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Referat für Suchtfragen

Änderung der Rahmenbedingungen für die Substitutionsbehandlung

Im heurigen Sommer wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die nunmehr sogenannte „Opioid-Substitutionsbehandlung“ neu regelt. Ende Juli wurde eine Novelle zum Suchtmittelgesetz erlassen. In weiterer Folge erfolgte Ende Oktober eine Änderung der Suchtgiftverordnung, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen über die Opioid-Substitutionsbehandlung (§§23a – 23h).

Diagnostik, Indikationsstellung und ärztlich-therapeutisches Handeln im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung werden nach dem allgemeinen Verständnis ab 01.01.2018 nicht mehr im Rahmen einer rechtsverbindlichen Verordnung, sondern im Rahmen einer Behandlungsleitline geregelt. Behandlungsleitlinien, die der Ärzteschaft wissenschaftlich begründete und praxisorientierte Entscheidungs- und Orientierungshilfe bei der Opioid-Substitutionstherapie bieten, sind demgemäß nicht rechtsverbindlich – vielmehr soll Raum bleiben, dass in begründeten Fällen davon abgewichen werden kann oder sogar muss. Wer nach einer Leitlinie handelt, handelt sorgfaltsgemäß. Wer die Leitlinie nicht berücksichtigt, muss die Abweichungen begründen können, um damit nicht gegen die ärztlichen Berufspflichten zu verstoßen.

Jene Bestimmungen der Suchtgiftverordnung, die in generalisierender Weise in die ärztliche Behandlung eingegriffen haben, wurden in der nunmehrigen Verordnungsnovelle gestrichen bzw. überarbeitet. Insbesondere entfällt die gesetzliche Bestimmung von „Mitteln der ersten Wahl“. Um die Weitergabe von Substitutionsmitteln hintanzuhalten, wird der Fokus stärker als bisher auf die Stabilität der Patienten im Einzelfall gelegt. Den behandelnden Ärztinnen und Ärzten werden stringentere Dokumentations- und Auskunftspflichten auferlegt, um der Amtsärzteschaft den Nachvollzug der ärztlich-therapeutischen Überlegungen, insbesondere auch hinsichtlich der Mitgaberegelung zu erleichtern. Insgesamt werden Rolle und Aufgabe der Amtsärztinnen und Amtsärzte klarer als bisher definiert.

 

Gesetzliche Änderungen bzw. Verordnungsbestimmungen ab 01.01.2018

 

 

Leitlinien

 

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