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GKK-Vertrag 2019: Erstmals schon zu Jahresbeginn

Der GKK-Vertrag 2019 ist unter Dach und Fach. Dass er schon zu Jahresbeginn fixiert werden konnte – und nicht erst nachträglich – ist eine absolute Premiere. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf weiteren Lockerungen von Limiten und der Herausnahme von Coloskopie sowie Gastroskopie aus der Fachgebiets-Degression. Erhöht wurde der Tarif für den fachärztlichen Befundbericht. Dazu kommt eine lineare Erhöhung der Tarife. Den finanziellen Rahmen gibt die gesetzlich fixierte „Ausgabenbremse“ vor. Ohne deren Einhaltung wäre keine Genehmigung durch den Hauptverband möglich.

3,6 Prozent – das ist das Gesamtvolumen der Erhöhungen im neuen GKK-Vertrag. Damit wurden die Möglichkeiten der im Nationalrat beschlossenen „Ausgabenbremse“ (Bindung der Kassen-Ausgaben an die Beitragsentwicklung) maximal ausgeschöpft – Voraussetzung für die Genehmigung des Vertrags durch den Hauptverband. In Summe macht die Erhöhung rund 9,6 Millionen Euro aus.

Erstmals vorher

Erstmals wurde die neue Gesamtvertragseinigung zwischen Steiermärkischer Gebietskrankenkasse und Ärztekammer Steiermark bereits zu Jahresbeginn abgeschlossen. Damit wissen Kassenärztinnen und Kassenärzte vorweg, welche Tarife gelten und welche weiteren Rahmbedingungen es gibt.

Basis ist eine lineare Erhöhung aller Tarife für Allgemeinmedizin und allgemeine Fachärztinnen und Fachärzte um 2 Prozent und die der FachärztInnen für Radiologie um 1,7 Prozent. Die Tarife im Laborbereich verändern sich nicht.

Ärztekammer-Vizepräsident Norbert Meindl, Obmann der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, lobt die „gestalterische Qualität des Vertrages im Interesse der Ärztinnen und Ärzte, genauso aber auch der Patientinnen und Patienten“.

Der steirische GKK-Obmann Josef Harb sprach „von einem Vertrag, der in vertrauensvoller Atmosphäre zügig verhandelt und abgeschlossen wurde. Ich verstehe das als positives Signal an unsere Vertragspartner, die wissen sollen, was sie für ihre Leistungen erhalten.“

Was bringt der Vertrag im Detail?

Da ist einmal eine Erhöhung der Fachgruppenzuschläge für Allgemeinmedizin (sie wurde für das Jahr 2018 erstmals eingeführt), Augenheilkunde, Dermatologie, Gynäkologie, Kinder- und Jugendheilkunde, HNO, Orthopädie und Urologie.

Erhöht werden mehrere Limite (siehe auch Übersicht) bzw. Tarife.

Die Fachgruppen-Degression für Gastroskopie und Coloskopie wurden aufgehoben.

Die angelaufenen Überschreitungen bei der Position 014 werden bereinigt, gleichzeitig wird das Limit entsprechend erhöht.

Teil des Vertrages ist auch die Kostenübernahme für den Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst KIJNO in Graz. Der ist am 12. Jänner gestartet und hatte bereits an den ersten drei Wochenenden mehr als 180 Notfall-Patientinnen und -Patienten. Gerechnet auf die vorgegebenen Öffnungszeiten bedeutet das rund alle zehn Minuten eine Patientin oder einen Patienten.

„Starthilfe“ vom Ministerium genehmigt

Nicht Teil des Vertrages ist die mit vorerst 3,85 Millionen Euro dotierte Starthilfe für schwer besetzbare Kassenpraxen. Vom Ministerium gab es aber inzwischen nicht nur grünes Licht für das Projekt, sondern auch öffentliches Lob von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein in der ORF-Pressestunde.

AERZTE Steiermark 02/2019


Fotos: Meister, Schiffer, Adobe Photostock




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