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MUG zahlt mehr

35 Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung an der Medizinischen Universität Graz werden mit  Juli neu eingestuft und erhalten damit ein höheres Gehalt. So reagiert die MUG auf eine Vielzahl von Klagen, die im Frühjahr 2013 ihren Ausgang genommen hatten.

Von Martin Novak

Einige klagende MUG-Ärztinnen und -Ärzte in Facharztausbildung hatten Mitte Juli Post von ihrem Dienstgeber bekommen. Inhalt: ein Vergleichsangebot „zur Bereinigung der (…) strittigen Ansprüche aus dem bestehenden Dienstverhältnis.“ Es versprach den Betreffenden Entgeltzahlungen gemäß Kollektivvertrag ab 1. Juli 2014. Dazu wurden je nach Einzelfall unterschiedliche Nachzahlungen für die letzten Jahre angeboten, die aber bei weitem nicht die tatsächlich entstandenen Verluste abdecken.


Auch Nichtkläger erhalten jetzt mehr

Mittlerweile ist die Meduni einen Schritt weiter gegangen: Laut Rektor Josef Smolle erhalten 35 Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung, die einen vor Inkrafttreten des Kollektivvertrags abgeschlossenen Dienstvertrag besitzen, mit 1. Juli 2014 das höhere, dem Kollektivvertrag entsprechende Gehalt – auch jene, die bisher nicht geklagt haben. Das Gesamtvolumen liegt nach Expertenmeinungen nahe einer halben Million Euro pro Jahr.
Weniger erfreulich als diese Maßnahme ist für den Rechtsvertreter der Klagenden, Martin Meier, das Nachzahlungsangebot: „Bis zu 57 Monate wurde zu wenig Gehalt bezahlt – die weit geringeren Angebote sind für die überwiegende Anzahl der Betroffenen nicht okay.“

 

BVA-Prüfung

Meier betont, dass man von Anfang an zu einer außergerichtlichen Einigung bereit gewesen, bzw. eine solche angestrebt habe und dafür weiter offen sei.
Für die Medizinische Universität Graz sind die Ereignisse doppelt unangenehm: Neben den Gehaltszahlungen und Nachzahlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drohen auch Nachforderungen von Lohnnebenkosten. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) hat bereits eine Prüfung eingeleitet. Meier rechnet mit Gesamtforderungen im Millionenbereich.
Nüchtern die Reaktion des Obmanns der Angestellten Ärzte, Vizepräsident Martin Wehrschütz: „Die Bezahlung nach Kollektivvertrag ist ein Grundrecht jedes Arbeitnehmers. Das gilt für Universitäten genauso wie für die Privatwirtschaft. Die Ärztekammer unterstützt daher alle Betroffenen. Wir erwarten uns, dass die Grazer Meduni ihre Mitarbeiter fair behandelt.“

 

Fotocredit: Furgler, Schiffer




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