Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

Nadelstichverordung: Bis zu 600 Prozent Teuerung

Die neue Verordnung soll als Schutz für ArbeitnehmerInnen in den Ordinationen dienen. Für die Ärzte¬schaft bedeutet sie jedoch enorme Mehrkosten. AERZTE Steiermark schaute sich die Preistreiber an.

Mit 11. Mai dieses Jahres ist die Nadelstichverordnung in Kraft getreten. Sie richtet sich an jene Ärztinnen und Ärzte, die ArbeitnehmerInnen in der Ordination beschäftigen und diese zu Tätigkeiten heranziehen, die ein Verletzungsrisiko durch scharfe bzw. spitze medizinische Instrumente bergen. Liegt in der Praxis ein solches Verletzungsrisiko vor, so hat die ordinationsführende Ärztin/der ordinationsführende Arzt   der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für die Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit medizinische Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn für eine konkrete Tätigkeit geeignete medizinische Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen erhältlich sind, mit denen ein gleichwertiges Arbeitsergebnis erzielt werden kann.

In der Praxis bedeutet das für die Ärztin/den Arzt einen enormen Kostenmehraufwand. Denn: Eine Bereitstellung der genannten medizinischen Instrumente im Rahmen des kassenärztlichen Ordinationsbedarfs ist nicht in Sicht. Die Mehrkosten der neuen Produkte trägt die Ärztin/der Arzt, lediglich die Kosten für das „alte Produkt“ werden übernommen. Das heißt: Die Ärztin/der Arzt zahlt nun die Differenz zwischen dem alten und neuen Produkt aus eigener Tasche.

AERZTE Steiermark hat sich die Preisunterschiede genauer angesehen. Um bis zu 600 Prozent sind die Preise (bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um Richtpreise) durch die neue Verordnung gestiegen. Für den Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte, Jörg Garzarolli, ein Zustand, der für ihn und seine KollegInnen nicht tragbar ist. In der Wirtschaft wird in diesem Fall von einer Kostenexplosion gesprochen. „Die Sicherheit der Arbeitnehmer und Patienten steht natürlich im Vordergrund. Es kann aber nicht sein, dass die Ärzteschaft für die neu gewonnene Sicherheit in den Praxen den Preis zahlen muss“, so Garzarolli.

Auch die Innung der Mechatroniker und Medizintechniker in der Wirtschaftskammer stellt diese Verordnung vor neue Herausforderungen. „Auf einen Schlag mussten jede Menge neue Produkte in das Sortiment aufgenommen werden. Es gab die Verordnung, aber Seitens des Gesetzgebers keine Aufklärung. Dabei sollte es seine Pflicht sein, die Gesetze zu kommunizieren“, so Moritz Bubik, Geschäftsführer von „technomed“ und Mitglied der Wirtschaftskammer-Innung.

 

Fotocredit: Conclusio




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE