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AERZTE Steiermark 01/2023

 

Entzündungstest CRP: schnell, hilfreich und notwendig

Der CRP-Schnelltest ist in Praxen ein wichtiges Hilfsmittel für die Diagnostik und Therapieüberprüfung. Hat eine Arztpraxis 1.500 Patientinnen und Patienten, wird der Test aber nur für 75 Patientinnen und Patienten von der größten Krankenkasse ÖGK übernommen. Für BVAEB- und SVS-Versicherte gibt es aber keine Einschränkungen. Am Höhepunkt der Infektionswelle – jetzt – ist er aber für alle wichtig und kann auch so manche Spitalseinweisung vermeiden.

Viele Ärztinnen und Ärzte leiden derzeit unter der hohen Zahl von Infektionspatientinnen und -patienten.

Alexander Moussa, Kassenärztlicher Referent der Ärztekammer Steiermark und niedergelassener Arzt in Hartberg, berichtet von derzeit um die drei Dutzend Infektionspatientinnen und -patienten pro Tag in seiner Ordination.

Um die Ursache der Infektion festzustellen (aber auch, um den Behandlungserfolg besser beurteilen zu können), ist der CRP-Schnelltest ein Standardverfahren. Nur: Der ist bei der ÖGK streng limitiert. Die ÖGK übernimmt derzeit im ersten und vierten Quartal nur bei 5 Prozent der Patientinnen und Patienten die Kosten. In den beiden Sommerquartalen sind es gar nur 2 Prozent.

5 Prozent pro Quartal steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Notwendigkeit. Deswegen hat die Ärztekammer die ÖGK bereits vor Weihnachten 2022 schriftlich ersucht, „während dieser einzigartigen Notlage das Limit bei der Leistung CRP-Schnelltest bis Ende März 2023 auszusetzen“. Anfang Jänner kam dann eine Antwort, und zwar eine abschlägige. In den Tarifverhandlungen sei eine Anhebung des Limits von 5 auf 10 Prozent ins Auge gefasst (aber so wie das gesamte Verhandlungsergebnis von der ÖGK-Zentrale noch nicht genehmigt). „Einer generellen Aufhebung des Verrechnungslimits können wir nicht zustimmen“, heißt es seitens der ÖGK.

Was pauschal auch gar nicht verlangt wurde. Sondern nur deren Aussetzung bis Ende März, damit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte möglichst  spitalsentlastend tätig sein können.

Denn im Krankenhaus ist der CRP-Test ganz normal: „Es ist ein standardmäßiger Test, ohne den man schwer arbeiten kann“, wird der Infektiologe Jürgen Prattes in der Kronenzeitung zitiert.

Und da setzt auch der Appell der Ärztekammer an: „Die Spitäler sind … zum Teil nicht mehr in der Lage die hohe Anzahl an kranken Menschen zu versorgen, der niedergelassene Bereich hat derzeit noch nie dagewesene Versorgungsspitzen abzupuffern“, heißt es im Schreiben an die ÖGK. „… es handelt sich aus unserer Sicht um einen Versorgungsnotfall im Gesundheitswesen, welcher diese besondere Maßnahme als unausweichlich rechtfertigt.“

Die ÖGK will dagegen eine Evaluation. Da stellt sich unweigerlich die Frage, was evaluiert werden soll. Eine medizinische Evaluation kann ja wohl kaum gemeint sein, denn, wenn der Test keine medizinische Relevanz hätte, dürfte ihn die ÖGK gar nicht bezahlen, was sie aber in dem sehr engen Korsett des 5-Prozent- bzw. sogar 2-Prozent-Limits jedoch tut. Und die anderen Pflichtkrankenversicherungen BVAEB und SVS bezahlen den Test für ihre Versicherten ja auch – und zwar ohne Limit.

Hier setzt auch die Ärztekammer an: „Unserer Auffassung nach braucht es … keine Evaluierung, da BVAEB und SVS

bereits jetzt beweisen, dass für den Akutparameter CRP kein Limit notwendig ist“, stellt sie in ihrem zweiten Brief an die ÖGK, unterzeichnet von Alexander Moussa als Kassenärztlichem Referenten, Vizepräsident Kurienobmann Dietmar Bayer und Präsident Michael Sacherer, fest.

Wirtschaftlich kann man jedenfalls eines sagen: Die Kosten des Tests bewegen sich etwa in der Höhe der Rezeptgebühr. Und da dank Test(-ergebnis) auch so manche Medikation vermieden werden kann, spricht auch ökonomisch alles für den Test.

Die Ärztekammer hat der ÖGK auch angeboten, „die CRP-Leistung für die Dauer der Notsituation umgehend in den außervertraglichen Raum zu stellen. Das ist zwar keine gute Lösung für die Versicherten, aber immer noch besser als 6,85 Euro Rezeptgebühr für ein Antibiotikum zu bezahlen, das nur bei einer bakteriellen Infektion wirksam ist.


„Ohne Limit im Kopf …“

„Als niedergelassener Arzt hätte ich gerne die Möglichkeit, Patienten ohne ein Limit  im Kopf zu behandeln. Die Regelung (der Limitierung, red.) entzieht sich meiner Logik“, sagt Moussa in der Krone. Nicht nur seiner, muss man wohl ergänzen.

Aber es ist zu befürchten, dass eine Aussetzung des Limits, wenn schon nicht gar nicht, dann so spät kommt, dass sie für das massive, derzeitige Infektionsgeschehen keine wirkliche Entlastung bringen wird.

Das ist schlecht für die Ärztinnen und Ärzte, schlecht für die Patientinnen und Patienten, schlecht für die überlasteten Krankenhäuser und die dafür zur Verantwortung  gezogene Politik, aber gut für das Geldbörsl der ÖGK …

 

Foto: Adobe Stock

Symbolbild 1
 



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