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Altersgrenze zwingt viele GKK-Ärzte in die Pension

Mit 70 ist Schluss mit dem GKK-Vertrag. Diese Regelung wurde 2009 im Sozialrechtsänderungsgesetz fixiert. Dank einer Übergangsregelung waren nicht alle gleich davon betroffen. In Bälde greift das Gesetz aber voll.

Dass es heute noch zehn Ärztinnen und Ärzte mit GKK-Vertrag gibt, die älter als 70 Jahre sind, ist einer Einschleifregelung zu verdanken, die 2009 auf Drängen der Ärztekammer Steiermark aufgenommen wurde: Für Ärztinnen und Ärzte, die vor dem 1. Jänner 2010 das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt als Altersgrenze das vollendete 70. Lebensjahr, frühestens jedoch ab dem 1. Jänner 2019.

Was damals gefordert und umgesetzt wurde, um nicht kurzfristig in bestehende Verträge einzugreifen und um Zwangspensionierungen zu verhindern, schafft jetzt, wenn es immer schwieriger wird, Kassenstellen nachzubesetzen, ein wenig Luft. Aber vom Tisch sind die Probleme keineswegs. Denn 262 Ärztinnen und Ärzte sind 61 oder älter und werden demnach in den nächsten zehn Jahren den Kassenvertrag verlieren – auch wenn sie das gar nicht wollen. Beispiele gibt es.

Die Regelung wurde geschaffen, so der offizielle Tenor, um jungen Ärztinnen und Ärzten den Zugang zu Kassenstellen zu erleichtern. Was allerdings vom Gesetzgeber nicht bedacht wurde: Viele wollen das gar nicht. Trotz wiederholter Ausschreibungen finden sich für manche Stellen kaum Interessentinnen und Interessenten – anfangs betraf das vor allem klassische „Landarztstellen“, mittlerweile gibt es aber auch im städtischen und fachärztlichen Bereich zunehmend Probleme.

„Angesichts des Ärztemangels, der ja nicht nur die Steiermark betrifft, sollte der Gesetzgeber rasch handeln und diese Regelung ändern“, forderte kürzlich der Obmann der niedergelassenen Ärzte, Jörg Garzarolli. Jemanden zwangsweise gegen den eigenen Willen in Pension zu schicken und dann keine Nachfolge zu finden, sei völlig absurd.

Unabhängig davon wiederholte Garzarolli seine Forderung nach einer Attraktivierung von Kassenstellen: weniger Bürokratie, ein zeitgemäßer Leistungskatalog und flexible Zusammenarbeitsformen seien die Grundlage dafür, mehr junge Ärztinnen und Ärzte für Kassenvertragsstellen zu begeistern.

Stichwort Ärztinnen: Dass unter der älteren Generation der Frauenanteil gering ist, lässt sich durch die gesellschaftliche Entwicklung erklären. Dass aber der Frauenanteil bei 41–50-Jährigen am höchsten ist und bei Jüngeren darunter liegt (siehe Grafik), ist wohl eher durch die mangelnde Familienfreundlichkeit von Kassenstellen zu erklären. Die einen werden gegen ihren Willen in Pension geschickt, damit Stellen frei werden, die anderen gar nicht wollen …

 

 

AERZTE Steiermark 10/2016

Symbolbild 1
 



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