Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

Topnews in Stichworten:
Die Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen

Stand: Jänner 2020


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Rechtsgrundlagen

  • Reihungskriterienverordnung BGBL. II 487 / 2002
  • Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen vom 01.09.2017, vereinbart zwischen der Ärztekammer für Steiermark und der Österreichischen Gesundheitskasse
    (gilt auch für die Sonderversicherungsträger BVAEB und SVS)

 

 

Beratung und Service

Ärztekammer für Steiermark,
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz

Marcela Vladic
Tel: (0316) 8044-69

Fax: (0316) 8044-135

 

Allgemeines

Basierend auf einer Verordnung des Bun­desministeriums für soziale Sicher­heit und Generationen wurde zwischen der Ärzte­kammer für Steier­mark und der Österreichischen Gesundheitskasse eine Richtli­nie für die Aus­wahl von Vertrags­ärz­ten und Vertrags­gruppenpraxen verein­bart.

Die Neufassung der Richtlinie tritt mit 01.09.2017 in Kraft und ist in der Ärztekammer für Stei­ermark in der Kurie für niedergelas­sene Ärzte er­hältlich bzw. auf unserer Home­page unter www. aekstmk.or.at abrufbar. Sie gilt für die Vergabe von Kassenplanstellen mit der Österreichischen Gesundheitskasse in der Steiermark für Ärzte für Allgemeinmedi­zin und Fachärzte (Fachärzte für ZMK/Zahnärzte ausge­nommen; für diese gilt eine gesonderte Richtlinie) sowie für die Vergabe von Verträgen mit den Sonderversicherungsträgern (BVAEB, SVS).

Voraussetzung für die Zuerkennung einer Planstelle ist der Nachweis zur Berechti­gung der selbst­ständigen Ausübung des ärztlichen Berufs in Ös­terreich.

Vergabemodus

Die von den Bewerbern aus den einzelnen Reihungskriterien erzielten Punkte werden summiert, dem Punktebesten wird die ausgeschriebene Planstelle definitiv zugesprochen. Die nachgewiesenen Qualifikationen aller Bewerber werden wie folgt bepunktet:
 

Fachliche Eignung

Ein angestellter Arzt mit einem Beschäftigungsausmaß von zumindest 20 Wochen­stunden; eine hauptberufliche Wahlärztin/ein hauptberuflicher Wahlarzt und eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt der Österreichischen Gesundheitskasse oder vergleichbaren Krankenversicherungs­anstalt erhal­ten pro Kalenderjahr je 3 Punkte.

Eine angestellte Ärztin/ein angestellter Arzt mit einer Dienstleis­tungsverpflichtung unter 20 Wochenstun­den erhält 1,5 Punkt pro Kalenderjahr.

Übt eine teilzeitbeschäftigte angestellte Ärztin/ein teilzeitbeschäftigter angestellter Arzt (Dienstverpflichtung unter 20 Wo­chen­stunden) zusätzlich eine Tätigkeit als niedergelassene Ärztin/nie­dergelassener Arzt aus, werden dafür zusätzlich 1,5 Punkte (also insgesamt 3 Punkte) pro Kalenderjahr vergeben.

Tätigkeiten für Praxisvertretungen werden mit 0,01 Punkten pro Vertretungstag bewertet.

Die Kumulierung von Vertretungspunkten bei angestellten Ärztinnen und Ärzten mit einem Beschäfti­gungsausmaß von zumindest 20 Wochen­stunden und einer hauptberuflichen Wahlarztordination oder einer Kassenordination sind nicht möglich.

Aus den genannten ärztlichen Tätigkeiten sind ma­ximal 30 Punkte erreichbar.
 

Zusätzliche fachliche Qualifikation

Das DFP-Fortbildungsdiplom wird aufgrund des verpflichtenden Nachweises nicht mehr bewertet.

Für jedes sonstige nach­gewiesene ÖÄK-Diplom bzw. Zertifikat werden 2 Punkte angerechnet, wobei maximal 14 Punkte aus diesem Titel erreicht werden können.
 

Zeitpunkt der Eintragung in die Reihungsliste:

Die Eintragung in die Reihungsliste(n) kann frühestens mit dem Tag nach Erlangung des Rechts zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt erfolgen. Vorher eingelangte Reihungsanträge werden bis zu diesem Zeitpunkt in Evidenz gehalten. Die 11 Bewerber um eine kon­kret ausgeschriebene Planstelle mit den besten Reihungspositionen in der Reihungs­liste erhalten für ihre Positionen die folgen­den Punkte:

Bestgereihter 15 Punkte
Zweitbestgereihter 14 Punkte
Drittbestgereihter 13 Punkte
Viertbestgereihter 12 Punkte
Fünftbestgereihter 11 Punkte
Sechstbestgereihter 10 Punkte
Siebentbestgereihter 9 Punkte
Achtbestgereihter 8 Punkte
Neuntbestgereihter 7 Punkte
Zehntbestgereihter 6 Punkte
Elftbestgereihter 5 Punkte


Eine Reihung von bislang nicht gereihten Ärztinnen und Ärzten und eine Neureihung von gereihten Ärztinnen und Ärzten ist über eine Bewerbung für eine ausgeschriebene Planstelle oder die Ab­gabe eines Reihungsantrages möglich, wo­bei die Reihungsposition durch das Datum des Einlangens der Bewerbung oder des Reihungsantrages festgelegt wird.

Die Reihung ist in zwei von drei Reihungsräumen möglich.

Punkte für erfolglose Bewerbungen:

Bewerber um eine ausgeschriebene Planstelle erhalten pro gültiger Bewerbung um eine Planstelle als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt derselben Fachrichtung bei der sie nicht berücksichtigt wurden, 0,5 Punkte pro Bewerbung. Maximal können 5 Punkte erreicht werden.

Innerhalb der letzten 10 Ausschreibungen müssen mindestens 6 erfolglose Bewerbungen abgegeben werden, um Punkte aus den Vorbewerbungen zu erhalten.

 

Administratives

Innerhalb der Ausschreibungsfrist müssen Bewerbungen und die für die Bepunktung notwendigen Dokumente bei der Ärzte­kammer für Steiermark einlangen.

Die Reihungslisten sind für alle gereihten Ärztinnen und Ärzte und für Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark in der Ärztekammer einsehbar. Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark können mit ihren Zugangsdaten die Reihungslisten im internen Bereich der Ärztekammer-Homepage einsehen. Nichtmitglieder der Ärztekammer Steiermark erhalten auf Wunsch schriftlich Auskunft über die eigene Reihungsposition in den jeweiligen Listen.

Die konkrete Be­werberliste inklusive der Bepunktung ist ausschließlich für Bewerber um eine Planstelle in der Ärztekammer einsehbar.




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE