AERZTE Steiermark 05/2026

 

Verbrechen könnten ungeklärt bleiben

Die Gerichtsmedizin in Österreich ist am Limit. Personalmangel und zusätzliche Fälle durch die Gewaltambulanzen sorgen für Herausforderungen. Gerichtsmediziner Mario Darok über die Situation in der Steiermark und das neue telemedizinische Projekt „Forensic PETRA“.

Erst vor wenigen Monaten hat der Rechnungshof die Problematik in der Gerichtsmedizin in einem Bericht festgehalten. Das Fach, in dem Österreich einst zur Weltspitze zählte und das auf eine jahrhundertelange Tradition verweisen kann, blickt in eine alles andere als rosige Zukunft – geprägt durch zu wenig Personal, zu wenig Nachwuchs und finanzielle Engpässe.

Und die Folgen der dünnen Personaldecke in der Gerichtsmedizin betreffen die Gesellschaft: Zahlreiche Verbrechen könnten ungeklärt bleiben, denn inzwischen wird die zeitnahe Aufklärung von Gewaltdelikten und anderen Verbrechen stark verzögert oder sogar unmöglich, weiß Gerichtsmediziner Mario Darok von der Med Uni Graz, der gleichzeitig auch Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM) ist.

Zu viel Arbeit für zu wenige

Durch den Personalmangel dauert ein Obduktionsgutachten in Graz durchschnittlich 77 Tage, hat der Rechnungshof festgehalten. Zeitweise würde der gesamte Arbeitsaufwand an einer einzigen Person hängen und wenn diese auf Urlaub oder im Krankenstand ist, dann stehe der Betrieb still.

Auch Mario Darok ist selbst zeitlich schwer eingedeckt, schließlich ist seine Expertise bei Gerichtsverhandlungen ebenso wie bei Obduktionen gefordert. Mit Mai steht in der Steiermark für Obduktionen nun ein fünfter Facharzt zur Verfügung, zuvor waren es nur vier Fachärzt:innen – dabei müssen allerdings auch Kärnten und das südliche Burgenland mitbetreut werden, in Summe also ein Einzugsgebiet von mehr als zwei Millionen Einwohner:innen. Durch den zusätzlichen Arzt „werden die Wartezeiten bei uns zumindest nicht größer“, so Darok. Doch neben den Obduktionen müssen auch viele Zusatzuntersuchungen z. B. von Organen oder zum Blutalkoholgehalt gemacht werden und schlussendlich die Gutachten erstellt werden.

Auswirkung der Gewaltambulanz

Besonders wenn der leider dringend notwendige flächendeckende Ausbau von Gewaltambulanzen in ganz Österreich umgesetzt werden soll, bedarf es in der Gerichtsmedizin einer deutlichen Kapazitätserweiterung. Durch die Eröffnung der Gewaltambulanz in Graz vor rund 1,5 Jahren ist die Zahl der Fälle deutlich nach oben gegangen. „Und das war ja auch der Sinn“, betont Mario Darok. „Diese Ambulanzen sollen ein niederschwelliges Angebot sein, sich untersuchen und Spuren sichern zu lassen, ohne gleich eine Anzeige erstatten zu müssen. Und dadurch, dass es dieses Angebot gibt, wird es auch genutzt.“

Telemedizin-Projekt „Forensic PETRA“

Alleine in Graz werden heuer in der Gewaltambulanz 500 Fälle erwartet. „Das wirkt sich natürlich auf unsere Arbeitsauslastung aus“, sagt Darok. Damit zumindest teilweise die Fahrtzeiten für die Gerichtsmediziner:innen wegfallen, ist man übrigens gerade dabei, ein telemedizinisches System einzuführen: „Wir schulen Personen in Leoben und Klagenfurt, die vor Ort die Untersuchungen durchführen und zusätzlich mit einer speziellen Brille über Webex mit uns in Verbindung stehen. Das ist die Zukunft. Wir machen auf diese Weise Konsultationen und leiten diese Untersuchungen an“, beschreibt der Gerichtsmediziner, was Ziel der Etablierung des Projektes „Forensic PETRA“ (Forensic Portable Equipment Tower for Remote Assistance) ist. Mehr Fälle aus diesen Regionen sind durch dieses Angebot dann allerdings ebenso zu erwarten.

Mehr Ausbildungsstellen

Deshalb unterstreicht der Spezialist, dass daraus ein ganz klarer Handlungsbedarf folgt: „Wir benötigen mehr Ausbildungsstellen – die Verlegung der Zuständigkeit für die Ausbildungsstätten von den Landesärztekammern an die Bundesländer hat die Situation nicht vereinfacht.“ Und der Facharzt weist außerdem auf das Problem der Überalterung hin: „Insgesamt gibt es aktuell österreichweit 37 Ärztinnen und Ärzte mit der Fachberechtigung für Gerichtsmedizin, das Durchschnittsalter liegt bei 53,35 Jahren.“ Die Hälfte der Fachärzt:innen für Gerichtsmedizin, die bei den gerichtsmedizinischen Instituten in Österreich arbeiten, wird in den nächsten 10 Jahren das Pensionsalter erreichen. Dann könnte man in einen existenziellen Mangel an Gerichtsmediziner:innen schlittern.

EU-Konformität

Als Beispiel und Vorbild beim Thema Ausbildungen könnte das Nachbarland Italien gelten, führt Darok an: „In Bari allein gibt es 45 Ärztinnen und Ärzte in Facharzt-Ausbildung, die in einer Art Facharzt-Schule über die Jahre ausgebildet werden. In Pavia, einer Stadt mit 71.000 Einwohnern, gibt es 34 Assistentinnen und Assistenten in Facharzt-Ausbildung.“ Zudem gebe es eine große Problematik bei der EU-Konformität des Facharztes. Der Vorschlag der ÖGGM wäre daher, eine gegenseitige Anerkennung der FA-Ausbildung zumindest im deutschsprachigen Raum zu implementieren, um Fachärzt:innen den Wechsel nach Österreich zu erleichtern und so der angespannten Situation entgegenzuwirken.

Unverzichtbar für unsere Gesellschaft

Der Appell von Mario Darok geht aber auch ganz klar dahin, die Anerkennung für das wichtige Berufsfeld der Gerichtsmedizin zu steigern: Nach einer 15-jährigen stiefmütterlichen Behandlung der Gerichtsmedizin solle der inzwischen langsam eingeschlagene Weg einer Wertschätzung und zeitgemäßen personellen und funktionellen Ausstattung der Universitätsinstitute fortgesetzt werden. Das sei umso wichtiger, da es ohnehin schwierig sei, junge Ärzt:innen, für die vielfach die Work-Life-Balance im Zentrum stehe, für einen Fachbereich zu begeistern, der sich nicht an klassische Arbeitszeiten und Feiertage halte. Der Hype um das Fach, den es noch vor 15 Jahren gegeben habe, sei vorbei – und damals habe es nicht die Möglichkeiten gegeben, diese Ärzt:innen zu halten.

Doch die Relevanz des Berufs für unsere Gesellschaft sei enorm, betont der Facharzt: „Die Gerichtsmedizin bewegt sich im Grenzbereich von Medizin, Rechtsprechung und Kriminalistik und ermöglicht ein ungemein spannendes, erfüllendes Berufsleben, das zugleich eine unverzichtbare Funktion für die Rechtssicherheit und damit für uns alle hat.“

 

Foto: privat, Schiffer, envato_BeyondThis, envato_DragonImages, envato_DragonImages