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Soll Impfen zur Pflicht werden?

Die so genannte Bioethikkommission, ein beratendes Gremium im Bundeskanzleramt mit gewichtiger Stimme, hat sich kürzlich zum Thema Impfen geäußert. Anlass waren die jüngsten Masernausbrüche, bei denen auch Spitalspersonal erkrankte.

In einer acht Punkte umfassenden Empfehlung äußerte sich die Kommission dazu: „Die Bioethikkommission hebt hervor, dass das Personal im Gesundheitswesen nach dem Nicht-Schadens-Prinzip eine ethische Verpflichtung trifft, sich impfen zu lassen. Für Menschen, die mit der Betreuung von besonders vulnerablen PatientInnen befasst sind (z.B. auf Geburtenstationen, Neu-/Frühgeborenenabteilungen, Pädiatrien, Onkologischen Stationen, Abteilungen für Geriatrie, in Pflegeheimen usw.) sollte ein Impfschutz entsprechend den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit / Nationalen Impfgremiums unabdingbar eingefordert werden. Zuständig für die Umsetzung ist die entsprechende Institution, die auch im Schadensfall eine Rechtfertigungspflicht hat. Angesichts des erheblichen Gefährdungspotenzials durch nicht geimpftes Gesundheitspersonal und des berechtigten Vertrauens der PatientInnen, in einer medizinischen Einrichtung keinen zusätzlichen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt zu werden, wäre eine gesetzliche Impfpflicht für solche Personengruppen rechtfertigbar.“

Verschärfung
Diese Aussage stellt eine Verschärfung gegenüber den Impfempfehlungen des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin der Meduni Wien und des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2012 dar. Dort heißt es: „Nach § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz 1950 kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen. Diese Regelung stellt allerdings – soweit überblickbar – totes Recht dar.“

Impfpflicht offen diskutieren
Der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner hat sich kürzlich in einem Kommentar für die Ärztewoche ähnlich geäußert, wie es nun die Bioethikkommission tat: „Eine komplette Impfpflicht für Health Professionals sollte offen diskutiert werden. Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte ist dafür. Bis zum Abschluss der Diskussion, die in Österreich länger dauern kann (siehe Rauchverbote), wäre aber sicherzustellen, dass zumindest in sensiblen Bereichen wie Erstaufnahme, Infektions- und Kinderabteilungen, Intensivstationen etc. nur geimpftes Personal arbeitet. Dazu muss man … keine europäische Grundphilosophie ändern, nur ein paar Dienstpläne.“

Recht auf Unvernunft
Wie sehr wenige Impfgegner die Volksgesundheit beeinflussen, brachte kürzlich ein Artikel in der österreichischen Ausgabe der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ auf den Punkt: Wenn die ungeimpfte Minderheit zu groß wird, schwindet auch der allgemeine Schutz. Es gibt Bevölkerungsgruppen, die nicht geimpft werden können: Menschen mit Autoimmunerkrankungen, Krebspatienten oder Neugeborene. „Sie profitieren natürlich von den Impfbefürwortern, die zur Durchimpfung beitragen.

Gleichzeitig hat jede einsichts- und urteilsfähige Person das Recht auf Selbstbestimmung, auch wenn das lebensbedrohliche Folgen haben kann“, sagt Maria Kletečka-Pulker (Juristin und Geschäftsführerin des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Med-Uni Wien). „Das ist das Recht auf Unvernunft.“ Die Kontroverse verläuft nach ähnlichen Argumentationslinien wie jene um das Passivrauchen: Ein im Prinzip unvernünftiges Verhalten kann im schlimmsten Fall den Mitmenschen schaden. Doch für Viren lassen sich keine schützenden Trennwände errichten.“
„Die Bezirksverwaltungsbehörde kann im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durch-führung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen.“ Impfempfehlungen des Gesundheitsministeriums
„Die Bioethikkommission hebt hervor, dass das Personal im Gesundheitswesen nach dem Nicht-Schadens-Prinzip eine ethische Verpflichtung trifft, sich impfen zu lassen.“
Bioethikkommission

„Eine komplette Impfpflicht für Health Professionals sollte offen diskutiert werden. Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte ist dafür ... (es) wäre aber sicherzustellen, dass zumindest in sensiblen Bereichen wie Erstaufnahme, Infektions- und Kinderabteilungen, Intensivstationen etc.  nur geimpftes Personal arbeitet.“
Herwig Lindner




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