-

höhung der allgemeinen

Tarife (ausgenommen La-

bor, Therapeutische Aus-

sprache, Psychosomatisch

orientiertes Diagnose- und

Behandlungsgespräch, We-

gegebühren, MKP, VU) um

die jeweilige Inflationsrate,

zuzüglich 0,3 %.

Absenkung der Tarife der

Laborpositionen um jähr-

lich ca. 4 % beginnend mit

1.5.2015 in vier Schritten.

Insgesamt werden die La­

bortarife in 4 Jahren um ca.

16 % gesenkt.

Die durch die Laborsen-

kung entstehenden Verluste

werden bei den klinischen

Fächern zu 100 % ausge-

glichen. Der Ausgleich er-

folgt durch die Anhebung

einzelner Positionen (z.B.

Krankenbesuche, Echokar-

diographie, EKG, ärztliches

Koordinierungsgespräch,

Urof lowmetrie, Ernäh-

rungsplan für Frühgeborene

etc.).

„Laborroadmap“: Ab dem

1.1.2019 können keine La-

borleistungen mit Aus-

nahme von Akutlaborleis­

tungen und Ordinations-

laborleistungen verrechnet

werden. Diese Regelung gilt

für neue Vertragsärztinnen

und Vertragsärzte bereits ab

dem 1.1.2016.

Akut- bzw. Ordinations-

laborleistungen mit „x“

gekennzeichnet: Die kli-

nischen Fächer können ab

1.1.2019 (neue Vertragsärzte

bereits ab 1.1.2016) nur mehr

solche Laborleistungen ver-

rechnen, die im Abschnitt

D mit einem „x“ neben dem

auf sie zutreffenden Fachge-

bietskürzel gekennzeichnet

sind. Diese Leistungen kön-

nen nur verrechnet werden,

wenn sie im Sinne von § 15

Abs. 5 des Gesamtvertrages

für Ärzte für Allgemeinme-

dizin und Fachärzte in einer

eigenen Ordination oder im

Rahmen einer räumlich mit

der Ordination unmittelbar

verbundenen Apparatege-

meinschaft erbracht werden

(dies entspricht der Rege-

lung bei der BVA).

Änderung der Punktewerte:

siehe Tabelle 1

Weitere konkrete Ände-

rungen (100%iger Ausgleich

für die Absenkung bei den

Laborleistungen): siehe Ta-

belle 2

Analog zur BVA-Honorar-

ordnung wurden Kataloge

für Physikalische Medizin

und Allgemeine Rehabilita-

tion in die VAEB-Honorar-

ordnung aufgenommen.

Die Details entnehmen Sie bit-

te der 9. Zusatzvereinbarung

zum VAEB-Gesamtvertrag

sowie dem neuen Laborkata-

log. Beides steht auf unserer

Homepage zum Download

zur Verfügung (www.aekst-

mk.or.at/468

).

Tab. 1: Folgende neuen Punktewerte gelten ab 1.5.2015:

Abschnitt A.I bis A.X.

€ 0,8243

Grundleistungen durch ÄrztInnen für Allgemeinmedizin

€ 0,8522

Grundleistungen durch FachärztInnen für Innere Medizin

€ 1,1724

Grundleistungen durch FachärztInnen für Kinderheilkunde

€ 1,0092

Grundleistungen durch FachärztInnen für Anästhesiologie,

Lungenkrankheiten sowie Neurologie und Psychiatrie

€ 0,9691

Abschnitt

A.XI.

€ 0,1170

Abschnitt B. Operationstarif

€ 0,8243

Abschnitt C. Physikalische Behandlung

€ 0,1170

Abschnitt E. Röntgen

€ 0,7501

Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen

€ 1,4532

Abschnitt D. Akutlabor

€ 1,8165

Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen ab 1.5.2016

€ 1,4082

Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen ab 1.5.2017

€ 1,3519

Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen ab 1.5.2018

€ 1,2978

Tab. 2 Weitere Änderungen: 100-prozentiger

Ausgleich für die Absenkung bei den Laborleistungen:

Pos.

Bezeichnung

alt bis 30.4.15 neu ab 15.5.15

�B1

Erster Krankenbesuch

41 Pkt

43,5 Pkt

�B2

Weiterer Kranken-

besuch

32 Pkt

33 Pkt

�J1

Koordination

€ 11,63

€ 12,25

�EK2

Echokardiographie

€ 76,22

€ 77,50

�10b

Blutabnahme Kinder

8 Pkt

10 Pkt

�34a

EKG

€ 35,65

€ 37,50

�34h

Ernährungsplan für

Frühgeborene

10 Pkt

14 Pkt

�34q

Blutgasanalyse

60 Pkt

61 Pkt

�38x

Uroflowmetrie

18 Pkt

19,5 Pkt