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Sehr geehrter Herr Dr. Hoff!

KAGes-Vorstand Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg reagiert in einem offenen Brief auf die Aussagen des Obmanns der Gesundheitsbetriebe in der WK Steiermark, Dr. Martin Hoff (AERZTE Steiermark 1/2014)

Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, wenn Sie sich in Ihrer politischen Funktion zu Wort melden. Und es überrascht auch wenig, wenn Sie sich als Obmann der Gesundheitsbetriebe für jede Form der Deregulierung aussprechen und im Umkehrschluss Regulierungen durch den Gesetzgeber als Behinderung anprangern. Diese Haltung ist auch von Vertretern, respektive Obleuten, anderer Wirtschaftssparten bekannt und wird von mir an dieser Stelle nicht kommentiert.

Was ich aber sehr wohl kommentiere, sind jene Passagen in Ihrem Beitrag in der Jänner-Ausgabe von AERZTE Steiermark, in denen Sie direkt auf die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft KAGes Bezug nehmen. Das Bild, das Sie dort in den Raum stellen, soll wohl ausdrücken, dass die von Ihnen politisch vertretenen Unternehmen wirtschaftlich effizienter arbeiten würden als wir als öffentliches Unternehmen und wir deshalb – von Ihnen nicht näher definierte – Konkurrenzklauseln zur Anwendung bringen.
Obwohl ich im Grundsatz durchaus der Meinung bin, dass es in fast allen Lebensbereichen und auch im Gesundheitssektor durchaus ein gedeihliches Miteinander von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft geben kann und oft auch soll, erfordert es mein Sinn für Logik und Gerechtigkeit, Ihnen hier zu antworten. Denn meines Erachtens sind Ihre auf unsere KAGes gemünzten Aussagen schon in sich zutiefst unlogisch: Entweder ist es Ihnen möglich, unter denselben Voraussetzungen zumindest ebenso wirtschaftlich zu arbeiten wie wir – dann können Ihnen auch die sogenannten Konkurrenzklauseln nichts anhaben. Oder ist es doch so, dass Sie unsere Ärzte nicht nur in fachlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht brauchen, um wirtschaftlich arbeiten zu können, weil Sie ihnen nur ein anlassbezogenes Honorar bezahlen müssen, während alle Lohnnebenkosten, Pensionsvorsorgekosten und anderes für diese Ärzte wir tragen? Dazu kommt, dass die von Ihnen vertretenen Institute keinen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen, sich also frei aussuchen, wann sie wo welche Patienten mit welchen Bedürfnissen annehmen. Es bleibt also festzuhalten, dass jede Basis für einen wirtschaftlichen Vergleich fehlt und damit Ihre diesbezüglichen Angriffe auf die KAGes ebenfalls jeder Grundlage entbehren. Vielmehr hat es gerade die KAGes in den letzten Jahren geschafft, hinsichtlich wirtschaftlicher Effizienz bei gleichbleibender Versorgungsqualität eine Vorreiterrolle in Österreich einzunehmen.

Unabhängig davon, dass Sie also die im Bereich der öffentlichen Spitalsträger Universitätsklinikum und KAGes angestellten Ärztinnen und Ärzte auch aus wirtschaftlichen Gründen brauchen, um Ihre Einrichtung führen zu können, stimme ich Ihnen jedenfalls vollinhaltlich zu, was den fachlichen Bedarf betrifft: Es ist unbestritten, dass vom Grazer Universitätsklinikum und der KAGes vielfach exzellente Ärztinnen und Ärzte beschäftigt werden und hier tolle Arbeit für die Patientinnen und Patienten leisten.

In der Gewissheit, dass wir jedenfalls in diesem Punkt übereinstimmen, verbleibe ich

mit besten Grüßen

Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.

Univ.-Prof. Dr.
Karlheinz Tscheliessnigg
(Vorstandsvorsitzender)

 


Fotocredit: Schiffer, Conclusio




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