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Topnews in Stichworten:
Arbeitsmedizin - Ausbildung

Stand: Jänner 2019


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

· Voraussetzungen für die Ausbildung zum Arbeitsmediziner

  • Ausbildungstätten
  • Empfehlungstarife und Musterwerkverträge
  • Liste für Unternehmen

Rechtsgrundlagen:

  • § 38 Ärztegesetz
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl.450/1994 i.d.g.F.
  • Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten i.d.g.F.

 

Beratung und Service:

Ärztekammer für Steiermark,
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz

N.N., LL.M.
Tel: (0316) 8044-11
Fax: (0316) 8044-135
e-mail: ngl.aerzte@aekstmk.or.at

Voraussetzung für die Ausbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt oder als approbierte Ärztin/approbierter Arzt;

Turnusärztinnen/Turnusärzte müssen ein Jahr der Ausbildungszeit zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches absolviert haben;

Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Arbeits- und Betriebsmedizin.

Die Lehrgänge umfassen eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Die Lehrgänge können derart gestaltet sein, dass entweder die gesamte Ausbildung durch Vorträge an der Akademie erfolgt oder Teile unter Einschluss EDV-unterstützter Lerntechnologien angeboten werden. Lehrgänge, die in Form einer ausschließlichen Anwesenheit der in Ausbildung stehenden Ärztinnen/Ärzte an der Akademie erfolgen, dürfen eine Gesamtstundenanzahl von 390 Stunden nicht unterschreiten. Ausbildungsteile, die Anwendungskompetenz vermitteln, sind jedenfalls mit Anwesenheit der in Ausbildung stehenden Ärztinnen/Ärzte an der Akademie zu gestalten. Die Gesamtstundenanzahl dieser Ausbildungseinheiten darf 210 Stunden nicht unterschreiten. Die Akademie hat zu gewährleisten, dass die Ausbildung innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden kann.

Die Ausbildung hat ein Praktikum zu beinhalten. Dieses kann in Form von Projektarbeiten in Kombination mit Begehungen in Betrieben verschiedener Betriebsgrößen und unterschiedlicher Branchen erfolgen. Darüber hinaus können auch weitere Begehungen erfolgen. Die Ausbildung endet mit einem Abschlusskolloquium, dem auch ein Multiplechoice-Test vorangehen kann.

Derzeitige Ausbildungsstätten:

AAMP – Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention

Clemens-Holzmeister-Straße 6, 4. OG
1100 Wien
Tel: 0664 8800 3850
Mail 
office@aamp.at
Web  www.aamp.at

 

Linzer Akademie für Arbeitsmedizin

4020 Linz, Kaplanhofstraße 1

Tel.: 0732/771210
e-mail: g.elsigan@ppm.at
Homepage: www.arbeitsmedizin-sicherheitstechnik-linz.at/

 

Wiener Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (WIAP)

1010 Wien, Biberstraße 15/15,

Tel.: 0664/1953770
e-mail: office@wiap.at
Homepage: www.wiap.at

 

Informationen zum Kursangebot erhalten Sie bei den oa Akademien.

Nach positivem Abschluss der Ausbildung ist die Ärztin/der Arzt berechtigt, die Ausstellung des ÖÄK-Diploms „Arbeitsmedizin“ bei der Österreichischen Akademie der Ärzte ( www.arztakademie.at) zu beantragen.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber haben pro Kalenderjahr die Sicherheitsfachkräfte im Ausmaß von mindesten 40 % und die Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner im Ausmaß von mindestens 35 % der Präventionszeit zu beschäftigen. 25 % der Präventionszeit können an „sonstige Fachleute“ (das kann auch die Arbeitsmedizinerin/der Arbeitsmediziner sein) vergeben werden.

Die arbeitsmedizinische Betreuung von Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern erfolgt in Form von regelmäßigen Begehungen.

Die Tätigkeit als Arbeitsmedizinerin / Arbeitsmediziner erfolgt meist auf werkvertraglicher Basis. Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer für Steiermark werden von der Ärztekammer für Steiermark jährlich die Empfehlungstarife für Arbeitsmedizinerinnen / Arbeitsmediziner mit Werkvertrag verhandelt.

Die Empfehlungstarife sowie Muster­werkverträge stehen auf der Homepage unter www.aekstmk.or.at/336 zur Verfügung.

Es wird auch eine Liste über ausgebildete Arbeitsmedizinerinnen / Arbeitsmediziner, die an einer Tätigkeit interessiert sind, geführt. Auf Anfrage wird diese Liste Unternehmen, die eine Arbeitsmedizinerin / einen Arbeitsmediziner suchen, zur Verfügung gestellt.




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