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20. August 2021


Dritte Impfung

Ärztekammer Steiermark fordert 3-A-Regel für dritte COVID-19-Impfung

Antworten statt Haftungsunklarheiten, die Abgeltung des Aufwands und eine glatte Administration mit geringer Belastung der Patientinnen und Patienten, aber auch der impfenden Ärztinnen und Ärzte, sind aus Sicht der Ärztekammer Steiermark die notwendige Grundlage des sicheren Impferfolges ab Herbst.

Damit die COVID-19-Auffrischungsimpfungen ab Herbst 2021 glatt ins Laufen kommen, verlangt die Ärztekammer Steiermark die rasche Umsetzung einer „3-A-Regelung“.

A wie Antworten: Das Wichtigste dabei sei die Haftung des Bundes für das Impfen. „Es sei völlig inakzeptabel, dass Patienten und Ärzte mit wortreichen, aber wenig hilfreichen Empfehlungen alleingelassen werden“, warnten am Freitag der Geschäftsführende Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark, Dietmar Bayer und der Sprecher der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Peter Schmidt gemeinsam mit Allgemeinmedizin-Obmann Alexander Moussa. Das Gesundheitsministerium und das Nationale Impfgremium müssten Antworten geben, statt Fragen aufzuwerfen.

A wie Abgeltung: Der zweite Punkt ist die finanzielle Abgeltung. Zu den Impfhonoraren für die dritte Impfung gebe es zwar Gespräche mit dem Ministerium, aber noch keine Lösung. Der Aufwand müsse angemessen abgegolten werden, so wie das bisher der Fall sei.
 
A wie Administration: Ebenso wichtig ist es aus Sicht der Ärztevertreter, dass die gesamte Impf-Administration und -Organisation so geregelt werde, dass die Belastung für Ärztinnen und Ärzte, genauso aber für Patientinnen und Patienten in der Praxis gering sei.   




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