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Das große Aufholen beginnt

Im März und April gab es – teils gewollt, teils ungewollt – gewaltige Einbrüche bei den Patientenfrequenzen. Jetzt beginnt das große Aufholen, allerdings gebremst durch die Notwendigkeit, alle Schutz-, Sicherheits- und Hygieneregeln penibel einzuhalten.

Belastbare Daten über die Einbrüche bei bestimmten Leistungen oder Fachgruppen, Kassen- oder WahlärztInnen gibt es naturgemäß (noch) nicht. So kurzfristig lassen sich seriöse Statistiken nicht produzieren.
 

Präzise muss nicht richtig sein

Bei den Gratis-Kinderimpfungen wird zwar sehr genau anhand der von den Ärztinnen und Ärzten eingeschickten Impfbons gemessen. Aber da die Einsendungen teils en bloc pro Quartal, teils quasi in Echtzeit, aber mitunter auch erst in den nächsten Monaten erfolgen, brauchen auch diese (vorhandenen) Rohdaten eine genaue Analyse, bevor sie aussagekräftig genutzt werden können. Auch präzise Zahlen können in die Irre führen.

Aber nach sehr umsichtigen Schätzungen aufgrund der vorhandenen Daten dürfte es im Bereich der Gratis-Kinderimpfungen ab März 2020 Einbrüche im zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 gegeben haben.

Im Bereich anderer ärztlicher Leistungen gibt es nur Einzelerfahrungen mit anekdotischem Charakter: Da wird über Rückgänge von 15, 40 oder gar 60 Prozent berichtet. Die betreffen aber, wie gesagt, einzelne Praxen. Es gibt gewaltige Unterschiede zwischen Personen, Regionen und Fächern. Ein Beispiel aus dem intramuralen (KAGes-)Bereich: Hier geht man im Zeitraum vom 12. März bis zum 18. April mit vielen Wenn und Aber von Rückgängen zwischen etwas mehr als 20 und fast 90 Prozent aus – also mit immensen Differenzen zwischen den Fächern.

Dass es heftige Einbrüche gab, steht also außer Frage. Die gab es aus zwei Gründen: Einerseits wurden von den Praxen selbst Kontrolluntersuchungen und verschiebbare Behandlungen nicht durchgeführt. Andererseits sind es die Patientinnen und Patienten selbst, die Arzttermine verschieben bzw. darauf unter COVID-19-Bedingungen verzichten.

Wird sich das jetzt ändern? Sicher nicht von einem Tag zum anderen. So schnell geben Menschen vorsichtbedingtes Zögern erstens nicht auf und zweitens gibt es ja tatsächlich eine Vielzahl von wichtigen Vorsichtsmaßnahmen, die zu berücksichtigen sind.

Der österreichweit seit 16. April 2020 gültige Leitfaden dazu ist auch über die Website der Ärztekammer Steiermark abrufbar.

Darin geht es etwa um technische Maßnahmen (wie z. B. Vorkehrungen zur Sicherstellung des Mindestabstandes im Wartebereich oder die Platzierung des E-Card-Lesegerätes), aber auch um die Unterweisung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, praktikable Lösungen für das Thema telefonische Voranmeldung, organisatorische Maßnahmen, die persönliche Schutzausrüstung sowie die Hygiene.

Es empfiehlt sich, die eigenen Patientinnen und Patienten (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) über das Procedere in der eigenen Ordination zu informieren. Vor allem, wenn es um das „Hochfahren“ und Nachholen geht, wirken individuelle Informationen von der eigenen Ärztin oder dem eigenen Arzt am besten. Sicher werden auch viele Gemeinden „ihre“ Ärztinnen und Ärzte gerne unterstützen – sei es über die Website, den klassischen Aushang im Infokasten oder Gemeindeinformationen.

Viele Ärztinnen haben die Möglichkeiten der Kostenreduktion, die es in der Corona-Krise gibt, bereits erkannt und in Anspruch genommen. Kurzarbeit, Stundung von Steuer- und Versicherungszahlungen, vorübergehende Senkung bei Krediten und Darlehen und Reduktion der Mietkosten sind nur einige Beispiele.

An die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) – für Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag – und an den Staat – für Wahlärztinnen und Wahlärzte – hat die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte bereits mehrfach in aller Deutlichkeit die Forderung gerichtet, entsprechende Ausgleichszahlungen für verlorene Verdienste zu leisten. Das Argument ist einfach: Die flächendeckende Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist jedenfalls „systemrelevant“ – deren Erhalt muss also ein wichtiges Anliegen für die Öffentlichkeit sein.

Dazu gibt es zum Beispiel eine Medieninformation der Ärztekammer Steiermark vom 8. April: „Zu den wirtschaftlich schwer Getroffenen der Coronakrise zählen die mehr als 700 hauptberuflichen Wahlärztinnen und Wahlärzte in der Steiermark. Für sie gibt es keine Unterstützung durch die Krankenkassen und kein zusätzliches Einkommen. Diese Ärztinnen und Ärzte tragen wesentlich zur Grundversorgung der steirischen Bevölkerung bei. ‚Hauptberufliche Wahlärztinnen und Wahlärzte brauchen Hilfe, damit sie ihre Ordinationen erhalten und helfen können‘, appelliert nun der Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Ärztekammer-Vizepräsident Norbert Meindl, an Bund und Land. Über die Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte mit ÖGK-Vertrag laufen bereits Verhandlungen, außerdem sind sie durch die vertraglich vereinbarten, monatlichen Vorauszahlungen zumindest ein wenig abgefedert. Anders ist die Lage für die hauptberuflichen Wahlärztinnen und Wahlärzte, also solche, die nur von ihrer Ordination leben – ohne Kassenvertrag und ohne Einkommen aus einem anderen Arbeitsverhältnis. 463 Fachärztinnen und Facharzte sowie 275 Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, in Summe also 738 Ärztinnen und Ärzte, sind das in der Steiermark. ‚Diese 738 Wahlärztinnen und Wahlärzte können mit keiner Unterstützung durch die Österreichische Gesundheitskasse rechnen, tragen aber viel zur ärztlichen Grundversorgung bei‘, sagt Meindl. Es sei daher notwendig, „dafür zu sorgen, dass sie in kein wirtschaftliches, schwarzes Loch fallen und weiter ihre Patientinnen und Patienten versorgen können‘, verlangt der Sprecher der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Ihm lägen Berichte vor, wonach viele der Wahlärztinnen und -ärzte trotz telemedizinischer Angebote gewaltige Einbrüche bei den Patientenkontakten hinnehmen müssten: ‚Alles was verschiebbar ist, verschieben die Menschen derzeit. Aber sie werden es bald nachholen wollen.‘ Dafür müsse es dann aber auch die Ärztinnen und Ärzte geben. Meindl weiter: ‚Niemand kann daher wollen, dass die Wahlarztpraxen die Krise wirtschaftlich nicht überstehen können. Die Menschen brauchen sie.‘ Hier sei vor allem die öffentliche Hand, also Bund und Land, gefordert.‘“

Zum Thema Schutzausrüstung (Masken, Brillen, Mäntel und Anzüge, Desinfektionsmittel) gibt es mehr Infos im Heft.

 

Tipp zum „Hochfahren“

Informieren Sie Ihre Patienten und Patienten per Telefon, schriftlich oder per E-Mail, dass und unter welchen Bedingungen Sie wieder in Ihre Ordination kommen sollen. Am besten funktioniert das, wenn die Patientin, der Patient ein persönliches Anliegen (chronische Erkrankung, versäumter Termin, Schwangerschaft, Impfbedarf etc.) hat.

Nutzen Sie auch die Infrastruktur Ihrer Gemeinde (Aushang, Website, Gemeindeinformationen …)

Persönliche und lokale Informationen wirken am besten.

 

AERZTE Steiermark 05/2020

Foto: Shutterstock




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