Ministerentwurf zur ÄrzteGmbH – eine unerträgliche Provokation
Ärzte-GmbH/medizinische Versorgung/Steiermark
28. Jänner 2010
Der Präsident der Ärztekammer für Steiermark fordert Gesundheitsminister Stöger auf,
den verunglückten Entwurf zurückzuziehen und als ersten Schritt die Ärzte-GmbH primär im Ärztegesetz umzusetzen.
„Auch Ärzte müssen wie andere Staatsbürger das Recht haben, ihre Leistungen im Zusammenschluss einer GmbH anbieten zu können. Auch muss die Ärzte-GmbH Spitals- und Wahlärzten offen stehen. Die sozialrechtlichen Belange können schließlich im zweiten Schritt im Sozialrecht sowie in Gesamtverträgen zwischen Hauptverband und Ärztekammer geregelt werden“, fordert Präsident Dr. Wolfgang Routil.
Die Ärztekammer Steiermark lehnt unter anderem folgende Punkte des Gesetzesentwurfs ab:
· Begrenzung einer Anstellung von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe
(„1:5-Prinzip“) sowie Begrenzung des Vollzeitäquivalents der in der Gruppenpraxis Tätigen
(§ 52a Abs 3 Z 7 u 8)
· Vertretungsverbot (§ 52a Abs 3 Z 9)
· Bedarfsprüfung für jede Gruppenpraxis (unabhängig von der Größe) durch den Landeshauptmann (§ 52c)
· Honorierung auf Grundlage einer elektronischen Diagnosen- und Leistungsdokumentation nach
Pauschalmodellen (§ 342a Abs 2)
· Möglichkeit des HV, mit Gruppenpraxen Einzelverträge ohne Gesamtvertrag abzuschließen (§ 342a Abs 5)
„Der vorgelegte Entwurf ist irreal und unbrauchbar, weil er die Gestaltungsfreiheit des ärztlichen Berufes in unerträglicher Weise einschränkt, um nicht zu sagen behindert. Durch die angedachten Pauschalhonorare werden moderne medizinische Leistungen wieder für Vertragsärzte ausgesperrt und somit geht das Ganze an den Bedürfnissen der Patienten völlig vorbei. Für die hier geplanten „Medizinalkolchosen“ werden sich keine engagierten Ärzte finden. “, prognostiziert Dr. Routil.
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