Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung per e-card

ÄK Präsident Routil kritisiert Hauptverband wegen irreführender Aussagen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung.

5. Mai 2009

Die Ärztekammer Steiermark weist eindrücklich darauf hin, dass es bis dato zwischen der ÖÄK und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger noch keine vertragliche Vereinbarung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung gibt. „Bis auf weiteres haben daher beide Vertragspartner die bisher geltenden Regelungen und Formvorschriften einzuhalten“ so der Ärztepräsident.
Zur Zeit findet lediglich ein Pilotbetrieb statt, an dem nur wenige Ärztinnen und Ärzte in Österreich teilnehmen und auch nicht alle Krankenversicherungsträger beteiligt sind.

„Dieser Pilotbetrieb ist noch im Gange und solange keine Auswertungen inklusive der Kosten Nutzen Rechnung für die Arztpraxen vorliegen, kann auch kein Vertrag über die flächendeckende Einführung abgeschlossen werden“ so der Vertreter der Niedergelassenen Ärzte Dr. Jörg Garzarolli.

Die ÄK-Steiermark fordert den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger daher dringend auf, von verfrühten Erfolgsmeldungen abzusehen und die Öffentlichkeit nicht zu der Meinung zu verleiten, es sei bereits die Zustimmung der Ärztekammer und aller Krankenversicherungsträger erfolgt!


Nähere Informationen:
PR & Marketing
Mag. Bernd Oberzaucher
Telefon (0316) 8044-45 oder
0664 965 77 42
8011 Graz, Kaiserfeldgasse 29, Tel. 0316/8044-0,
Fax 0316/81 56 71, Postfach 162
E-mail: presse@aekstmk.or.at
Internet: www.aekstmk.or.at
DVR 0054313



zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE