Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

Topnews in Stichworten:
Wochengeld für Angestellte

Stand: Jänner 2023


 

 

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Höhe des Wochengeldes:
    € 14,00 pro Tag.
  • Antragsstellung:
    Innerhalb von 24 Wochen nach Beginn des vorzeitigen bzw. gesetzlichen Mutterschutzfrist.
  • Maximale Anspruchsdauer:
    Für die Zeit des Mutterschutzes.
  • Das Wochengeld ist steuerfrei.

 

Rechtsgrundlagen

  • Satzungen des Wohlfahrtsfonds
  • Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung
  • Ärztegesetz
  • Einkommensteuergesetz 

Beratung und Service

Ärztekammer für Steiermark
Wohlfahrtsfonds
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz

Ursula Fressel
T. 0316 / 8044-65
F. 0316 / 8044-136

 

Wer hat Anspruch?

Weibliche Kammerangehörige der Ärztekammer sowie der Zahnärztekammer, die ihren Beruf ausschließlich als angestellte Ärztinnen bzw. Zahnärztinnen ausüben, haben während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes Anspruch auf ein Wochengeld. Der Anspruch verlängert sich, wenn durch eine amtsärztliche oder von einem befugten Fachartzt ausgestellte Bestätigung ein vorzeitiger Mutterschutz nachgewiesen wird.

 

Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass vor Beginn des Mutterschutzes die ordentliche Mitgliedschaft zur Ärztekammer für Steiermark seit mindestens sechs Monate bestanden hat und Sie bereits mindestens sechs Monate ärztlich oder zahnärztlich tätig gewesen sind.

 

Meldungen

Ansprüche sind innerhalb von 24 Wochen nach Beginn der Mutterschutzfrist (vorzeitig oder gesetzlich) geltend zu machen.

 

Höhe des Wochengeldes

Die Höhe des täglichen Wochengeldes beträgt im Kalenderjahr 2023  14,00 pro Tag.

 

Anspruchsdauer

Der Anspruch besteht während des Zeitraumes der letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Müttern nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen gebührt das Wochengeld nach der Entbindung im Zeitraum von zwölf Wochen.
Weicht der tatsächliche Geburtstermin vom voraussichtlichen Geburtstermin ab und ergibt sich daraus eine Veränderung des Anspruchszeitraumes, so ist diese im Rahmen des höchstzulässigen Anspruchszeitraumes zu berücksichtigen.

Dieser Bezugszeitraum kann überschritten werden, wenn ein vorzeitiger Mutterschutz notwendig ist.

 

Notwendige Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular
  • Kopie des Mutter-Kind-Passes, woraus der voraussichtliche Geburtstermin ersichtlich ist
  • Schreiben vder Krankenversicherung aus dem die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes hervorgeht
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • eventueller Nachweis über Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt
  • Bestätigung über einen allfälligen vorzeitigen Mutterschutz

 

Antragstellung/Zuerkennung

Das Wochengeld wird nach Vorlage des Antragsformulars und der o.a. Unterlagen ausbezahlt. Über die Zuerkennung des Wochengeldes entscheidet der Verwaltungsausschuss. Der Beschluss wird nach dem Ende des Mutterschutzes in Form eines Bescheides mitgeteilt.

Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird das Wochengeld auf das im Antrag bekanntgegebene Konto überwiesen.

 

Steuerliche Veranlagung

Das Wochengeld ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 lit. a EStG 1988 lohnsteuer- bzw. einkommensteuerfrei.




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE