Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

2. Februar 2018

Kinder- und Jugendpsychiatrie: Steirische GKK nimmt ihre Verantwortung nicht wahr

Die steirische Gebietskrankenkasse hat als einzige Österreichs außer der burgenländischen weder Kassenplanstellen noch einen Leistungskatalog für kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen. Aus Sicht der steirischen Ärztekammer ist das eine schwere Benachteiligung junger Patientinnen und Patienten in der Steiermark. Für wenige Einrichtungen zahlt zudem das Land Steiermark kräftig mit, wodurch sich die GKK sehr viel Geld erspart – auf Kosten der Steuerzahler.

Nicht nur die Ärztekammer, auch die Volksanwaltschaft hat die Weigerung der steirischen Gebietskrankenkasse, kassenärztliche Stellen zur Behandlung kinder- und jugendpsychiatrischer Patientinnen und Patienten zu schaffen, scharf kritisiert. Statt diese Stellen zu schaffen, wurden auf Initiative des steirischen Gesundheitslandesrates Christopher Drexler einige wenige Betreuungseinrichtungen für diese Kinder und Jugendlichen geschaffen. Damit bezahlen zu einem großen Teil die steirischen Steuerzahler etwas, das eigentlich von der Gebietskrankenkasse für Versicherte und deren Angehörige gesichert werden müsste – und in allen anderen Bundesländern außer der Steiermark und dem kleinen Burgenland auch gesichert wird.

„Die steirische Gebietskrankenkasse nimmt damit ihre Verantwortung gegenüber den Versicherten nicht wahr und belastet das Land“, kritisiert der Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Ärztekammer-Vizepräsident Norbert Meindl, die Weigerung der GKK, endlich echte Kassenstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen.

Der Obmann der Fachgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Steiermark, Thomas Kröpfl, schätzt den Bedarf in der Steiermark nach internationalen Vorgaben auf rund zehn bis zwölf Stellen. Er betont, dass die steirischen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die derzeit in der Niederlassung alle als Wahlärztinnen und Wahlärzte arbeiten müssen, sehr gerne bereit wären, Kassenstellen zu übernehmen, auch um die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen finanziell zu entlasten.

Denn mit dem Fehlen der Kassenstellen gibt es in der Steiermark auch keinen kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungskatalog. Aber nur für Leistungen aus diesem Katalog können die Versicherten Rückersätze von der GKK beanspruchen. Rückersätze gibt es für GKK-Versicherte aber nur für einige Leistungen aus der „Erwachsenen-Psychiatrie“, nicht aber für spezifische kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen. Einen solchen Katalog haben nur die Sonderversicherungsträger etwa der Selbstständigen und der öffentlich Bediensteten.

„GKK-Versicherte und deren Kinder sind in der Steiermark schwer benachteiligt“, sagt Kröpfl, „das ist schlicht ungerecht gegenüber den betroffenen Menschen“.




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE