

Ærzte
Steiermark
|| 07_08|2015
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Honorarabschluss mit
VAEB von 2015 - 2019
Die Österreichische Ärztekammer
hat sich nach langwie-
rigen, monatelangen Verhandlungen mit der VAEB wieder auf
einen 4-Jahres-Abschluss von 1.5.2015 bis 30.4.2019 geeinigt.
Auch dieser Abschluss sieht
– wie bereits jener der BVA –
Tarifabsenkungen im Labor-
bereich vor. Die Eckpunkte
des VAEB-Abschlusses sind:
•
Ab 1.5.2015 jährliche Er-
höhung der allgemeinen
Tarife (ausgenommen La-
bor, Therapeutische Aus-
sprache, Psychosomatisch
orientiertes Diagnose- und
Behandlungsgespräch, We-
gegebühren, MKP, VU) um
die jeweilige Inflationsrate,
zuzüglich 0,3 %.
•
Absenkung der Tarife der
Laborpositionen um jähr-
lich ca. 4 % beginnend mit
1.5.2015 in vier Schritten.
Insgesamt werden die La
bortarife in 4 Jahren um ca.
16 % gesenkt.
•
Die durch die Laborsen-
kung entstehenden Verluste
werden bei den klinischen
Fächern zu 100 % ausge-
glichen. Der Ausgleich er-
folgt durch die Anhebung
einzelner Positionen (z.B.
Krankenbesuche, Echokar-
diographie, EKG, ärztliches
Koordinierungsgespräch,
Urof lowmetrie, Ernäh-
rungsplan für Frühgeborene
etc.).
•
„Laborroadmap“: Ab dem
1.1.2019 können keine La-
borleistungen mit Aus-
nahme von Akutlaborleis
tungen und Ordinations-
laborleistungen verrechnet
werden. Diese Regelung gilt
für neue Vertragsärztinnen
und Vertragsärzte bereits ab
dem 1.1.2016.
•
Akut- bzw. Ordinations-
laborleistungen mit „x“
gekennzeichnet: Die kli-
nischen Fächer können ab
1.1.2019 (neue Vertragsärzte
bereits ab 1.1.2016) nur mehr
solche Laborleistungen ver-
rechnen, die im Abschnitt
D mit einem „x“ neben dem
auf sie zutreffenden Fachge-
bietskürzel gekennzeichnet
sind. Diese Leistungen kön-
nen nur verrechnet werden,
wenn sie im Sinne von § 15
Abs. 5 des Gesamtvertrages
für Ärzte für Allgemeinme-
dizin und Fachärzte in einer
eigenen Ordination oder im
Rahmen einer räumlich mit
der Ordination unmittelbar
verbundenen Apparatege-
meinschaft erbracht werden
(dies entspricht der Rege-
lung bei der BVA).
•
Änderung der Punktewerte:
siehe Tabelle 1
•
Weitere konkrete Ände-
rungen (100%iger Ausgleich
für die Absenkung bei den
Laborleistungen): siehe Ta-
belle 2
•
Analog zur BVA-Honorar-
ordnung wurden Kataloge
für Physikalische Medizin
und Allgemeine Rehabilita-
tion in die VAEB-Honorar-
ordnung aufgenommen.
Die Details entnehmen Sie bit-
te der 9. Zusatzvereinbarung
zum VAEB-Gesamtvertrag
sowie dem neuen Laborkata-
log. Beides steht auf unserer
Homepage zum Download
zur Verfügung (www.aekst-
mk.or.at/468).
Tab. 1: Folgende neuen Punktewerte gelten ab 1.5.2015:
Abschnitt A.I bis A.X.
€ 0,8243
Grundleistungen durch ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
€ 0,8522
Grundleistungen durch FachärztInnen für Innere Medizin
€ 1,1724
Grundleistungen durch FachärztInnen für Kinderheilkunde
€ 1,0092
Grundleistungen durch FachärztInnen für Anästhesiologie,
Lungenkrankheiten sowie Neurologie und Psychiatrie
€ 0,9691
Abschnitt
A.XI.€ 0,1170
Abschnitt B. Operationstarif
€ 0,8243
Abschnitt C. Physikalische Behandlung
€ 0,1170
Abschnitt E. Röntgen
€ 0,7501
Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen
€ 1,4532
Abschnitt D. Akutlabor
€ 1,8165
Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen ab 1.5.2016
€ 1,4082
Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen ab 1.5.2017
€ 1,3519
Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen ab 1.5.2018
€ 1,2978
Tab. 2 Weitere Änderungen: 100-prozentiger
Ausgleich für die Absenkung bei den Laborleistungen:
Pos.
Bezeichnung
alt bis 30.4.15 neu ab 15.5.15
�B1
Erster Krankenbesuch
41 Pkt
43,5 Pkt
�B2
Weiterer Kranken-
besuch
32 Pkt
33 Pkt
�J1
Koordination
€ 11,63
€ 12,25
�EK2
Echokardiographie
€ 76,22
€ 77,50
�10b
Blutabnahme Kinder
8 Pkt
10 Pkt
�34a
EKG
€ 35,65
€ 37,50
�34h
Ernährungsplan für
Frühgeborene
10 Pkt
14 Pkt
�34q
Blutgasanalyse
60 Pkt
61 Pkt
�38x
Uroflowmetrie
18 Pkt
19,5 Pkt