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Entspannung für die steirischen Hausapotheken

Die Änderung des Apothekengesetzes führt zu einer Atempause für ärztliche Hausapotheken: Keine negativen Auswirkungen durch Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark.

AERZTE Steiermark 05/2013

Für Entspannung im Bereich der ärztlichen Hausapotheken in der Steiermark sorgt die im Parlament beschlossene Änderung des Apothekengesetzes. Diese sieht vor, dass bestehende Hausapotheken in Gemeinden, die von zwei AllgemeinmedizinerInnen mit Kassenverträgen versorgt werden, nun nicht innerhalb von drei Jahren nach Ansiedlung einer öffentlichen Apotheke stillgelegt werden müssen, sondern spätestens Ende 2018.

Für die Steiermark ist aber vor allem ein zweiter Punkt wesentlich: Gemeindezusammenlegungen werden sich für die Versorgung durch ärztliche Hausapotheken nicht auswirken. Es gilt weiterhin der Versorgungsstatus auf Basis der Gemeindegrenzen von 2006. „Das ist für alle Steirerinnen und Steirer eine sehr erfreuliche Nachricht aus Wien“, sagt der Kurienobmann der Niedergelassenen Ärzte, Vizepräsident Jörg Garzarolli. Zu verdanken sei das „sicherlich der Überzeugungsarbeit der steirischen Ärztekammer und der Landesregierung, die versprochen hatte, sich für eine diesbezügliche Änderung des Apothekengesetzes stark zu machen“.

Bei aller Freude gehe es jetzt aber auch darum, eine grundlegend gute Lösung für die Zeit nach 2018 zu finden, erinnerte Garzarolli: „Ärztliche Hausapotheken sind ein Grundpfeiler der ärztlichen Versorgung am Land, daran darf nicht gerüttelt werden.“

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Foto: Fotolia

Symbolbild 1
 



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