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AERZTE Steiermark 10/2022

 

„Fach“-Ärztin/-Arzt für Allgemeinmedizin kommt fix

30 Jahre nachdem der ÖÄK-Kammertag den Beschluss zum Facharztstatus für die Allgemeinmedizin gefasst hat, gibt es nun endgültig grünes Licht für die fachärztliche Anerkennung der Allgemeinmedizin. Einige Fragen sind aber noch offen.

Künftig werden Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner den Facharztstatus bekommen und damit den bisherigen Fachärztinnen und Fachärzten gleichgestellt. „Es waren langwierige und zum Teil sehr schwierige Verhandlungen, die jetzt Erfolg zeigen“, kommentierte der österreichische Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart das Ergebnis.

Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, sieht diesen Schritt „als Meilenstein und längst verdienten Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der Allgemeinmedizin“. Die Bundeskurie sei überzeugt, dass damit wieder mehr junge Ärztinnen und Ärzte den Weg in die Allgemeinmedizin finden werden.

Ähnlich sieht es der Präsident der Ärztekammer Steiermark, Michael Sacherer. Er hoffe, „dass diese Aufwertung der Allgemeinmedizin dazu beitragen wird, wieder mehr junge Kolleginnen und Kollegen für die Allgemeinmedizin zu begeistern“, war seine erste Reaktion.

Vizepräsident Dietmar Bayer, Obmann der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark, lobte den Einsatz des österreichischen Ärztekammerpräsidenten Johannes Steinhart, des Obmannes der Bundeskurie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, ÖÄK-Vizepräsident Edgar Wutscher, und des früheren Ärztekammerpräsidenten und nunmehrigen ÖÄK-Referenten für Qualitätssicherheit und -management, Artur Wechselberger, für die Neuregelung.

Die Umsetzung bleibt aber komplex. Das Einfachste ist noch die Beschreibung des Faches „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“, wie die offizielle Bezeichnung lautet. „Die Fachärztin/der Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist die erste Anlaufstelle für sämtliche gesundheitliche Anliegen, unterstützt die Stärkung der Gesundheitskompetenz des Einzelnen sowie von spezifischen Populationsgruppen, insbesondere durch gesundheitsfördernde Aktivitäten, Beratung und Aufklärung unter Berücksichtigung des jeweiligen epidemiologischen Hintergrundes“, heißt es im Arbeitsgruppenpapier. Dazu passt das zentrale Ausbildungsziel: „Befähigung zur selbstständigen Ausübung der Allgemeinmedizin durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen notwendigen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten in den entsprechenden Fachgebieten.“

Geplant sind eine Basisausbildung von 9 und eine Sonderfach-Grundausbildung  von 33 Monaten. Diese umfasst  jedenfalls Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Dazu kommen noch Wahlpflichtfächer.

Zum gesamten Ausbildungspaket gehört auch die Absolvierung einer allgemeinmedizinischen Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien oder in Primärversorgungseinheiten (PVEs).

Weiters vorgesehen: eine Sonderfach-Schwerpunktausbildung im neuen Sonderfach „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ verbunden mit dem Erwerb vertiefender Kompetenzen in Sonderfächern, die in der Sonderfach-Grundausbildung nicht gewählt wurden. Dazu sollen Kurse zu den Themen Substitution, Geriatrie, Palliativmedizin, Psychosomatik und Schmerztherapie kommen.

Es wird jedenfalls Übergangsfristen geben. Und zwar für jene, die ihre allgemeinmedizinische Ausbildung ab Mitte 2022 begonnen haben bzw. beginnen, und für jene, die ab Mitte 2027 starten. Vorgeschlagen ist jedenfalls eine schrittweise Ausweitung der Lehrpraxis mit Beginn der Ausbildung zur FÄ/zum FA für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ab dem 01. Juni 2026.

 

Übergangsbestimmungen

Die Neuregelung soll mit 01. Jänner 2024 in Kraft treten, die bisherige Ausbildung bis längstens noch 31. Mai 2026 begonnen werden. Durch die schrittweise Ausweitung sollte die Gefahr einer Ausbildungslücke entsprechend zu reduzieren sein.

Auch die bereits zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sollen den Facharzttitel beantragen können. Die Ärztekammer tritt für einen Erhalt des Facharzt-Titels aller fertig ausgebildeten Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner ein. Dies auch, um bei Patientinnen und Patienten keine Unklarheiten oder Unsicherheiten hinsichtlich der jeweiligen Qualifikationen entstehen zu lassen und um auf die erreichten Ziele hinsichtlich einer Aufwertung hinweisen zu können. Länder, Sozialversicherung und Bund stimmen dem nur teilweise zu. Die als Expertin zugezogene slowenische Professorin für Allgemeinmedizin Erika Zelko (dort gibt es das Fach Allgemeinmedizin bereits seit mehr als 20 Jahren) schlug auf Grundlage der slowenischen Erfahrungen eine weitreichende Lösung für bereits berufsberechtigte Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner vor.


Mehr Interesse

Die Erfahrungen aus Slowenien sind grundsätzlich ermutigend. Es habe sich gezeigt, dass sich junge Ärztinnen und Ärzte in Slowenien nach Einführung (bis zum Beginn der COVID-19-Pandemie) häufiger für das Sonderfach Familien- bzw. Allgemeinmedizin entschieden hätten.

 

Foto: Adobe Stock

Symbolbild 1
 



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