10. März 2026

 

Ärzteschaft fordert Modernisierung bei Medikamentenabgabe: Versorgung aus einer Hand stärken

Lockerung des Notfallsparagraphen im Ärztegesetz sowie Abgabe fachspezifischer Medikamente durch Ärztinnen und Ärzte gefordert.

Während Apotheken ihre Grenzen im Alltag zunehmend ausweiten, bleibt Ärztinnen und Ärzten die Abgabe dringend benötigter Medikamente vielfach verwehrt – aus Sicht der Ärzteschaft ist diese Schieflage nicht länger hinnehmbar.

„Wir fordern daher eine Lockerung des Notfallsparagraphen (§57) im Ärztegesetz, damit Ärztinnen und Ärzte fachspezifische Medikamente in größerem Umfang bevorraten und unmittelbar an Patientinnen und Patienten abgeben können. Ziel ist eine moderne Versorgung im Sinne eines echten ,One-Stop-Shop‘-Prinzips: Diagnose, Therapie und Medikamentenabgabe sollen dort möglich sein, wo höchste medizinische Verantwortung getragen wird – in der Ordination“, betont Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer für Steiermark.

„Es ist absurd: Die Ärzteschaft diagnostiziert, behandelt und trägt die Verantwortung – aber bei der Abgabe notwendiger Medikamente endet plötzlich die Vernunft und beginnt das Monopol“, unterstreicht Prof. Dietmar Bayer, Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte.

Wer diagnostiziert und behandelt, soll in klar geregeltem Rahmen auch die notwendigen Medikamente direkt abgeben dürfen. Das entlastet die Patientinnen und Patienten massiv, spart ihnen Zeit und Wege und verbessert die Versorgung. In diesem Zusammenhang brauche es endlich eine gesetzliche Anpassung an die Realität der Versorgung. „Was bei den Tierärzten gelebte Praxis ist, soll auch in der Humanmedizin gelten. Die Abgabe der Heilmittel direkt beim Arzt“, sagt Bayer.

Ein Blick nach Europa zeigt, dass eine kontrollierte Öffnung bei nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln längst gelebte Realität ist. In zahlreichen Ländern, darunter Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Irland, Polen, Schweden, Italien, Norwegen und das Vereinigte Königreich, dürfen bestimmte OTC-Präparate unter klar geregelten Voraussetzungen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. Der internationale Vergleich macht damit deutlich, dass eine maßvolle Liberalisierung möglich ist, ohne eine sichere und geordnete Versorgung infrage zu stellen.

Daher liegt für die Ärztekammer eine Liberalisierung bei OTC-Präparaten nahe. Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel sollen künftig auch im Drogeriehandel frei verkäuflich sein. Eine kontrollierte Öffnung würde die niedrigschwellige Versorgung stärken und den Zugang zu bewährten Präparaten deutlich erleichtern. „Das Apothekenmonopol muss dort fallen, wo es medizinisch und versorgungspolitisch nicht mehr begründbar ist. Nicht rezeptpflichtige Produkte müssen auch außerhalb von Apotheken erhältlich sein. Gleichzeitig müssen Ärztinnen und Ärzte im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten mehr Handlungsspielraum bei der Abgabe dringend benötigter Medikamente erhalten“, so die Vertreter der Ärztekammer.