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Ja zu einem Regionalen Strukturplan Gesundheit

Nein zum Beschluss des vorliegenden Teilberichts

Pressegespräch 14.4.2011 


  •  Die Ärztekammer Steiermark sagt ja zu Strukturveränderungen im steirischen Gesundheitswesen -
  • stellt aber klar, dass mit der vorliegenden Revision des RSG lediglich ein Teilbericht zum akutstationären Bereich vorliege und fordert  die zügige Erarbeitung des fehlenden Teilberichts zu den ambulanten Versorgungsstrukturen unter Einbeziehung aller Stakeholder – vorher sei keine Beschlussfassung möglich.
  • Die Ärztekammer Steiermark schlägt vor, die Machbarkeit der angedachten AEEs (Ambulante Erstversorgungseinheiten) in Pilotversuchen zu testen

Die Ärztekammer Steiermark betont die Wichtigkeit einer bereichsübergreifenden Planung und sieht darin eine absolut unverzichtbare Voraussetzung für effiziente Struktur-
veränderungen. Denn wolle man das Versorgungsniveau und die Versorgungsqualität gleichhalten, müssten Änderungen der Strukturen im stationären Bereich nahezu zwangsläufig Veränderungen im ambulanten Sektor bedingen.

Die Ärztekammer hält es daher für unmöglich, am 15. April vorgeschlagene Veränderungen zum akutstationären Bereich zu bewerten und zu beschließen, ohne die Auswirkungen auf die anderen Teilbereiche des Gesundheitssystems zu kennen und plädiert dafür, die begonnenen Planungen unter Einbeziehung der Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer zügig für den ambulanten Bereich weiter zu führen, um schließlich eine Gesamtplanung zur gemeinsamen Beschlussfassung vorzulegen.
Bis dahin könnten dann auch die fehlenden quantitativen Festlegungen für die einzelnen Standorte vorgelegt und die erforderlichen Kosten-Nutzen-Rechnungen angestellt werden, betont die Ärztekammer.
„Mit dem bisher vorliegenden Planungsmaterial, das den ambulanten Bereich zur Gänze ausspart, keinerlei Kosten-Nutzen-Analysen anstellt und bisher auch nur auf externer Expertenebene, ohne Einbeziehung der relevanten Stakeholder bzw. Experten der Leistungsbereiche erstellt wurde,  kann – beim besten Willen – keine Beschlussfassung erfolgen,“ stellt Dr. Wolfgang Routil, Präsident der Ärztekammer Steiermark klar.
Keine Einbindung der Träger

Besonders verwunderlich und nicht nachvollziehbar wird die Tatsache empfunden, dass auch die Spitalsträger in die vorliegende Planung des akutstationären Bereiches nicht
miteinbezogen wurden.
Es stellt sich die Frage, wie die Umsetzung gelingen kann, wenn diejenigen, die die vorgeschlagenen Veränderungen umsetzen sollen, nicht um ihre Meinung gefragt wurden bzw. die tatsächliche Umsetzbarkeit noch gar nicht geprüft werden konnte.
Die effektiven Veränderungskosten für die geplanten Maßnahmen werden erst in den nächsten Monaten am Tisch liegen. Auch eine Plausibilitätsprüfung, ob einzelne Änderungsvorschläge tatsächlich umsetzbar sind, wird erst vorgenommen.

Daher ist es für die Ärztekammer nicht nachvollziehbar, wie in den vorgelegten Reformbudgetdaten die Einsparungen in den Jahren 2011 und 2012 mit € 86,7 Mio.
bzw. € 158,6 Mio. errechnet werden konnten.

Die Ärztekammer Steiermark verweist in diesem Zusammenhang auf Oberösterreich, wo bei einer vergleichsweise größeren Krankenhauslastigkeit mit einem Kostendämpfungspotential von € 362 Mio. bis zum Jahr 2020 kalkuliert wird – hier wurden die medizinische Entwicklung und die Inflation bereits berücksichtigt.

Ob und wie die medizinische Entwicklung in die nunmehrigen Kalkulationen bzw. Strukturveränderungsvorschläge in der Steiermark eingeflossen sind, kann aus den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden.
In den Planungen in Oberösterreich wurde ein 9 %iger Bettenabbau angenommen.
Demgegenüber will man in der Steiermark nahezu 11 % der Betten abbauen
(Oberösterreich liegt derzeit an Belegstagen um 10 % und an vollstationären Aufnahmen
um 20 % über der Steiermark!).

Bis 2013 wird in Oberösterreich mit einem Einsparungspotential von € 46,5 Mio. kalkuliert. Wie in der Steiermark allein 2011 doppelt so viel eingespart werden soll, wie in Oberösterreich bis 2013, ist daher unerklärlich.

Fehlende Kosten-Nutzen-Rechnung
Dem vorliegenden Teilbericht ist nicht zu entnehmen, wie die Optimierung der Spitalsleistungen unter bestmöglicher Ausnutzung von Synergien in allen Bereichen monetär bewertet wird. Die Veränderungskosten werden erst in den nächsten Monaten endgültig feststehen. Was die strukturellen Änderungen letztlich finanziell bringen, wurde nicht dargestellt. Der Bericht befasst sich ausführlich mit funktionalen Definitionen von Organisationsformen, analysiert aber nicht die Kosten bzw. den Nutzen. Die Rede ist von Kooperationsmodellen und vorzuhaltenden Organisationsformen mit strukturellen und funktionellen Definitionen und Qualitätskriterien. Eine Nutzenbewertung für die strukturellen Maßnahmen liegt aber nicht vor.


Datengrundlage
Dem Bericht sind auch keine Quellenangaben der Datengrundlagen zu entnehmen, die für die medizinischen oder ökonomischen Auswirkungen herangezogen wurden. So ist  z.B. nicht nachvollziehbar, wie die Herausforderungen durch den demographischen Wandel (niedriges Geburtenniveau, steigende Lebenserwartung, Veränderung der Haushalts- und Familienformen, Zuwanderungen aus dem Ausland, etc.) analysiert und bewertet wurden. Ebenso wird nicht dargestellt, wie der medizinische Fortschritt und die
damit verbundenen Kostensteigerungen bewertet wurden (international sind Steigerungsraten von 1,5 % pro Jahr üblich). Inwieweit Mindestfallzahlen als Qualitätskriterien herangezogen wurden, kann man den
vorliegenden Darstellungen ebenfalls nicht entnehmen.


Pilotversuche für AEEs sollen jetzt starten
In Zusammenhang mit den geplanten ambulanten Erstversorgungseinheiten (AEE) und deren Struktur  schlägt die Ärztekammer bereichsübergreifende Pilotversuche vor. Dazu sollen fächerübergreifende Kassen-Gruppenpraxen im Nahbereich der Spitalsstandorte – oder auch direkt innerhalb dieser (Möglichkeit der Nutzung der Ressourcen wie Labor und Röntgen) -  geschaffen werden, an denen auch im Spital beschäftigte Ärzte beteiligt sein könnten. Damit könnten auch erweiterte Öffnungszeiten für Erstversorgungs- und Aufnahmeaktivitäten angeboten werden. Eine solche vertraglich – zwischen den zuständigen Partnern –  abgestimmte übergreifende Funktion ist im Sinne der Funktionsbeschreibung solcher Erstversorgungseinheiten gemäß ÖSG zulässig und soll, vor allem um Doppelstrukturen in der ambulanten Versorgung zu vermeiden, forciert werden.
„Nur wenn wir im Einvernehmen aller betroffenen Systempartner AEEs in Form von fächerübergreifenden Kassen-Gruppenpraxen errichten, können echte win win win –Situationen geschaffen werden, aus denen sich Vorteile für Patientinnen und Patienten, aber auch für die Leistungserbringer ergeben“, ist MR Dr. Jörg Garzarolli überzeugt.

 

Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie zum RSG Steiermark (Revision 2011) von Hartinger Consulting.

  • Es wurde kein Benchmarking, weder international, österreichweit noch versorgungsregionsweise durchgeführt (keine Patientenströme/-wanderungen). Daher ist die Reduzierung schwer nachvollziehbar. 
  • Wie soll in der Steiermark bis 2011 doppelt so viel eingespart werden, wie in Oberösterreich bis 2013? Dies ist unrealistisch.
  • Wie wird die Optimierung der Spitalsleistungen unter bestmöglicher Ausnutzung von Synergien in allen Bereichen monetär bewertet?
  • Eine Nutzenbewertung für die strukturellen Maßnahmen fehlt vollständig – sowohl qualitativ, als auch monetär.

Stellungnahme der Ärztekammer zum RSG
Gutachten Hartinger Consulting zum RSG

(Download)

v.l.n.r.: Dr. Eiko Meister, Stellvertretender Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte, Dr. Wolfgang Routil, Präsident, Mag. Beate Hartinger-Klein, Hartinger Consulting, MR Dr. Jörg Garzarolli, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Vizepräsident

Fotocredit: Schiffer / Ärztekammer Steiermark

 

 

 

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