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Ärztliche Hilfe für Flüchtlinge und Asylwerber

Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation ist eine rasche und flexible medizinische Versorgung für Menschen auf der Flucht notwendig.

Freiwillige Hilfe

Viele Hilfsorganisationen sind bereits seit einiger Zeit aktiv und betreuen die Flüchtlinge. Diese Hilfsorganisationen brauchen auch freiwillige Ärztinnen und Ärzte, die die medizinische Versorgung der Flüchtlinge übernehmen.

Viele Ärztinnen und Ärzte sind schon über diese Hilfsorganisationen oder auch direkt mit ihrer Hilfe für die Flüchtlinge tätig.
Bei dem zu erwartenden Zustrom von Flüchtlingen in der Steiermark werden aber voraussichtlich noch mehr Ärztinnen und Ärzte gebraucht werden.

Sofern Sie bereit sind, freiwillig die Hilfsorganisationen mit Ihrer ärztlichen Leistung zu unterstützen, nehmen Sie bitte mit einer oder mehrerer dieser Organisationen direkten Kontakt auf.

Wir weisen darauf hin, dass außerordentliche Kammermitglieder bzw. Ärzte, die nicht in die Ärzteliste eingetragen sind, gemäß § 27 Ärztegesetz keine ärztlichen Tätigkeiten durchführen dürfen. Es steht Ihnen frei, sich in die Ärzteliste (wieder-)eintragen zu lassen und so in Flüchtlingsunterkünften ärztlich tätig zu werden.
Detailierte Informationen finden Sie im Dokument „Sonstige Ärztliche Tätigkeit in Flüchtlingsunterkünften“ im unteren Bereich der Homepage.

 

Koordinationsstelle des Landes Steiermark

Der Einsatz von Ärztinnen und Ärzten wird zentral durch die Koordinationsstelle für Notall- und Katastrophenmedizin des Landes Steiermark koordiniert.
Ärztinnen und Ärzte, die gerne mitwirken möchten, mögen sich bitte an Fr. Sonja Flitsch unter der Telefonnummer 0316/877-3518 oder per E-Mail an sonja.flitsch@stmk.gv.at  wenden.
Bitte denken Sie daran Ihre telefonisch Erreichbarkeit mitzuteilen.


(Einsatz-)Organisationen und (Sach-)Spenden

Rotes Kreuz
24-Stunden-Erreichbarkeit
Melde- und Sammelstelle MeSaSt (Landesrettungskommando):
E-Mail: MeSaSt.LRKdo@st.roteskreuz.at
www.roteskreuz.at

Caritas
Grabenstraße 39, 8010 Graz
www.caritas.steiermark.at
Asylhotline: 0316/8015/290
Freiwillige Mitarbeit: 0316/8015/360
Sachspenden Caritas Steiermark
https://www.caritas-steiermark.at/spenden-helfen/carla/

Arbeiter Samariter Bund Österreichs
http://www.asb-graz.at/
http://www.samariterbund.net/
03135/5200211

Stadt Graz – Information und Kontaktdaten
http://www.graz.at/cms/ziel/6581563/DE/

MEDeinander
Das Kinderwunsch-Institut Dr. Schenk hat eine eigene Homepage eingerichtet: http://fluechtlinge.kinderwunsch-institut.at/

Freiwilligenhilfe „Wir sind dabei“
http://www.wirsinddabei.at/

 


Leistungsverrechnung für Flüchtlinge und Asylwerber

Wichtig für die Leistungsverrechnung ist die Differenzierung zwischen Asylwerbern/Asylanten und den Flüchtlingen ohne Status. Flüchtlinge ohne Status sind diejenigen, die keinen Antrag auf Asyl gestellt haben.

Zum derzeitigen Zeitpunkt können für Flüchtlinge ohne Status sämtliche mit der ärztlichen Hilfe in Verbindung stehende Leistungen als Aufwandsentschädigung über folgende Rechnungsadresse abgerechnet werden:

Österreichsiches Rotes Kreuz
Landesverband Steiermark
Flüchtlingshilfe
Merangasse 26
8010 Graz

Das Formular finden Sie weiter unten zum Download.

Das Formular für die Aufwandsentschädigung kann entweder per Post oder auch per E-Mail an rechnungswesen@st.roteskreuz.at oder Fax 0501445-107526 übermittelt werden.

 

Menschen, die aus dem Ausland nach Österreich kommen und einen Asylantrag gestellt haben, bekommen die sogenannte Grundversorgung. Diese umfasst u.a. eine Krankenversicherung. Grundversorgte erhalten eine Sozialversicherungsnummer und einen „Schein für Grundversorgte“, aber keine eCard. Beim Kassenarzt erfolgt nach Anspruchsprüfung mit der oCard die Leistungsverrechnung direkt mit der STGKK.

Wahlärzte werden wahrscheinlich seltener mit der Frage konfrontiert, wie Leistungen für Asylwerber abzurechnen sind. Sollte ein Asylwerber einen Arzt ohne Kassenvertrag aufsuchen, ist er gleich zu behandeln, wie ein anderer in Österreich versicherter Patient: Die Leistungen sind dem Patienten in Rechnung zu stellen, der die bezahlte Honorarnote, sofern es eine Regelung gibt, zum Kostenrückersatz einreichen kann.
Es ist uns bewusst, dass wir davon ausgehen müssen, dass Asylwerber/Asylanten wohl nur im Ausnahmefall das notwendige Geld haben, um wahlärztliche Leistungen zu bezahlen; der Hinweis auf die Rechtslage soll aber Klarheit für die Situation schaffen.


Informationen zum Thema Asyl

Von A wie Aufnahmeland bis Z wie Zulassungsverfahren: Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Asyl und ihre Bedeutung.
http://www.roteskreuz.at/news/datum/2015/06/22/was-hat-asyl-mit-dublin-zu-tun/

 

Einsatz geflüchteter Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der aktuellen Flüchtlingswelle
http://www.bmg.gv.at/home/Startseite/aktuelle_Meldungen/Einsatz_gefluechteter_Aerztinnen_und_Aerzte_im_Rahmen_der_aktuellen_Fluechtlingswelle

 


Da sich die Lage derzeit ständig ändern kann, werden auch die Informationen laufend aktualisiert. Sollte Ihnen etwas fehlen oder Sie Kenntnis von neuen Entwicklungen haben, die hier zu berücksichtigen wären, bitten wir um kurzes Mail an presse@aekstmk.or.at



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