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Elektronische Gesundheitsakte ELGA – so nicht!

Gesundheit/Gesundheitstelematik/Elektronische Gesundheitsakte

5. April 2011


• Die Ärztekammer Steiermark sieht in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA – in der Form, in der sie aktuell geplant ist – kein zukunftsfähiges Instrument.
• ELGA erschwere die Kommunikation – sowohl die zwischen Ärzten und Patienten, als auch die der Ärzte untereinander und zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenanstalten.

Ein System, das es dem Patienten erlaubt, einzelne Diagnosen, Medikationen oder Behandlungen aus der Dokumentation auszublenden, wird von der Ärztekammer Steiermark abgelehnt, da es bei erheblichen Kosten keinen Mehrwert für die Patienten oder Gesundheitsdiensteanbieter bringe. Wenn den datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten nur in dieser Form Rechnung getragen werden könne, sollte das System letztlich generell in Frage gestellt werden. Auch gäbe es bis dato keine plausible Kosten-Nutzen-Rechnung für dieses elektronische Großprojekt.

„Der Entwurf ermöglicht es den Patienten, sämtliche in ELGA enthaltenen Informationen nach Gutdünken laufend aus- und einzublenden. Ärzte können nicht erkennen, ob Informationen ausgeblendet wurden oder nicht - das führt das System ad absurdum. Der Mitteleinsatz in die elektronische Gesundheitsakte lohnt den Nutzen in keiner Weise“, stellt Dr. Wolfgang Routil, Präsident der Ärztekammer Steiermark klar.

Die Ärztekammer Steiermark hält es für sinnvoll die Ergebnisse und Erfahrungen des Projektes e-Medikation abzuwarten, bevor das beabsichtigte ELGA-Gesetz endgültig geprüft und beschlossen wird. Und spricht sich klar dafür aus, nicht von der europäischen Datenschutzrichtlinie und den österreichischen datenschutzgesetzlichen Regelungen abzuweichen, sondern diese strikt einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass der elektronische Gesundheitsakt in der geplanten Form nicht in einer brauchbaren und sinnvollen Art umsetzbar sei, da das ELGA-System dadurch große Lücken aufweisen muss.

„Es muss das Grundprinzip durchgängig eingehalten werden, dass ELGA für die ärztliche Behandlung eine Verbesserung darstellt. Dies ist aber auf Basis des vorliegenden Entwurfs nicht der Fall. Im Gegenteil, ELGA wird die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenanstalten, oder auch zwischen Krankenanstalten verkomplizieren bzw. erschweren. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Kommunikationssysteme zwischen den Krankenanstalten bzw. zwischen Krankenanstalten und niedergelassenen Ärzten in die geplante ELGA-Architektur nicht oder nur mit erheblichem Aufwand eingebunden werden können“, so Routil.

Nach dem Entwurf müsse die gesamte Kommunikation zwischen GDAs pro futuro den ELGA-Regelungen folgen. Das werde für die Krankenanstaltenträger und für alle Gesundheitsdiensteanbieter einen massiven personellen, administrativen und somit finanziellen Mehraufwand bedeuten, dem kein auch nur annähernd adäquater Zusatznutzen gegenüberstehen werde, warnt die Ärztekammer Steiermark. Schon jetzt funktioniere die elektronische Befundübermittlung zwischen Krankenhaus und Arztpraxen klaglos.

ELGA passe auch nicht mit den Krankenanstaltengesetzen zusammen, da in den Entlassungsbriefen ausnahmslos alle Diagnosen vollständig, unter anderem auch psychische Erkrankungen, anzuführen seien, der vorliegende Entwurf mit dem geplanten opting-out von Patienten aber zu unvollständigen Arztbriefen und Befunden (die z.B. HIV oder psychiatrische Erkrankungen ausblenden) führen werde.

„Wir sind der Überzeugung, dass erforderliche und gemeinschaftlich zu definierende Gesundheitsdaten sehr wohl auf der e-card gespeichert werden könnten und dass die derzeitige Kommunikationsstruktur von ELGA – sowie das gesamte Projekt einer grundsätzlichen Neudiskussion, die die bereits bestehenden Systeme berücksichtigt, zu unterziehen ist“, fordert Dr. Wolfgang Routil.

 

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