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Gerecht ist das nicht

Das bisherige Bemühen, die uneingeschränkte Rückerstattung von 80 Prozent des Kassentarifs für Wahlarztpatientinnen und -patienten zu garantieren, blieb ohne Resonanz. Mit der Initiative „Gerechtigkeit für Patienten durchsetzen“ wird nun ein neuer Anlauf genommen. Gestartet wird mit einer großen Unterschriftenaktion.

Der Anspruch auf einen Rückersatz von 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs steht im ASVG. Einige Kassen bezahlen ihn ihren Versicherten auch, etwa die Wiener Gebietskrankenkasse, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) oder die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA). Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau refundiert sogar 86 Prozent.
Andere, wie die steirische GKK, haben einen Weg gefunden, in vielen Fällen weit weniger als 80 Prozent rückzuerstatten. Indem sie nämlich Limite und Degressionen fiktiv hineinrechnet. So kann es vorkommen, dass Versicherte weit weniger des Kassentarifs zurückbekommen. Die genauen Berechnungsgrundlagen sind nicht öffentlich. Die Beiträge der Versicherten sind aber fixer Bestandteil der Abzüge vom Einkommen. Hier gibt es keine Unterschiede zwischen Wienern und Steirern.
Dieser Ungerechtigkeit hat sich im Vorjahr auch die Arbeiterkammer Steiermark angenommen. Zuerst in einem von allen Fraktionen angenommenen Antrag an die Vollversammlung (gestellt von der ÖAAB-FCG-Fraktion unter Vizepräsident Franz Gosch), dann in einem Schreiben der AK an die steirische GKK. Inhalt: Die Kasse möge endlich die vollen 80 Prozent refundieren – wie sie es übrigens schon einmal gehandhabt hat. Reaktion: keine.
Auf Initiative von ÄK-Vizepräsident Martin Georg Millauer im Zusammenwirken mit Gosch wurde nun die Initiative GePad gegründet. GePad steht für „Gerechtigkeit für Patienten durchsetzen“. Das Motto orientiert sich am Aktionsslogan der Arbeiterkammer: „Patientengerechtigkeit muss sein.“


Unterschriften für Gerechtigkeit

Erster Schritt. Alle rund 1.200 Wahlärztinnen und Wahlärzte in der Steiermark erhalten Unterschriftenlisten für ihre Patientinnen und Patienten: „Ich fordere alle Krankenversicherungsträger, insbesondere die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, auf, allen Wahlarztpatientinnen und -patienten 80 Prozent des Kassentarifs laut Honorarkatalog ohne weitere Abzüge für (fiktive) Degressionen, Limite und dergleichen vollständig rückzuerstatten“, lautet die Forderung. „Wenn die GKK schon die Ärztekammer und die Arbeiterkammer ignoriert, sollte sie wenigstens auf ihre Versicherten und die Bevölkerung hören“, sagt ÄK-Vizepräsident Martin Georg Millauer.
Einige tausend Unterschriften sollten in den nächsten Wochen gesammelt werden. Immerhin sind 641 Wahlärztinnen und Wahlärzte hauptberuflich tätig und haben eine entsprechend hohe Patientenfrequenz. Wie sehr Wahlärztinnen und Wahlärzte in die Grundversorgung eingebunden sind, zeigt auch eine andere Zahl: Schon im Jahr 2012 (jüngere Daten liegen nicht vor) hatte die steirische GKK rund eine halbe Million Rückerstattungsanträge zu bearbeiten – obwohl Versicherte sich diese Mühe vor allem bei kleineren Beträgen gar nicht antun.
Neben der Unterschrifteninitiative über die Praxen läuft eine gleich gelagerte Aktion auch online. www.gepad.at heißt die Adresse im Internet, wo auch jene, die keine Arztpraxis aufsuchen (müssen), die Forderung unterstützen können und sollen.


Fotos:
Martin Georg Millauer(l.) und Franz Gosch haben die Initiative ins Rollen gebracht.
Mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion in Wahlarztpraxen soll erreicht werden, dass unterschiedlichen Rückersätzen für Wahlarztpatientinnen und -patienten ein Ende gemacht wird.

Foto: Furgler, ÖAAB




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