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3. August 2016

Patienten haben Recht auf Kostenrückersatz

Abschaffung des Wahlarztrückersatzes schafft mehr Zwei-Klassenmedizin

Die Ärztekammer Steiermark weist die Forderung des Gesundheitssprechers der SPÖ, Erwin Spindelberger, scharf zurück. Die Abschaffung von Wahlarzt-rückersätzen bedeutet automatisch mehr Zwei-Klassenmedizin. Stattdessen müssen Schlechterstellungen und Erschwernisse für Patienten endlich ge-stoppt werden.

„Dieser Vorschlag schränkt die Patienten in der freien Arztwahl massiv ein“ so Christoph Schweighofer, stellvertretender Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der Steiermark, „und wird keinen einzigen Arzt motivieren eine Kassenstelle zu übernehmen.“

Ein Ende des Wahlarztsystems würde ein Scheitern des Gesundheitssystems be-deuten. In der Steiermark stellen Wahlärztinnen und Wahlärzte gemeinsam mit den Kassenärztinnen und -ärzten die medizinische Grundversorgung sicher. Ge-gen die Schlechterstellung von Patienten, die Wahlärztinnen und Wahlärzte besuchen, läuft die Aktion „Gerechtigkeit für Patienten durchsetzen“. Darin wird gefordert, dass auch die steirischen GKK-Versicherten einen uneingeschränkten 80-prozentigen Rückersatz des Kassentarifs beim Wahlarztbesuch erhalten, wie es z. B. bei der Wiener Gebietskrankenkasse und kleinen Krankenkassen der Fall ist. (www.gepad.at)

Die Ärztekammer Steiermark fordert, die seit Jahren versprochene Stärkung der Versorgung im niedergelassenen Bereich endlich voranzutreiben, damit es nicht zu noch mehr Verschlechterungen im Gesundheitssystem kommt.




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