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ELGA - SO NICHT!

Gesundheit/Gesundheitstelematik/E-Medikation/Elektronische Gesundheitsakte

10. November 2011


Die Ärztekammer Steiermark spricht sich gegen den vom BMG erstellten ELGA-Gesetzesentwurf, der am 15.11.2011 in den Ministerrat eingebracht werden soll, aus und fordert nachdrücklich von einer überhasteten Beschlussfassung – vor Abschluss und Evaluation des Pilotprojektes zur E-Medikation – Abstand zu nehmen. Weitere Entwicklungsarbeit sei nötig, denn der vorliegende Gesetzesentwurf sei nicht praxistauglich.
„Abgesehen davon, dass eine Reihe von Fragen zu Technik, Organisation, Finanzierung, Datenschutz und Datensicherheit nicht geklärt sind, existiert bis jetzt keine nachvollziehbare Kosten-Nutzenrechnung für die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
Bundesminister Stöger bringt Zahlen bzw. Einsparungspotentiale ins Gespräch, die jeder Grundlage entbehren. Genauso wenig transparent sind die Kosten des Projekts. Auch macht es absolut keinen Sinn, ELGA in den Ministerrat zu bringen bevor das Pilotprojekt „E-Medikation“ abgeschlossen ist und evaluiert wurde. ELGA verschlingt jetzt schon Millionen - Geld, das für längst fällige medizinische Leistungen für Patientinnen und Patienten fehlt – ELGA in der vorliegenden Form, können wir uns sparen“, kritisiert Dr. Wolfgang Routil, Präsident der Ärztekammer Steiermark.

Der Vorstand der Ärztekammer für Steiermark hat bereits im Mai eine umfangreiche Resolution zum Elektronischen Gesundheitsakt verabschiedet, die aufgrund der zuletzt bekannt gewordenen Vorfälle („Datenklau“, Datensicherheit, Unsicherheit zentral gespeicherter Daten) nur weiter an Aktualität gewonnen hat. Der Vorstand der Ärztekammer für Steiermark hat sich einstimmig und eindeutig gegen eine Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes (ELGA) in der im Rahmen der Begutachtung vorgeschlagenen Form und gegen eine überhastete Verabschiedung dieses Gesetzes ausgesprochen. Die überarbeitete Version der Regierungsvorlage hat keinen der darin enthaltenen Kritikpunkte ausgeräumt.

Auch spricht sich die Ärztekammer Steiermark neuerlich klar dafür aus, nicht von der europäischen Datenschutzrichtlinie und den österreichischen datenschutzgesetzlichen Regelungen abzuweichen, sondern diese strikt einzuhalten und fordert, von einer Beschlussfassung im Ministerrat Abstand zu nehmen, die mehrfach und detailliert vorgebrachten Einwände seitens der Ärzteschaft ausführlich zu diskutieren und in Zusammenschau mit den Evaluationsergebnissen aus dem e-Medikationsprojekt die erforderlichen Änderungen im Gesetzesentwurf vorzunehmen.

„Wir Ärztinnen und Ärzte sind die wesentlichen Ansprechpartner für die Umsetzung eines Elektronischen Gesundheitsaktes. Unsere mit Recht und seit langem deutlich vorgebrachten Argumente und Bedenken einfach vom Tisch zu fegen, damit das auf Vertrauen und Verschwiegenheitspflicht basierende Arzt-Patientenverhältnis zu untergraben und schlussendlich auch die Frage nach der volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation nicht schlüssig beantworten zu können ist – nicht nur in Sparpaket-Zeiten – ganz einfach fahrlässig“, so Routil.


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