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DFP: Einfach Punkte machen

Am 1. September 2016 wird der Nachweis der Fortbildungsverpflichtung bei allen berufsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in Österreich überprüft. Wer sich schon jetzt mit der Vorbereitung beschäftigt, wird diesen Nachweis leicht erbringen können. Erster Schritt: das Fortbildungskonto aktivieren.

Jede Ärztin und jeder Arzt in Österreich hat ein DFP-Diplom. Aber leider nur im Durchschnitt:
Im Jahr 2013 wurden für jede/n potenzielle/n Diplom-In¬haberIn 59 Fortbildungspunkte gebucht. Also mehr als die 50 pro Jahr, die man benötigt, um derzeit innerhalb von drei Jahren auf 150 bzw. ab 2017 innerhalb von fünf Jahren auf 250 DFP-Punkte zu kommen.

Aber leider liegen viele dieser Punkte auf nicht aktivierten Fortbildungskonten, wie Geld auf verlorenen Sparbüchern. Und so manche Fortbildung wird gar nicht in Punkte umgewandelt. Dabei wäre es so einfach.

Was zählt als ärztliche Fortbildung?
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten: die Teilnahme an approbierten Fortbildungsveranstaltungen (dafür werden bereits in der Einladung die vergebenen Punkte ausgewiesen) und Qualitätszirkeln, E-Learning (DFP online, DFP Literaturstudium, DFP online Kurse) sowie wissenschaftliche Beiträge in Journalen, Buchbeiträge, Hospitationen und Supervision. Details unter: www.arztakademie.at.

Ist es egal, wie ich mich fortbilde?
Nein, ein Drittel der Punkte für das DFP-Diplom müssen über Präsenzveranstaltungen erworben werden (also Fortbildungsveranstaltungen oder Qualitätszirkel). Zwei Drittel können über andere Wege (also zum Beispiel durch E-Learning) erworben werden.

Wie erkenne ich, ob eine Veranstaltung für das DFP approbiert ist?
Alle anerkannten, ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen mit DFP-Punkten findet man online und tagesaktuell im DFP-Kalender.

Betrifft das DFP nur niedergelassene Ärzte?
Nein. Es betrifft alle berufsberechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Österreich in der Ärzteliste eingetragen sind, also egal ob angestellt, niedergelassen oder Wohnsitzärzte.

Was heißt das für Turnusärzte?
Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung können DFP-Punkte sammeln. Sobald sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten sie das DFP-Diplom unmittelbar nach der Berufsberechtigung. Notwendig ist das aber erstmals fünf Jahre nach Erhalt der Berufsberechtigung.

Es gibt doch Fachpunkte und sonstige Punkte?
„Fachpunkte“ beziehen sich auf Themen aus speziellen medizinischen Fächern (Allgemeinmedizin und alle Sonderfächer). Zumindest 120 der 150 Punkte, die in drei Jahren für das DFP-Diplom erforderlich sind, müssen Fachpunkte sein. Aber es ist egal, aus welchem Fach. Die Auswahl, welche Fachpunkte gesammelt werden, ist nicht an das eigene Fach gebunden. Fachpunkte aller anderen Fächer werden gleichermaßen anerkannt. Als „sonstige Punkte“ werden alle für den Arztberuf relevanten Fortbildungen (auch nicht approbierte) anerkannt, so etwa ein Sprachkurs für Mediziner oder auch medizinrechtliche Weiterbildung.

Warum muss ich mein DFP-Konto aktivieren?
Weil nur dann die Möglichkeit besteht, sich im Konto einzuloggen und das DFP-Diplom zu beantragen. Die Aktivierung ist ganz einfach über www.meindfp.at online zu erledigen.

Nach der Aktivierung können Sie auch Ihren Punktestand kontrollieren und Fortbildungsbestätigungen hochladen, online Fortbildung kostenfrei absolvieren und damit auch weitere Punkte sammeln.

Bekomme ich meine DFP-Punkte automatisch gutgeschrieben?
Die Mehrheit der Fortbildungsveranstalter macht das bereits, etwa die Ärztekammer Steiermark und die Medizinische Universität Graz. Manche tun es aber noch nicht. Das Fortbildungsreferat der Ärztekammer Steiermark bemüht sich sehr, dass auch weitere Veranstalter dieses Service bald anbieten. Inzwischen können Sie alle Ihre absolvierte Fortbildung selbst einbuchen und die Teilnahmebestätigung gleich hochladen.

Wie schaut es mit Fortbildungen im Ausland aus?
Anerkannt werden alle internationalen CME-Punkte und von deutschen Landesärztekammern anerkannte Fortbildungspunkte der Kategorien A bis H (ausgenommen E) sowie im Einzelfall zu überprüfende Nachweise anderer Fortbildungen. Alle Teilnahmebestätigungen können über das aktivierte DFP-Konto auf www.meindfp.at selbst eingetragen und hochgeladen werden.

Wann wird der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung erstmals überprüft?
Am 1. September 2016. Wer zu diesem Zeitpunkt 150 (innerhalb der letzten drei Jahren erworbene) Fortbildungspunkte auf seinem Konto und/oder ein aktives DFP-Diplom besitzt, hat den Nachweis damit erbracht. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte werden von der ÖÄK aufgefordert, den Nachweis zu erbringen.

Werden alle Ärztinnen und Ärzte überprüft?
Alle berufsberechtigten Ärztinnen und Ärzte werden überprüft, die in der Ärzteliste eingetragen sind.

150 Punkte in drei oder 250 Punkte in fünf Jahren – was gilt?
In der bis 30. Juni 2017 laufenden Übergangsfrist reichen noch 150 Punkte in drei Jahren, danach müssen 250 Punkte in fünf Jahren erworben werden, der Fortbildungszeitraum verlängert sich, die Punktezahl bleibt verhältnismäßig gleich.

Ich habe nach dem 1. Jänner 2012 mein Fortbildungsdiplom erworben, wie lange wird es gelten?
In jedem Fall gelten alle DFP-Fortbildungsdiplome bereits rückwirkend seit dem 1.Jänner 2012 für fünf Jahre. Wenn Sie noch eine Urkunde mit 3-jähriger Gültigkeit haben, erhalten Sie vor Ablauf dieser drei Jahre die neue Urkunde mit 5-jähriger Gültigkeit von der Österreichischen Akademie der Ärzte. Diese neue Urkunde wird automatisch übermittelt.

Und wenn jemand den Nachweis nicht erbringen kann?
In diesem Fall sind disziplinarrechtliche Maßnahmen unvermeidlich, weil es eine gesetzliche Verpflichtung zur Glaubhaftmachung der Fortbildung und Überprüfung durch die Österreichische Ärztekammer gibt.

Warum gilt die Fortbildungsverpflichtung als Berufspflicht gerade für Ärzte?
Eine Fortbildungsverpflichtung gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern zum Beispiel auch für Diplomkrankenpflegepersonal oder Psychotherapeuten. Bei Berufen ohne gesetzliche Vertretung muss dieser Nachweis aber in Regel direkt gegenüber dem Ministerium oder einer Behörde erbracht werden, das bzw. die dann über den Entzug der Berufsberechtigung entscheidet.

Gibt es eine sachliche Begründung dafür?
Der Paragraf 49 des Ärztegesetzes ist hier unmissverständlich: Ein Arzt „hat sich laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme (…) fortzubilden.“ Und weiter: „Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind, haben ihre absolvierte Fortbildung zumindest alle drei Jahre gegenüber der Österreichischen Ärztekammer glaubhaft zu machen.“

 

Weitere Informationen:
www.arztakademie.at

 




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