Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

Kassenärztliche Arbeit teilen

Erweiterte Stellvertretung und Nachfolgepraxis sind auf gute Resonanz gestoßen. Nächstes Ziel: die Möglichkeit zum Jobsharing.


Im Frühjahr 2011 war es nach langen Verhandlungen gelungen, die „Nachfolgepraxis neu“ für Kassenpraxen mit der GKK auszuverhandeln. Damit wurde die sukzessive und reibungslose Übergabe von Vertragspraxen wesentlich erleichtert. Denn PraxisinhaberIn und (potenzielle(r)) NachfolgerIn arbeiten nach klar definierten Regeln bis zu einem Jahr zusammen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es gibt einen umfassenden Wissenstransfer, die Patient¬Innen „gewöhnen sich“ an die bzw. den NachfolgerIn und die Übergabe findet ohne Unterbrechungen statt.

Die Statistik zeigt, dass diese Vorteile auch erkannt werden: „Insgesamt 34 Praxen wurden seither als Nachfolgepraxen vergeben“, so der Obmann der Niedergelassenen Ärzte, Vizepräsident Jörg Garzarolli, der sich intensiv um dieses Projekt bemüht hat.

Im Jahr 2013 wurden 46 Praxen ausgeschrieben, davon mehr als 30 Prozent, nämlich 14, als Nachfolgepraxen.

23 der bisher vergebenen Praxen betreffen Allgemeinmedizinische Praxen am Land, zwei waren in Graz, sechs fachärztliche Praxisübergaben erfolgten nach dem Nachfolgemodell.

Ebenfalls großes Interesse findet die erweiterte Stellvertretung, die es seit 2013 gibt und die es Kassenärztinnen und -ärzten erlaubt, die eigene Arbeitszeit auf eine Dauer von höchstens fünf Jahren (aber mit Verlängerungsoption) auf die Hälfte zu reduzieren, und für die verbleibende Zeit eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu engagieren. 35 Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark nehmen seither dieses Angebot wahr.

25 davon sind Allgemeinmedizinerinnen bzw. -mediziner, 23 davon am Land. Die zehn erweiterten Vertretungen im fachärztlichen Bereich verteilen sich im Verhältnis vier zu sechs zwischen Graz und Land.

Nächstes Ziel: Jobsharing
Nun bemüht sich die Ärztekammer darum, ein Jobsharing-Modell für niedergelassene Kassenärztinnen und -ärzte zu etablieren. Grundsätzlich bedeutet Jobsharing: Zwei Ärztinnen bzw. Ärzte des gleichen Faches teilen sich eine volle Kassenstelle als Gleichberechtigte.

Ein entsprechender Vorschlag wurde der Gebietskrankenkasse bereits als Verhandlungsgrundlage übergeben. „Das Ziel ist die freiere Gestaltbarkeit der eigenen Arbeitsintensität“,   sagt Kurienobmann Garzarolli, „damit wird die Vereinbarkeit des Berufs mit anderen Bereichen der Lebensgestaltung, wie etwa der Familie oder anderen beruflichen Interessen, wesentlich erleichtert.“

 

Fotocredit: Fotolia




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE