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30. September 2022


Energiekosten

Ultraschall & Co.: Kosten für energieintensive ärztliche Leistungen explodieren – Arztpraxen von Abgeltung der Kostensteigerung auszunehmen „Zumutung gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten“

Ärztekammer Steiermark warnt: Wegen der extrem gestiegenen Stromkosten sind viele Leistungen nicht mehr kostendeckend möglich – „Müssen wir in den Wartezimmern Energiekostenzuschuss einheben, damit Patientinnen und Patienten nicht frieren?“

Schwangere brauchen einen Ultraschall, damit die gesunde Entwicklung ihres Babys überprüft werden kann. Ein Röntgen, ein CT oder MR sind für genaue Diagnostik notwendig. Aber alle diese Untersuchungen brauchen wegen der technischen Geräte, die dafür erforderlich sind, auch einigen Strom. Und der ist bekanntlich äußerst teuer geworden. Fachleute sprechen von einer Erhöhung der Energiekosten um das bis zu Fünffache. Was auch daran liegt, dass in jeder Ordination ausreichend geheizt werden muss, damit die Patientinnen du Patienten bei den Untersuchungen nicht frieren müssen, genauso die Menschen, die in den Ordinationen arbeiten.

„Wir brauchen eine faire Abgeltung der gestiegenen Energiekosten in den ärztlichen Praxen, wenn es weiter eine zeitgemäße Diagnostik und Therapie geben soll“, erklärt der Obmann der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark, Vizepräsident Dietmar Bayer. Arztpraxen von der Abgeltung der Energiekosten auszunehmen, wie es die Bundespolitik offenbar vorsieht, ist für Bayer eine „Zumutung gegenüber den betroffenen Patientinnen und Patienten“.

„Müssen Ärztinnen und Ärzte von ihren Patientinnen und Patienten einen Energiekostenzuschuss einheben, damit die nicht frieren müssen und alle Behandlungen, die sie brauchen, bekommen können – trotz der sozialen Kälte des Staates?“, fragt Bayer.




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