AERZTE Steiermark 03/2026
Mit BVAEB und SVS wurden Honorarabschlüsse erzielt
Von der Einführung neuer Leistungen über die Attraktivierung des Leistungsspektrums für einzelne Fachgruppen bis zu Anpassungen – eine Übersicht zu den Änderungen durch die mit der BVAEB und der SVS erreichten Honorarabschlüsse.
BVAEB-Honorarabschluss für 2025-2026
Die Tarife der BVAEB werden ab 01.04.2026 um 5% angehoben. Ausgenommen davon ist der Abschnitt D und A.XIV der Honorarordnung – das Labor.
Zusätzlich zu der Valorisierung erhielten jene Ärzt:innen, die am 31.12.2025 in einem Einzelvertragsverhältnis zur BVAEB standen, mit Ausnahme der Angehörigen der Fachgruppen 50, 52 und 55 eine Einmalzahlung in Höhe von 1,5 % der individuellen Honorarsumme des Leistungszeitraums 01.05.2025 bis 31.12.2025.
Einführung "First Line Sonographie"
Bei diesem Abschluss wurden als Verbesserung für den Honorarkatalog die Einführung der Leistung ,,First Line Sonographie (US 12)“ für Ärzt:innen für Allgemeinmedizin und Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin in der Höhe von € 34,15 umgesetzt. Für die Erteilung der Verrechnungsberechtigung ist ein Gerätenachweis erforderlich (bitte an ngl.aerzte@aekstmk.or.at). Die BVAEB wird die Weiterverrechnung von Sonographien auf Basis von mit Vertragsärzt:innen für Allgemeinmedizin sowie Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Familienmedizin zum 31.12.2025 bestehenden Sonderverrechnungsvereinbarungen akzeptieren. Ein paralleles Abrechnen von Leistungen der Sonderverrechnung und der First-Line-Sonographie ist jedoch nicht möglich. Die erstmalige Verrechnung einer First-Line-Sonographie wird von der BVAEB als Umstieg gewertet. Ein erneuter Wechsel zurück in die Sonderverrechnungsvereinbarung ist nicht möglich.
Einführung "Fetal Immunochemical Tests"
Außerdem wurde die Leistung „Fetal Immunochemical Tests (Fit) (7.06)“ für Abschnitt D. Medizinisch-diagnostische Laboratoriumsuntersuchungen durch Fachärzt:innen für medizinisch-chemische Labordiagnostik sowie für Mikrobiologie und Serologie in Höhe von 5 Punkten eingeführt.
Zusätzlich intensivieren die Vertragsparteien die seit langer Zeit bestehenden gemeinsamen Bestrebungen den Laborkatalog bis 31.03.2026 zu überarbeiten.
Die Verordnung und Abgabe von Paxlovid bei symptomatischen Risikopatienten ist bei der BVAEB weiterhin durchführbar und abrechenbar (Abrechnungspositionen C0VT4 und COVAS).
SVS-Honorarabschluss 2026
Die im 7. Zusatzprotokoll zum SVS-Ärzte-Gesamtvertrag vereinbarten Modalitäten stellen die Rahmenbedingungen für den Honorarabschluss 2026 dar. Darin ist eine Gesamthonorarsteigerung in der Höhe der VPI-Entwicklung vorgesehen. Diese beträgt im relevanten Zeitraum November 2024 bis Oktober 2025 3,20 %.
Die Verwendung der Mittel erfolgt vereinbarungsgemäß einerseits für definierte Schwerpunkte mit den Zielen Innovation, Attraktivierung und Strukturverbesserungen, andererseits für eine allgemeine Tarifvalorisierung.
Die durchschnittlichen Punkte- und Eurowerte des Jahres 2025 werden, ausgenommen des Punktewerts für Abschnitt D, um 2,11% angehoben. Diese Maßnahme führt zu Honorarsteigerungen für alle Fachgruppen, ausgenommen Fachärzt:innen für medizinische und chemische Labordiagnostik, Labor zytodiagnostisch und Fachärzt:innen für Hygiene und Mikrobiologie.
Überarbeitung Gesundheits-Check-Junior
Als einen wesentlichen Anker zur Stärkung des Leistungsspektrums im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde wurde der GC-Junior durch die SVS und die betroffenen Fachgruppen analysiert und neu bewertet. 2027 erfolgt eine Evaluierung des Programms und der Entwicklung der Honorarsteigerungen. Darauf aufbauend werden etwaige Anpassungen gemeinsam erarbeitet.
Für die FG Kinder- und Jugendheilkunde werden als neue Leistungen 34bc Somatogramm und 34bd Inhalationsschulung eingeführt, die Leistung 34k wird angepasst und SP 2 Sonographie der Halsweichteile, SP 6 Sonographie von oberflächlichen Raumforderungen, SP 7 Diagnostische Untersuchung des Bewegungsapparates insbesondere Weichteile einer Schulter, Achillessehnen und Bakerzyste und 34z Raucherberatung mit dem Ziel der Entwöhnung werden geöffnet.
Neues Allergiepaket
Das neue Leistungsspektrum umfasst 39a Allergologisches Beratungsgespräch, 39b Pricktest, 39c Epicutantest und 39d Subkutane Immuntherapie. Die bisherigen Leistungen 15c und 15d sowie 37a bis 37f entfallen. Die Leistungen sind für die Fachgebiete Allgemeinmedizin, Dermatologie, Kinder- und Jugendheilkunde, HNO und Lungenheilkunde abrechenbar.
Neues Biologika-Therapie-Paket
Zudem wird ein neues Biologika-Therapie-Paket eingeführt: BIO1 Erstverschreibung einer Arzneispezialität zur Behandlung von entzündlichen Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis und zur Therapie entzündlicher Darmerkrankungen aus folgenden ATC-Gruppen (soweit diese im Erstattungskodex angeführt sind): L04AA, L04AB, L04AC, L04AF, L04AG. Außerdem: BIO2 Weiterverschreibung einer selektiven immunmodulatorischen Therapie verrechenbar 3 Monate nach der Erstverschreibung (Pos. BIO1) sowie 3 Monate nach einer Weiterbehandlung während einer aufrechten Therapie mit einem in Pos. BIO1 angeführten Biologicum.
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Es kommt zur Einführung neuer Leistungen für die FG Haut- und Geschlechtskrankheiten: 38z Photochemotherapie bis zur 16. Behandlung, 38zz Photochemotherapie ab der 17. Behandlung, O17c Abtragung Condylomata acuminat, O17d Dermoabrasio bis
10 cm2, O17e Dermoabrasio von 10 cm2 bis 50 cm2 und O17f Dermoabrasio über 50 cm2.
Die Leistungspositionen ZK1 Zuschlag für die Behandlung von Kindern vor dem vollendeten 6. Lebensjahr und ZK2 Zuschlag für die Behandlung von Kindern vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr werden geöffnet. Die Erstordination fällt seit 01.01.2026 unter die Leistung E11 (statt E12). Dies schlägt sich auch bei den Krankenbesuchen nieder (F11).
Sonographien für die FG Innere Medizin und Radiologie
Der eingeschlagene Pfad der sukzessiven Beseitigung von Degressionsregelungen für Sonographien wird mit dem Honorarabschluss 2026/2027 vollendet. Zunächst steigt im Jahr 2026 der unter Abschnitt A/Kapitel XII./Pkt. 5 enthaltene Wert von 70 % des Durchschnittstarifs auf 85 % des Durchschnittstarifs an (die Degressionsauswirkungen halbieren sich damit). Mit dem Jahr 2027 wird Pkt. 5 vollständig aufgehoben.
Neurologie
Es kommt zur Einführung der neuen Leistung US13 Sonographie peripherer Nerven FG: N (48 Punkte) für die FG Neurologie und zur Anpassung der Leistungsposition „DS5“.
Weiterentwicklung
Für das Jahr 2026 wird die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs für Labormedizin forciert. Außerdem werden im Sinne einer Reduktion des bürokratischen Aufwandes im Rahmen der Honorarabrechnung in Abstimmung mit den Fachgruppen redaktionelle Anpassungen von Positionsbezeichnungen einzelner Honorarordnungsleistungen durchgeführt.
SVS-Honorarabschluss 2027
Für das Jahr 2027 wird seitens der SVS eine maximale Steigerung des Gesamthonorarvolumens für die verhandlungsrelevanten Leistungen im Ausmaß des durchschnittlichen VPI 2020 für den Zeitraum November 2025 bis Oktober 2026 in Aussicht gestellt.
Alle Details zum Honorarabschluss mit der BVAEB finden Sie hier.
Foto: Schiffer, envato_Image-Source