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Krankengruppenversicherung

Die steirische Ärztekammer bietet allen steirischen Ärztinnen und Ärzten sowie deren Familienmitgliedern als auch für Angestellte in den Ordinationen in Zusammenarbeit mit der Wiener Städtischen Versicherungs AG die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung an.

Diese Gruppenversicherung umfasst sowohl einen ambulanten und alle stationären Tarife als auch einen Sozialversicherungsersatztarif für alle freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte.

 

Freiberufliche ärztliche Tätigkeit

Für freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte besteht während der Dauer ihrer selbständigen Tätigkeit die Verpflichtung gemäß § 28b Satzung des Wohlfahrtsfonds eine Krankenversicherung abzuschließen, sofern nicht aufgrund einer anderen Tätigkeit bereits eine Pflichtkrankenversicherung besteht.
Die verpflichtende Krankenversicherung für freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte kann auch durch Selbstversicherung im Rahmen des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes oder im Rahmen des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes oder durch Abschluss einer privaten gleichwertigen Krankenversicherung erfolgen.

 

Rahmenvertrag mit der Wiener Städtischen Versicherungs AG

Aufgrund der Komplexität dieses Themas empfehlen wir nur von sachkundigen Personen bzw. Firmen Auskünfte einzuholen. Nähere Informationen finden Sie bei unserem Kooperationspartner unter folgendem Link:

http://www.krankenversicherung-fuer-aerzte.at

Stand: Dezember 2016




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