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29. Juni 2018

Scharfe Kritik an Bachinger-Vorwürfen gegen Arztpraxen: „Panikmache mit Falschinformationen“

Der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner wies darauf hin, dass die Qualität der ärztlichen Arbeit umfassend geprüft werde. Im Falle der Nichteinhaltung sind weitreichende Sanktionen möglich. Keine Qualitätssicherung gäbe es nur für die Aussagen von Patientenanwälten.

Scharfe Kritik übte der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner an einem Brief des niederösterreichischen Patientenanwalts Gerald Bachinger, in dem dieser die Qualitätssicherung in Arztpraxen angreift.

„Bachinger betreibt Panikmache mit Falschinformationen“, so Lindner. Die Fortbildungsverpflichtung für Ärztinnen und Ärzte sei in Österreich streng geregelt, eine Nichteinhaltung könne bis zum Berufsverbot führen. Die Behauptung des niederösterreichischen Patientenanwalts, dass es keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung gäbe, sei „eine Irreführung der Patientinnen und Patienten“.

Unabhängig von der Fortbildungsverpflichtung werden Arztpraxen auf Grundlage der Qualitätssicherungsverordnung geprüft. Hier sind Sanktionen, die bis zum Erlöschen der Berufsberechtigung gehen, möglich.

„Für Ärztinnen und Ärzte in Österreich gelten strenge und umfassende Qualitätssicherungsvorschriften“, betonte Lindner. Vielleicht sollte man aber „die Qualitätssicherung für juristische Aussagen von Patientenanwälten verbessern, damit diese nicht ungestraft haltlose Vorwürfe erheben können“, schloss der steirische Ärztekammerpräsident.

 




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