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20. August 2019


Ärztliche Hausapotheken

Scheifling: Ärztekammer fordert sichere Lösung für die Versorgung der Bevölkerung

Eine zumindest vorläufige Lösung hatte sich für die ärztliche Hausapotheke in Scheifling (Bezirk Liezen) abgezeichnet, nachdem der betroffene Arzt sich bereiterklärt hatte, auf Hausapotheke zu verzichten, wenn eine öffentliche Apotheke die Versorgung übernimmt. Damit der Fall Scheifling aber nie mehr auftreten kann, verlangt die Ärztekammer eine „sichere und nachhaltige rechtliche Lösung zur Versorgung der Bevölkerung“.

Eine OGM-Studie belegt: Zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher wollen Medikamente direkt in der Arztpraxis bekommen. Für die Ärztekammer Steiermark ist nur ein gedeihliches Nebeneinander von ärztlicher Hausapotheke und öffentlicher Apotheke „eine Garantie dafür, dass die Bevölkerung dauerhaft gut versorgt wird“ so die Vizepräsidenten der Ärztekammer Steiermark, Dietmar Bayer und Norbert Meindl, in einer gemeinsamen Aussendung.

In einem Schreiben der Ärztekammer Steiermark an Sozial- und Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl werden drei konkrete Gesetzesänderungen zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung in kleineren Gemeinden vorgeschlagen:

  • Die Möglichkeit zur Führung einer ärztlichen Hausapotheke sollte nicht an starre Entfernungsvorgaben gebunden sein, sondern sich vielmehr an den konkreten Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Dazu ist es notwendig, dass jede Ein-Arzt-Gemeinde mit einer ärztlichen Hausapotheke – unabhängig von den derzeit bestehenden Kilometergrenzen – ausgestattet werden kann. Bei Vorhandensein von zwei oder mehreren Vertragsärzten in einer Gemeinde ist jedenfalls ein harmonisierendes Nebeneinander von ärztlicher/n Hausapotheke/n und öffentlicher Apotheke in ländlichen Regionen zu ermöglichen.
     
  • Beim Übergang einer Planstelle von einem Arzt zum anderen sollte es fortan nicht möglich sein, Konzessionsanträge für eine öffentliche Apotheke zu stellen, die zur Schließung einer ärztlichen Hausapotheke führen. Jeder Arztwechsel in einer Hausapotheken-Gemeinde wäre sonst mit der Gefahr versehen, dass die Menschen die gesamte medizinische Versorgung verlieren.
     
  • Der Notfallparagraph 19a Abs. 2 Apothekengesetz, welcher vorsieht, dass bei einer öffentlichen Apotheke ohne Konzession die Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Apotheke mit Rücksicht auf den Bedarf der Bevölkerung für einen angemessenen Zeitraum möglich ist, sollte in Analogie auch für Hausapotheken gelten.


Ärztliche Hausapotheken behindern öffentliche Apotheken nicht

Laut einer statistischen Untersuchung in der oberösterreichischen Zeitschrift für Gesundheitspolitik – Autor ist der Statistiker der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Karl Schablegger – sind ärztliche Hausapotheken „keine relevante existenzielle Bedrohung für öffentliche Apotheken“. Angesichts der Tatsache, dass 95 Prozent der Medikamente industriell vorgefertigt werden, sei auch zu hinterfragen, ob das pharmazeutische Fachwissen von Apothekerinnen und Apothekern noch die gleiche Bedeutung habe wie früher, fragen Bayer und Meindl.


Ärztliche Hausapotheken auch wirtschaftlich verantwortungsvoll

Der oberösterreichische GKK-Statistiker räumt auch mit dem Mythos auf, dass Ärztinnen und Ärzte mit Hausapotheken nicht notwendige Medikamente verordnen. Tatsächlich verursachen sie keine höheren Kosten als andere Ärztinnen und Ärzte und sie verschreiben auch ähnlich viele kostengünstige Generika.

Angesichts dieser Fakten sei „die Ablehnung der Abgabe notwendiger Medikamente durch Ärztinnen und Ärzte völlig unverständlich“, so die Vizepräsidenten Bayer und Meindl. Sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung sei eher eine Ausweitung der ärztlichen Medikamentenversorgung: „Die Menschen wollen, dass auch Ärztinnen und Ärzte Medikamente abgeben, für die öffentlichen Apotheken bringt es keine ernsthaften Probleme – die Politik muss daher handeln“, schließen Bayer und Meindl.

 




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